Bei 1 & 1 Identitätsdiebstahl übers Internet - wer muss zahlen?

18. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
romy6
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
Bei 1 & 1 Identitätsdiebstahl übers Internet - wer muss zahlen?

Hallo, (hoffe, ich bin jetzt bei VERTRAGSRECHT an der richtigen Stelle).

ich helfe einem netten alten 80 Jahre alten Nachbarn, dem übel mitgespielt wurde und wird.

Eine Person, die er kennt, hat übers Internet (mit Angabe des eigenen Namens als angeblicher "Vermittler") auf den Namen des Senioren mit 1 & 1 vier Verträge auf seinen Namen abgeschlossen, eine nicht unterschriebene Sepa-Abbuchungsvollmacht vorgelegt,
damit 2 teure Handys und sonstige Geräte an sich gebracht, hohe Telefonkosten verursacht.

Da der Betrüger eine Mailadresse bei 1 & 1 angegeben hat, der alte Mann aber keinen Computer hat,
dazu 1 & 1 sämtliche Korrespondenz über Computer führt,
hat der alte Mann erst gemerkt, dass etwas nicht stimmt, als er seine Kontoauszüge angesehen und die Abbuchungen festgestellt hat..

Er hat mit 1 & 1 telefoniert, hat den Namen des angeblichen Vermittlers erfahren,
an 1 & 1 geschrieben, alles erklärt, um Stornierung der Verträge und um Sperrung der Sim-Karten gebeten:

VERGEBLICH! . Keine Antwort, ...sondern weiter Abbuchungen, die er alle zurückbuchen musste.
Stellungnahme der Kundendienstmitarbeiter bei Anruf:
u.a. ..."Bei 1 & 1 wäre es genauso wie bei Quelle. Wenn dort jemand auf fremden Namen bestellt, müsste der Geschädigte zahlen!!!!!
Er könnte ja Strafanzeige gegen den Betrüger stellen und alle Kosten einklagen".

Jetzt wird er von 1 & 1 postalisch mit Unmengen von Rechnungen, Inkasso-Schreiben, Rechtsanwaltsschreiben überschüttet.

[b]Generelle Frage: Muss er als Geschädigter bei nachgewiesenem Identitätsdiebstahl/Datenmissbrauch zahlen?

:wipp:

Danke und Gruss
Romy


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nein, einfach einmalig den Sachverhalt schriftlich und nachweisbar darlegen und einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen.
Man könnte auch den gegnerischen Anwalt ankündigen im Falle der Fortsetzung des Mahnterrors ebenfalls anwaltliche Hilfe zur Abwehr der unberechtigten Forderungen hinzuzuziehen. Das zahlt spätestens ab Mahnbescheid dann der unterliegende Gegner.

Kosten können gar nicht entstanden sein, da kein gültiges SEPA vorliegt und daher alle Abbuchungen rückholbar sind. Wenn die Bank rumzickt Strafanzeige erstatten und mit dem Beleg zur Bank.

-- Editiert von Mr.Cool am 18.10.2017 23:34

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
"Bei 1 & 1 wäre es genauso wie bei Quelle. Wenn dort jemand auf fremden Namen bestellt, müsste der Geschädigte zahlen!!!!!
Das war noch nicht einmal so als es Quelle noch gab. ;)

Zitat:
Er könnte ja Strafanzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) gegen den Betrüger stellen und alle Kosten einklagen".
Ja, das könnte er natürlich tun, muss er in diesem Fall aber nicht. Das mit der Anzeige würde ich noch unterstützen, aber die Kosten soll 1&1 schon selber eintreiben (wer weiß, ob und wie viel da zu holen ist?).

Zitat:
Jetzt wird er von 1 & 1 postalisch mit Unmengen von Rechnungen, Inkasso-Schreiben, Rechtsanwaltsschreiben überschüttet.
Die kann er ignorieren. Erst gerichtliche Schreiben (Mahnbescheid etc.) muss man ernst nehmen.
Aber wichtig: Ignorieren heißt nicht entsorgen, nach Möglichkeit sollte alles aufbewahrt werden.

Die Höflichkeit gebietet es aber, dass man das fordernde Unternehmen über den Sachverhalt aufklärt (die Gegenseite kann ja auch nichts dafür). Aber du schreibst ja, dass das bereits geschehen ist. Ich würde das vielleicht noch einmal nachweisbar (Einschreiben) wiederholen, und wenn die Forderungen danach nicht aufhört die Sache einem Anwalt übergeben (den dann auch 1&1 zu tragen hätte); das mit dem Anwalt kann man in dem Einschreiben auch schon mal androhen, manchmal wirkt das sogar.

Zitat:
Generelle Frage: Muss er als Geschädigter bei nachgewiesenem Identitätsdiebstahl/Datenmissbrauch zahlen?
Anders herum, 1&1 muss den Vertrag nachweisen, und ohne Unterschrift, IP-Adresse etc. wird das schwierig bis unmöglich.

EDIT:
Zitat:
Kosten können gar nicht entstanden sein, da kein gültiges SEPA vorliegt und daher alle Abbuchungen rückholbar sind.
Da stimmt so nicht. Natürlich können Kosten entstanden sein (hier sind sie es sogar), und das ist vollkommen unabhängig vom SEPA-Mandat.
Das SEPA-Mandat ist hier aber offenbar gefälscht, und sobald 1&1 das weiß darf es nicht mehr eingesetzt werden.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 18.10.2017 23:50

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Auch bei ungültigen und gefälschten SEPA-Einzugsermächtigungen bucht jede Bank zurück. Wenn so ein Banker am Schalter was von 8-Wochen-Frist o.a. faselt, einfach die Revisionsabt. der Bank anschreiben und um Rückbuchung bitten. Das klappt - wetten? ;) Natürlich kostet das Porto und Nerven, jedoch nicht zu Gunsten der Gegenseite !

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ja, das könnte er natürlich tun

Ich würde übrigens auch zur Polizei gehen. Denn vielleicht ist das nur die Spitze des Eisbergs. Zudem kennt er den Typen und wer weiß, wie viele Senioren er noch abgezockt hat. Da ist verdammt viel kriminelle Energie dahinter...

Und ja, das ist Blödsinn, was 1&1 da behauptet. Man muss nichts zahlen. Die Verträge sind sicher nicht nachweisbar, gerade auch wenn die Unterschriften fehlen. Wenn 1&1 Geld will, müssen sie beweisen, dass der Rentner die Verträge abschloss. Ergo: Kann sich 1&1 auf den Kopf stellen. kriegen tun die nichts.

Zitat:
Ich würde das vielleicht noch einmal nachweisbar (Einschreiben) wiederholen

Textvorschlag: "Werte 1&1. Ich habe nie solche Verträge abgeschlossen. Ich war bei der Polizei. Wenn sie mich weiterhin belästigen, werde ich die Sache zur gerichtlichen Abwehr einem Anwalt übergeben und es wird ohne weitere Vorwarnung geklagt. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. gerichtlichen Mahnbescheiden werde ich via Anwalt widersprechen. Ihre telefonische Behauptung, dass ich zahlen muss und mir das Geld vom Betrüger zurückholen muss, ist übrigens an Lächerlichkeit nicht zu überbieten."

Zitat:
Das SEPA-Mandat ist hier aber offenbar gefälscht, und sobald 1&1 das weiß darf es nicht mehr eingesetzt werden

Nicht nur das. Wenn da wirklich keine Unterschrift drauf war, war es von Anfang an ungültig.



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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Auch bei ungültigen und gefälschten SEPA-Einzugsermächtigungen bucht jede Bank zurück.
Das schreibst du jetzt sinngemäß bereits zum zweiten mal. Aber warum nur? Um die Rückbuchung geht es doch gar nicht, die ist erfolgt.
Es stört nur der damit zusammenhängende Aufwand sowie die Belästigung durch 1&1 und Inkasso.

Stefan

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#6
 Von 
romy6
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
DANKE erstmal von mir und meinem alten Nachbarn. Mit anderen Worten: es sieht gut für den Alten aus. :)
Über 500 EUR konnten wir zurückbuchen, den Rest von 253 EUR wollte die Zweigstelle nicht zurückbuchen, weil die 8 Wochen um waren.
O.k., ich versuche jetzt nochmal mit der Kopie der gefälschten nicht unterschriebenen Sepa-Abbuchungserlaubnis (die ich mir aus dem Konto bei 1 & 1 ausgedruckt habe)........die Deutsche Bank zur Rückbuchung zu bewegen.

Was das böse Verhalten von 1 & 1 anbelangt: Die haben mit Sicherheit Auskunft über den Betrüger eingeholt und festgestellt, dass bei diesem üblen Menschen NICHTS ZU HOLEN IST!

Es ist auffällig, dass der 1. Kundendienstmitarbeiter, mit dem wir telefoniert hatten, ausserordentlich freundlich, hilfsbereit und betroffen von der Situation war, uns Tips gegeben hat.
Nachdem wir die Sachlage per 3-seitigem Schreiben/doppelt als Mail und Einschreibebrief an 1 & 1 gesandt haben, ...
NUR NOCH BLOCKADE!!! :devil:
Offensichtlich ist von der Geschäftsleitung nach Kenntnis der insolventen Situation des Betrügers irgendein Vermerk bei der "Kundennummer" gemacht worden,..... Motto: egal wie, ABWIMMELN, LÜGEN; DRUCK MACHEN, RECHNUNGEN SCHICKEN, INKASSO UND RECHTSANWALT BEAUFTRAGEN, ....

Ich verstehe 1 & 1 nicht!!!
Die Firma ist doch für Schäden, die entstehen, wenn eigene Mitarbeiter schlafen, übers Internet Aufträge von Betrügern annehmen, die Identitätsdiebstahl begehen und gefälschte Sepa-Abbuchungserlaubnisse vorlegen .....versichert!

O.k., da Aussicht auf Erfolg besteht gehen wir mit dem dicken Ordner zu einem Anwalt. Soll der sich kümmern. :)

Nochmals ganz lieben Dank :banana:
Romy




-- Editiert von romy6 am 19.10.2017 13:41

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Über 500 EUR konnten wir zurückbuchen, den Rest von 253 EUR wollte die Zweigstelle nicht zurückbuchen, weil die 8 Wochen um waren.

Die Zweigstelle muss. Frist bei ungültigen SEPA-Mandaten sind 13 Monate! Daher nochmals bei der Bank nachhaken und in ruhigem aber bestimmenden Ton anmerken, dass man das Geld gerne vor Gericht von der Bank einklagt.

Zitat:
Ich verstehe 1 & 1 nicht!!!
Die Firma ist doch für Schäden, die entstehen, wenn eigene Mitarbeiter schlafen, übers Internet Aufträge von Betrügern annehmen, die Identitätsdiebstahl begehen und gefälschte Sepa-Abbuchungserlaubnisse vorlegen .....versichert!

Der Weg des geringsten Widerstands. Dort, wo etwas zu holen ist, wird Druck aufgebaut. Und abwimmeln bedeutet: Wenig Aufwand und viele geben dann eher entnervt auf statt sich bis zum Ende zu wehren.

Zitat:
O.k., da Aussicht auf Erfolg besteht gehen wir mit dem dicken Ordner zu einem Anwalt. Soll der sich kümmern.

Würde ich erst machen, wenn 1&1 nicht aufhört zu nerven. Dann würde ich 1&1 ankündigen, dass man einen Anwalt einschaltet auf deren Kosten, wenn sie keine Ruhe geben. Und dann auf zum Anwalt und dem dann auch sagen, dass er seine Kosten als Schadensersatz von 1&1 fordern soll.



-- Editiert von mepeisen am 19.10.2017 16:00

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