Hallo zusammen!
Wie ist das eigentlich, wenn beim Einzug kein Übergabeprotokoll gemacht wurde und der Vermieter beim Auszug dann Schäden bemängelt, die aber beim Einzug schon da waren?
Der Vermieter wurde beim Einzug zwar auf die Schäden angesprochen und hat auch gesagt, er würde dieses und jenes im Laufe der Zeit noch beheben, dies ist aber nie passiert und wurde auch nicht schriftlich festgehalten.
Bei Einzug kein Übergabeprotokoll - wie ist das bei Auszug?
Fragen zur Miete?
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Wenn der Vermieter Schadensersatz will, muss er beweisen, dass der Mieter die Schäden schuldhaft verursacht hat. Ohne Einzugsprotokoll ist das typischerweise nicht ganz einfach. Insbesondere wenn offenbar die Schäden schon bei Einzug da waren.ZitatWie ist das eigentlich, wenn beim Einzug kein Übergabeprotokoll gemacht wurde und der Vermieter beim Auszug dann Schäden bemängelt, die aber beim Einzug schon da waren? :
Zitat:Wenn der Vermieter Schadensersatz will, muss er beweisen, dass der Mieter die Schäden schuldhaft verursacht hat.
Es ist zwar richtig, dass der Vermieter beweisen muss, dass der Mieter die Schäden schuldhaft verursacht hat, was aber im Wesentlichen bedeutet, dass er beweisen muss, dass sie durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Wenn das aufgrund der Art des Schaden klar ist (z.B. Brandloch im Teppich), dann muss der Mieter beweisen, dass der Schaden bei seinem Einzug bereits vorhanden war.
Zitat:Ohne Einzugsprotokoll ist das typischerweise nicht ganz einfach. Insbesondere wenn offenbar die Schäden schon bei Einzug da waren.
Dass die Schäden beim Einzug bereits vorhanden waren, ist eben nicht offenbar, sondern wird vom Vermieter bestritten. Ohne Einzugsprotokoll ist es typischerweise nicht ganz einfach nachzuweisen, dass die Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren. Wenn es dann auch keine nachweisbaren Mängelanzeigen des Mieters gibt, wird es schwierig.
Es ist Sache des Mieters nachzuweisen, welche Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren.
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Du iritierst mich komplett. Vor Gericht muss jeder die Dinge beweisen, die für ihn sprechen. Hier müsste also der Vermieter beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat. Wie will er das denn tun ohne Nachweis, dass die Wohnung ohne diesen Schaden an den Mieter übergeben wurde? Du verdrehst da gerade die Beweislast.ZitatEs ist Sache des Mieters nachzuweisen, welche Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren. :
Siehe z.B. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/beweislast-fuer-mietschaeden_idesk_PI17574_HI1030440.html
Ach je, jetzt sind wir schon bei Gericht?
Ich würde auf alle Fälle einen oder besser noch zwei Zeugen mitnehmen zur Übergabe. VORHER würde ich Fotos machen (von jedem Raum, auch den Keller), und dann einfach abwarten, wie die Übergabe läuft.
Hat der VM ein Protokoll zur Hand und darin steht etwas, dem Sie nicht zustimmen können oder wollen, dann schreiben Sie einfach Pkt soundso wird widersprochen, sollte der VM keine Zweitschrift des Protokolls überreichen können, dann fotografieren Sie es einfach.
Für die Übergabe ist es immer besser, den VM reden zu lassen, schweigen Sie einfach und hören SIe sich alles an, keine Äußerungen hierzu machen. Und dann abwarten, ob noch was kommt (nach der Übergabe)
und nicht vergessen, sollte der Vermieter für die bereits vorhandenen angegebene Schäden eine Mietminderung oder finanziellen Ausgleich in Form von z.B. Renovierungskosten als Mietausgleich von sagen wir mal 2 Monatsmieten gewärt haben, wurde das auch so gebucht und es gibt darüber Zahlungsnachweise.
Da wäre Protokoll je nach Sachverhalt gar nicht mehr von Relevanz.
Ne. Aber ich war echt geschockt von dieser Aussage von hh. Denn eigentlich habe ich großen Respekt vor dessen Antworten. Diese ist jedoch einfach komplett daneben. Hier noch ein weiterer Link, mit einer sehr klaren Antwort eines Anwalts auf eine ähnliche Frage :http://www.frag-einen-anwalt.de/Beweispflicht-fuer-Schaeden-bei-Wohnungsuebergabe-und-Anwaltskosten-fuer-Mahnbescheid--f19885.htmlZitatAch je, jetzt sind wir schon bei Gericht? :
Ansonsten stimme ich AltesHaus zu. Nichts unterschreiben, was man nicht versteht oder nicht unterschreiben möchte. Und am besten einen Zeugen dabei haben und sich vorher mit diesem die Wohnung anschauen und die Zählerstände (Wasser, Strom, Heizung) notieren.
HH kann hier durchaus Recht haben. Wenn eine Wohnung frisch renoviert uebergeben wird, ist das Protokoll häufig entbehrlich, weil sich die Maengelfreiheit aus der Zustandsbeschreibung im Mietvertrag ergibt.
Also vorher noch mal schnell in den MV gucken..
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