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Bei Finanzierung von Mietobjekten sind Darlehenszinsen für Lebensversicherungen steuerlich abzugsfähig

Von Rechtsanwalt Christoph Blaumer
19.8.2009 | Ratgeber - Steuerrecht | 3184 Aufrufe
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Darlehen, Mietobjekt

Zinsaufwendungen für ein Darlehen, mit welchem die Prämien für Lebensversicherungen bezahlt werden, mit denen die Tilgung des Grundstücksanschaffungsdarlehens erfolgen soll, sind Werbungskosten im Rahmen von Einkünften aus Vermietung derangeschafften Immobilie (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 62/07).

Während die Zahlung der Versicherungsprämien privat veranlasst ist, sieht der BFH in den Zinsen aus den Darlehen einen Bestandteil des Finanzierungskonzepts für die Anschaffung eines Mietobjekts.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Christoph Blaumer
München

Erbrecht, Bankrecht, Immobilienrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Steuerrecht
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Im Zweifel dürfte daher bei einer Finanzierung über Lebensversicherungen die Bedienung der Versicherungsprämien über ein Finanzierungsdarlehen empfehlenswert sein, wenn die Zinsbelastung nicht zu hoch ist.

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