>Bei Gewerblich gekauft aber keine Rücknahme
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Also schriftlich widerrufen (Einwurfeinschr.)
Das ist doch bereits passiert:
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Ich schreib dem Typ er solle sie behalten ich will nur mein geld wieder.
Rücksendung ...
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Ware zurück
ist auch schon geschehen:
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Die Ware kam an und ich rief direkt eBay an.Ebay sagte ich solle das Zeug zurückschicken ... zwei tage später tat ich das direkt udn fügte die trackingnummern ein.
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Frist setzen, Verzug herbeiführen.
Eine Fristsetzung ist doch nicht unbedingt nötig - der Fernabsatzunternehmer kommt doch automatisch 30 Tage nach dem Widerruf(!) in Verzug mit der Rückerstattung. ( Es sollten aber die vorgeschossenen Rücksendekosten, zusätzlich zu Kaufpreis+Hinsendekosten zurückverlangt werden ).
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kann ich ebay gleich mit verklagen?
Es wäre zu klären, inwiefern eBay welche Art von Pflichten ( aus welchem Rechtsverhältnis? ) verletzt haben könnte, durch die eBay welchen zu ersetzenden Schaden angerichtet haben könnte.
Vielleicht entstehen aus dem von eBay angebotenen "Streitschlichtungs-Verfahren" besondere (Beratungs-)Pflichten, die ebay durch die ( überhaupt nachweisbar?) falsche Beratung verletzt haben könnte, wodurch der Falschberatene geschädigt worden sein könnte.
Spitzfindigerweise könnte ein ebay-Anwalt jedoch argumentieren: dem Käufer sei ja nicht aus der Befolgung des unrichtigen eBay-Ratschlags zur Reifenrücksendung ein Schaden entstanden, sondern (erst) aus dem Entschluß des Reifenhändlers, keine Rückzahlung vornehmen zu wollen. Dies sei aber nicht eBay anzulasten ...
M.
von Mirk am 01.06.2011 20:02
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