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Behörden warnten 2002 nicht zu spät vor Jahrhunderthochwasser

AFP VOM 3.2.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 3368 Aufrufe
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Jahrhunderthochwasser, Hochwasser, Warnung

- Gericht weist Schadenersatzklage eines Sachsen ab

Die sächsischen Behörden haben nicht zu spät vor der Jahrhundertflut im Sommer 2002 gewarnt. Das befand nun höchstrichterlich das Landgericht Leipzig. Es wies am Donnerstag in einem Zivilverfahren die Schadenersatzklage eines betroffenen Bürgers gegen die Stadt Döbeln ab. Der Kläger hatte den Behörden vorgeworfen, am 12. August 2002 nicht rechtzeitig vor den herannahenden Flutwellen gewarnt zu haben. Er forderte Schadenersatz für die ihm entstandenen Verluste.

Nach Auffassung der Richter sind der Stadt aber keine Versäumnisse vorzuwerfen. Ein Hochwasser solchen Ausmaßes sei nicht vorhersehbar gewesen. Nach Ansicht von Fachleuten sei das Hochwasser des Jahres 2002 das größte Ereignis in den Gebirgszuflüssen Sachsens und der oberen Elbe gewesen. Solch eine Flut trete statistisch alle 200 Jahre, in manchen Gewässern nur alle 500 Jahre auf.

Laut Urteilsbegründung war auch bis zum Eintreffen der Flutwelle nicht abschätzbar gewesen, dass das Wohnhaus des Klägers betroffen werden könne. Die Hochwasserwelle sei "unerwartet und mit nicht vorhersehbarer Geschwindigkeit" in Döbeln angelangt. Deshalb könne der Stadt nicht vorgeworfen werden, die Alarmmeldungen des Landratsamtes falsch umgesetzt zu haben. Als klar gewesen sei, dass auch die Straße des Klägers betroffen sein wird, seien bereits alle Einsatzkräfte mit der Rettung bedrohter Einwohner ausgelastet gewesen.

Gegen das Urteil kann der Kläger Berufung zum Oberlandesgericht Dresden einlegen. Bei der verheerenden Flut vor zweieinhalb Jahren waren in Sachsen Schäden in Höhe von 4,9 Milliarden Euro entstanden.

3. Februar 2005 - 13.23 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005


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