
Wer im Jahr 2003 seine Lebensversicherung gekündigt hat, könnte Ende 2008 durch Verjährung mögliche Erstattungsansprüche gegenüber seinem Versicherer verlieren. Darauf hat die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg am Montag hingewiesen. Wer nur den Rückkaufswert erstattet bekommen habe, könne sich zwar berechtigte Hoffnungen auf einen "Nachschlag" machen. Allerdings gebe es zu den seit Herbst 2001 verwendeten Versicherungsbedingungen noch kein rechtskräftiges Urteil, Musterprozesse dazu liefen noch. Dies bedeute eine schwierige bescheuerte Situation für Verbraucher, da ihr Anspruch zu verjähren drohe, sie andererseits aber noch gar nicht definitiv wüssten, ob sie einen hätten, sagte eine VZ-Sprecherin.
Kunden sollten daher den jeweiligen Versicherer auffordern, "auf die Einrede der Verjährung zu verzichten", also einen möglichen Anspruch auch nach Ablauf der Verjährungsfrist anzuerkennen. Weigere sich das Unternehmen, könne der Kunde notfalls mit einem Mahnbescheidantrag oder einer Klage verhindern, dass seine Ansprüche verjähren. Einige Versicherer hätten aber bereits angedeutet, nicht auf die Verjährungsfrist zu pochen, falls der Bundesgerichtshof diese Frage am Ende im Sinne der Verbraucher entscheide. Dieses Vorgehen begrüßte die Verbraucherzentrale ausdrücklich als kundenfreundlich.
27. Oktober 2008 - 16.19 Uhr
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