Bei Einzug kein Übergabeprotokoll - wie ist das bei Auszug?

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Bei Einzug kein Übergabeprotokoll - wie ist das bei Auszug?

Hallo zusammen!
Wie ist das eigentlich, wenn beim Einzug kein Übergabeprotokoll gemacht wurde und der Vermieter beim Auszug dann Schäden bemängelt, die aber beim Einzug schon da waren?
Der Vermieter wurde beim Einzug zwar auf die Schäden angesprochen und hat auch gesagt, er würde dieses und jenes im Laufe der Zeit noch beheben, dies ist aber nie passiert und wurde auch nicht schriftlich festgehalten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von arizonarobbins):
Wie ist das eigentlich, wenn beim Einzug kein Übergabeprotokoll gemacht wurde und der Vermieter beim Auszug dann Schäden bemängelt, die aber beim Einzug schon da waren?
Wenn der Vermieter Schadensersatz will, muss er beweisen, dass der Mieter die Schäden schuldhaft verursacht hat. Ohne Einzugsprotokoll ist das typischerweise nicht ganz einfach. Insbesondere wenn offenbar die Schäden schon bei Einzug da waren.

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Vermieter Schadensersatz will, muss er beweisen, dass der Mieter die Schäden schuldhaft verursacht hat.


Es ist zwar richtig, dass der Vermieter beweisen muss, dass der Mieter die Schäden schuldhaft verursacht hat, was aber im Wesentlichen bedeutet, dass er beweisen muss, dass sie durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Wenn das aufgrund der Art des Schaden klar ist (z.B. Brandloch im Teppich), dann muss der Mieter beweisen, dass der Schaden bei seinem Einzug bereits vorhanden war.

Zitat:
Ohne Einzugsprotokoll ist das typischerweise nicht ganz einfach. Insbesondere wenn offenbar die Schäden schon bei Einzug da waren.


Dass die Schäden beim Einzug bereits vorhanden waren, ist eben nicht offenbar, sondern wird vom Vermieter bestritten. Ohne Einzugsprotokoll ist es typischerweise nicht ganz einfach nachzuweisen, dass die Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren. Wenn es dann auch keine nachweisbaren Mängelanzeigen des Mieters gibt, wird es schwierig.

Es ist Sache des Mieters nachzuweisen, welche Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren.

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es ist Sache des Mieters nachzuweisen, welche Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren.
Du iritierst mich komplett. Vor Gericht muss jeder die Dinge beweisen, die für ihn sprechen. Hier müsste also der Vermieter beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat. Wie will er das denn tun ohne Nachweis, dass die Wohnung ohne diesen Schaden an den Mieter übergeben wurde? Du verdrehst da gerade die Beweislast.

Siehe z.B. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/beweislast-fuer-mietschaeden_idesk_PI17574_HI1030440.html

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ach je, jetzt sind wir schon bei Gericht?

Ich würde auf alle Fälle einen oder besser noch zwei Zeugen mitnehmen zur Übergabe. VORHER würde ich Fotos machen (von jedem Raum, auch den Keller), und dann einfach abwarten, wie die Übergabe läuft.

Hat der VM ein Protokoll zur Hand und darin steht etwas, dem Sie nicht zustimmen können oder wollen, dann schreiben Sie einfach Pkt soundso wird widersprochen, sollte der VM keine Zweitschrift des Protokolls überreichen können, dann fotografieren Sie es einfach.

Für die Übergabe ist es immer besser, den VM reden zu lassen, schweigen Sie einfach und hören SIe sich alles an, keine Äußerungen hierzu machen. Und dann abwarten, ob noch was kommt (nach der Übergabe)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

und nicht vergessen, sollte der Vermieter für die bereits vorhandenen angegebene Schäden eine Mietminderung oder finanziellen Ausgleich in Form von z.B. Renovierungskosten als Mietausgleich von sagen wir mal 2 Monatsmieten gewärt haben, wurde das auch so gebucht und es gibt darüber Zahlungsnachweise.

Da wäre Protokoll je nach Sachverhalt gar nicht mehr von Relevanz.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ach je, jetzt sind wir schon bei Gericht?
Ne. Aber ich war echt geschockt von dieser Aussage von hh. Denn eigentlich habe ich großen Respekt vor dessen Antworten. Diese ist jedoch einfach komplett daneben. Hier noch ein weiterer Link, mit einer sehr klaren Antwort eines Anwalts auf eine ähnliche Frage :http://www.frag-einen-anwalt.de/Beweispflicht-fuer-Schaeden-bei-Wohnungsuebergabe-und-Anwaltskosten-fuer-Mahnbescheid--f19885.html

Ansonsten stimme ich AltesHaus zu. Nichts unterschreiben, was man nicht versteht oder nicht unterschreiben möchte. Und am besten einen Zeugen dabei haben und sich vorher mit diesem die Wohnung anschauen und die Zählerstände (Wasser, Strom, Heizung) notieren.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

HH kann hier durchaus Recht haben. Wenn eine Wohnung frisch renoviert uebergeben wird, ist das Protokoll häufig entbehrlich, weil sich die Maengelfreiheit aus der Zustandsbeschreibung im Mietvertrag ergibt.

Also vorher noch mal schnell in den MV gucken..

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

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