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Bei Online-Handel müssen Versandkosten sofort gezeigt werden - 1/1
AFP vom 16.07.2009   |   3579 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Bei Online-Handel müssen Versandkosten sofort gezeigt werden

Begründung wird Freitag nachgereicht

Online-Händler sind verpflichtet, zu ihren im Internet angebotenen Produkten unmittelbar die Versandkosten mit anzugeben. Die gilt auch für Werbung auf Preissuchmaschinen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Für eine eindeutige Zuordnung der Angabe der Versandkosten reicht es demnach nicht aus, dass der Verbraucher über das Anklicken der Warenabbildung auf die Internetseite des Anbieters geführt wird, wo dann die Versandkosten genannt werden.

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Der BGH gab zunächst nur den Urteilstenor im Streit zwischen dem Media Markt und dem Pro Markt an und wollte die Urteilsbegründung am Freitag nachreichen.

16. Juli 2009 - 17.19 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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