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Bei Gewerblich gekauft aber keine Rücknahme

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Bei Gewerblich gekauft aber keine Rücknahme

Hallo,
ich habe ein paar Reifen bei ebay gekauft bei einem gewerblichen Verkäufer der aber in die Artikelbeschreibung geschrieben hat KEINE Rücknahme.nach ewigem hin und her wollte ich die ware nicht mehr.Die ware konnte als nicht versendet werden, weil sie noch auf dem PKW montiert waren.Ich schreib dem Typ er solle sie behalten ich will nur mein geld wieder.Hatte mit paypal gezhalt.Ware kam dann doch noch an.Ich hatte bis dahin schon einen Fall bei ebay eröffnet.Die Ware kam an und ich rief direkt ebay an.Ebay sagte ich solle das Zeug zurückschicken.Hatte aus Spaß das Reifenprofil gemessen und es stimmt nicht mit den Angaben der Auktion überein!zwei tage später tat ich das direkt udn fügte die trackingnummern ein.Der typ von ebay sagte auch ich solle den Fall von "nicht erhalten" auf " weicht erheblichab" ändern.Das tat ich natürlich auch.Naja ebay sagte er der Artikel würde nicht erheblich abweichen und der Fall wurde geschlossen!ich rief an...ebay sagte ich solle widerspruch einlegen...das tat ich...fall wurde wieder für den verkäufer entschieden!!!
Naja nun hat dieser Typ die Räder und kanpp 700€ verdient!
An das handy geht er nicht...an das Firmentelefon auch nicht...nun habe ich wieder mit ebay telefoniert.die räumten ein, dass die aussage von ihrem mitarbeiter falsch gewesen wäre.Er hätte nicht sagen dürfen, dass ich sie zurück schicken solle.dies steht natürlich NICHT im telefonprotokoll!Wieso rufe ich für viel geld dort an, wenn die am ende eh alles so hindrehen wie sie es brauchen?!
Naja was soll ich tun?Rechtsanwalt einschalten?Was ist wenn der typ schon pleite ist?kann ich ebay gleich mit verklagen?!Wie sehen die chancen aus, das ich mein Geld wiederbekomme?


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von Napoleon511 am 01.06.2011 16:38
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Bei Gewerblich gekauft aber keine Rücknahme
quote:
Wie sehen die chancen aus, das ich mein Geld wiederbekomme?




Rechtlich ist das m.E. völlig problemlos.

Da das ein gewerbl. Vk ist, hast du das Widerrufsrecht nach § 312 d BGB.

Verfristet ist das nicht, da Vk dich nicht belehrt hat.

Also schriftlich widerrufen (Einwurfeinschr.), Ware zurück, VSK muss Vk tragen, Geld zurück. Frist setzen, Verzug herbeiführen.

Die ebay/PP-Lage spielt für die "echte" Rechtslage keine Rolle.

Soweit die Theorie, jetzt musst du Vk bloß noch zum Mitspielen bringen. Die Risiken, ist er flüssig etc., sind dir ja schon klar.

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von flawless am 01.06.2011 19:34
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Bei Gewerblich gekauft aber keine Rücknahme
quote:
Also schriftlich widerrufen (Einwurfeinschr.)

Das ist doch bereits passiert:

quote:
Ich schreib dem Typ er solle sie behalten ich will nur mein geld wieder.

Rücksendung ...

quote:
Ware zurück

ist auch schon geschehen:

quote:
Die Ware kam an und ich rief direkt eBay an.Ebay sagte ich solle das Zeug zurückschicken ... zwei tage später tat ich das direkt udn fügte die trackingnummern ein.

quote:
Frist setzen, Verzug herbeiführen.

Eine Fristsetzung ist doch nicht unbedingt nötig - der Fernabsatzunternehmer kommt doch automatisch 30 Tage nach dem Widerruf(!) in Verzug mit der Rückerstattung. ( Es sollten aber die vorgeschossenen Rücksendekosten, zusätzlich zu Kaufpreis+Hinsendekosten zurückverlangt werden ).

quote:
kann ich ebay gleich mit verklagen?

Es wäre zu klären, inwiefern eBay welche Art von Pflichten ( aus welchem Rechtsverhältnis? ) verletzt haben könnte, durch die eBay welchen zu ersetzenden Schaden angerichtet haben könnte.

Vielleicht entstehen aus dem von eBay angebotenen "Streitschlichtungs-Verfahren" besondere (Beratungs-)Pflichten, die ebay durch die ( überhaupt nachweisbar?) falsche Beratung verletzt haben könnte, wodurch der Falschberatene geschädigt worden sein könnte.

Spitzfindigerweise könnte ein ebay-Anwalt jedoch argumentieren: dem Käufer sei ja nicht aus der Befolgung des unrichtigen eBay-Ratschlags zur Reifenrücksendung ein Schaden entstanden, sondern (erst) aus dem Entschluß des Reifenhändlers, keine Rückzahlung vornehmen zu wollen. Dies sei aber nicht eBay anzulasten ...

M.


von Mirk am 01.06.2011 20:02
Status: Tao (5245 Beiträge)
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