Bei Kreuzung - Vorfahrt missachtet? - Vorfahrender rammt "Hinterteil" des "linken" Wagens

14. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Bei Kreuzung - Vorfahrt missachtet? - Vorfahrender rammt "Hinterteil" des "linken" Wagens

Diese Sache wollte nicht aus meinem Kopf:

Folgender Fall, bei einem Bekannten wirklich passiert:

Bei einer Kreuzung (rechts vor links) ist der betroffene Fahrer vor dem Vorfahrenden gefahren.
Er war eigentlich auch fast durch.
Der Vorfahrende rammt ihn dann am rechten Hinterteil (Höhe zwischen rechtem Blinker und re.Reifen).
Er selbst sagte, dass er ihn nicht gesehen habe.

Die Polizei geht dann hin, da man ja einen Schuldigen haben muss.
Der Vorfahrende bekommt recht.
Die Versicherung zahlt für den, der Schuld hat für den Vorfahrenden.
Aber das Schlimmste:
Er bekommt einen Punkt.
Mit der neuen Punkteregel ist das eine Katastrophe.

Ist das gerecht? - Werden die Punkte so einfach vergeben?
Kann man denn nicht (erfolgreich!) Einspruch einlegen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Ist das gerecht? - Werden die Punkte so einfach vergeben?
w

Nö, so einfach ist das gar nicht. Aber wer durch die Gegend fährt, nichts sieht, und jemandem die Vorfahrt nimmt, was auch noch zum Unfall führt, hat sich den Punkt hart erarbeitet.

Zitat (von Ichweissnichts):
Die Polizei geht dann hin, da man ja einen Schuldigen haben muss.


Die müssen nur einen haben, der entsprechend im Unfallbogen enigetragen wird. Die Schuld stellt im Zweifel ein Gericht fest.

Aber in diesem Fall ist die Schuldfrage wirklich sehr eindeutig.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Die Polizei geht dann hin, da man ja einen Schuldigen haben muss.

Nö, die können das Feld auch einfach frei lassen.
Im übrigen ist das ja auch nur ein "Vorschlag", den muss man ja nicht akzeptieren.



Zitat (von Ichweissnichts):
Ist das gerecht?

Schuldige werden bestraft, was soll daran ungerecht sein?



Zitat (von Ichweissnichts):
Werden die Punkte so einfach vergeben?

Welche Punkte?
Die in Flensburg? Die werden immer noch nach den bekannten Kriteren vergeben.



Zitat (von Ichweissnichts):
Kann man denn nicht (erfolgreich!) Einspruch einlegen?

Nö.

Als erstes müsste man mal wissen, gegen was man überhaupt Einspruch einlegen will, gibt ja mehrere Möglichkeiten.

Wenn das irgendwelche amtlichen Schreiben sind, ist das lesen derselben ungemein hilfreich. Denn dort pflegt in der Regel draufzustehen, was man machen muss wenn man nicht mit dem Inhalt einverstanden ist. Manchmal Einspruch, manchmal Widerspruch, manchmal Klage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Er war ja schon fast durch.

Wenn dem so ist, dann kann man sich mit ner Schrottkarre an einer Kreuzung aufhalten und dann Vollgas geben, um den anderen zu erwischen. Dann kann man damit gut "Kohle" verdienen.

Das meinte ich mit Ungerechtigkeit. Der Vorfahrende gab selbst zu, nichts gesehen zu haben.
Es ist halt bitter wegen dem Punkt (Flensburg).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Wenn dem so ist, dann kann man sich mit ner Schrottkarre an einer Kreuzung aufhalten und dann Vollgas geben, um den anderen zu erwischen.

Naja, das muss dann aber schon eine seeeeeehr einsame Kreuzung sein. Denn da kann man weder Zeugen gebrauchen, noch Autos die hinter einem warten.



Zitat (von Ichweissnichts):
Dann kann man damit gut "Kohle" verdienen.

Das meinte ich mit Ungerechtigkeit.

Ja, aber derartiger Ungerechtigkeit kann man dann ja recht effektiv und einfach begegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er war eigentlich auch fast durch.
Fast durch heißt: Klarer Vorfahrtverstoß.
Meinst du jetzt echt, dass die zwei oder drei Meter etwas ändern? Das sind doch meist nur Sekundenbruchteile.

Zitat:
Er selbst sagte, dass er ihn nicht gesehen habe.
Er hatte ja auch Vorfahrt, warum hätte er da überhaupt schauen müssen?

Zitat:
Mit der neuen Punkteregel ist das eine Katastrophe.
Warum? Man darf doch deutlich mehr als einen davon haben.
Außerdem war das mit der alten Regelung auch nicht besser, wenn ich mich recht erinnere gab es da 3 Punkte (Vorfahrtsverstoß mit Unfall).

Zitat:
Wenn dem so ist, dann kann man sich mit ner Schrottkarre an einer Kreuzung aufhalten und dann Vollgas geben, um den anderen zu erwischen. Dann kann man damit gut "Kohle" verdienen.
Auswischen vielleicht, aber Kohle kann man damit nicht machen. Schließlich gibt es von der gegnerischen Versicherung auch nur wieder den Wert einer Schrottkarre.
Außerdem wäre das eine Straftat (eigentlich sogar mehrere in Tateinheit, z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Versicherungs-/Betrug, Sachbeschädigung, eventuell vorsätzliche Körperverletzung - da kommt schon eine saftige Strafe zusammen).

Zitat:
Das meinte ich mit Ungerechtigkeit. Der Vorfahrende gab selbst zu, nichts gesehen zu haben.
Nochmal, das muss er auch nicht, er darf auf seine Vorfahrt vertrauen. Das bedeutet zwar nicht zu 100% Freispruch (wegen Betriebsgefahr und §1 StVO ), aber die Hauptschuld liegt so gut wie immer bei dem der die Vorfahrt missachtet hat.

Stefan

PS: Was ist denn "Vorfahrende" eigentlich für ein Wort? Er ist ja gerade nicht vor(her)gefahren. Wenn dann sollte es "Vorfahrthabende" heißen.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Wenn dem so ist, dann kann man sich mit ner Schrottkarre an einer Kreuzung aufhalten und dann Vollgas geben, um den anderen zu erwischen. Dann kann man damit gut "Kohle" verdienen.

Abgesehen davon könnte man es auch anders sehen, der Fahrer welcher sich noch schnell herein zu quetschen versuchte, damit der Hintermann auffährt, kann doch auch sein?
Aber alles nur Spekulationen.
Zitat (von Ichweissnichts):
Es ist halt bitter wegen dem Punkt (Flensburg).

Deshalb ist kein Führerschein weg, sondern der Fahrer sollte sich in Zukunft halt einen anderen Fahrstil angewöhnen.

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