Hallo,
ich möchte kurz meinen Fall oder die momentane Situation so gut wie möglich und verständlich wie möglich schildern in der ich mich befinde. Da die Meinungen hier etwas differenzieren, habe ich den Versuch unternommen mich hier zu melden um einige kompetente, sachgetreue Antworten zu bekommen.
Ich wurde von meinem Arbeitgeber zum 31.10.2016 fristgerecht gekündigt. Mein Beschäftigungsverhältnis ging vom 11.10.14 - 30.11.2016. Innerhalb der Frist habe ich beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht. Der anberaumte Gütetermin war am 30.11.2016. Hier wurde mir ein Abfindungsangebot von 500€ vorgeschlagen. Da ich hier nicht selbst anwesend war, sondern von meinem Anwalt vertreten wurde, hatte ich eine Frist von 2 Wochen um dem noch zu widersprechen.
Da die Abfindung zu gering erschien ( Bruttogehalt x 0,5)x Beschäftigungsjahr, habe ich dementsprechend widersprochen.
Der Arbeitgeber nimmt die Kündigung nicht zurück und erteilt weiter Personalanweisungen/Arbeitsanweisungen. Ausserdem weigert er sich neben der Rücknahme der Kündigung über Zugeständnisse der Lohnfortzahlung oder Entgeltersatzleistung im Krankheitsfall.
Nun zum eigentlichen Problem:
Da ich ja nun nicht weiß, ob und wann der Arbeitgeber zur Zahlung meiner Ansprüche bereit ist, was nach ca.2-6 Monaten vom Gericht entschieden wird nach dem der Kündigungsschutzprozess nun in die nächste Runde geht...habe ich mich am 01.12.2016 persönlich bei der ARGE vorgestellt nachdem ich mich nach Erhalt der Kündigung im Oktober schon "arbeitssuchend" gemeldet hatte. Als die Sachbearbeiterin im Gespräch hörte, dass es mir auf Grund der Situation nicht so gut geht und ich bei meinem Hausarzt noch einen Termin habe, schickte Sie mich wieder fort mit der Begründung, dass ich dann ja ab heute eh krank geschrieben sei und keinen Anspruch habe. Ich erfuhr erst später über das rechtswidrige Verhalten was mir entgegen gebracht wurde und wurde auch dann von meinem Hausarzt tatsächlich vom 01.-07.12.2016 krank geschrieben.
Da ich Familie und Kinder habe, machte ich mir natürlich zusehents Sorgen um unsere Existenz, sodass ich am 05.12.2016 nochmals bei der ARGE vorsprach und erklärte, dass ich mich dem Arbeitsamt zur Verfügung stelle und durchaus arbeitsfähig und vermittelbar bin, da ich mindestens trotz der Situation 15 Stunden in der Woche arbeiten könne. "Ich solle eine Gesundschreibung vom Arzt bringen" hieß es. Ich beharrte trotzdem auf die Arbeitslosmeldung und wollte mich nicht wieder heimschicken lassen, sondern argumentierte nun mit der Rechtsverletzung die mir entgegen gebracht wurde und verlangte dann halt eine Ablehnung mit Rechtsbehelf. Man kann sich vorstellen dass nun der Ton rauher wurde und es nicht dienlich für das weitere Gespräch war. Man rief sofort bei der Krankenkasse an und ich durfte dort auch noch antanzen.
Beide Seiten waren mit der Situation total überfordert und keiner hielt sich für zuständig. Bei der ARGE hielt man sich nicht für zuständig, da ich angeblich krank bin oder war, obwohl ich am 01.12.16 bei Vorsprache und Meldung noch nicht krank geschrieben war. Die Krankenkasse als Sozialversicherungsträger kamen nicht einmal Ihrer Verpflichtung nach, mich ordnungsgemäß zu beraten, sonder sagten nur dass sie es nicht verstehen und nichts wissen, sagten das Krankengeld eine Leistung ist die man nicht beantragen muss, sondern die einem zustehe. Aber wenn nicht sicher ist, ob jetzt die Kündigung bestand hat oder nicht, das erst in Monaten entschieden wird....wer ist dann jetzt zuständig? Im Nachhinein sagt der eine "das hätten Sie beantragen müssen" und genau deshalb bin ich jetzt hin und her gerissen um keine Ansprüche zu verlieren.
Ich hoffe natürlich auf ehrliche und hilfreiche Antworten
Thomas
Behörden PING-PONG nach Kündigung/Kündigungsschutzklage und Krankmeldung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitatwer ist dann jetzt zuständig? :
Die Bundesagentur für Arbeit ab 01.11.16, da man laut den Beschäftigungsdaten die Voraussetzungen für ALG1 erfüllen sollte.
Dieses Durcheinander hast Du aber auch mit produziert.
Ich mach mal einen Anfang. Die ARGE gibt es seit Jahren nicht mehr. Es gibt die Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) und das Job-Center. Ich vermute mal, Du meinst die Agentur für Arbeit? Wenn Du nicht mehr arbeitsunfähig bist, dann meldest Du Dich dort. Und zwar nicht mündlich, sondern durch Einreichen aller Unterlagen. Das ergibt sich aus den Formularen, die man ausfüllen muss. Solange Du nicht arbeitsfähig bist, wird von dort auch nichts bezahlt. Ganz töricht ist es, sich teilweise arbeitsfähig zu melden. Ganz klar formuliert, wenn Du eigentlich einen Zahlungsanspruch bezogen auf 40 Arbeitsstunden hast, dann aber sagst, Du kannst nur 15 Stunden arbeiten, dann wird Dein Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt, also auf weniger als die Hälfte.
Füll also das Formular aus, bzw. die Formulare. Ob Abfindung zu berücksichtigen ist (bei ALG I in der Regel nicht), das sieht man dann, wenn eine Gerichtsentscheidung da ist.
Beratung über ALG-Fragen, das kann die Krankenkasse nicht, wie sollte sie auch. Anderer Bereich. Und noch ein Hinweis. Die wenigsten Arbeitsverträge kommen durch Vermittlung der Agentur für Arbeit zustande. Die meisten Firmen suchen unabhängig davon. Ich gehe mal davon aus, dass Du Dich fleissig bewirbst?
wirdwerden
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...? oder gehört das vielleicht schon zu Sozialrecht?
Zitat:
Dieses Durcheinander hast Du aber auch mit produziert.
Die ARGE gibt es seit Jahren nicht mehr. Es gibt die Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) und das Job-Center. Ich vermute mal, Du meinst die Agentur für Arbeit?
wirdwerden
Sorry...ich habe mit denen noch nicht viel am Hut gehabt...
Nun ja, da es um Dein Geld geht, wäre es vielleicht jetzt mal an der Zeit, sich damit zu beschäftigen, oder?
wirdwerden
ZitatDieses Durcheinander hast Du aber auch mit produziert. :
Ganz töricht ist es, sich teilweise arbeitsfähig zu melden. Ganz klar formuliert, wenn Du eigentlich einen Zahlungsanspruch bezogen auf 40 Arbeitsstunden hast, dann aber sagst, Du kannst nur 15 Stunden arbeiten, dann wird Dein Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt, also auf weniger als die Hälfte.
wirdwerden
naja...töricht finde ich, sich in seinem Beruf nicht auszukennen und Leute von A-B zu schicken....
Hinterher ist immer noch unklar was jetzt fase ...so dass ich nun hier nach Rat frage
vorher heißt es: wir sind nicht zuständig
hinterher heißt es,....hätten Sie beantragen und sich melden müssen....
die Bearbeiter sind meiner Meinung nach angewießen oder trainiert dazu die Leute abzuwimmeln...Geld sparen...ist die Devise....
denn die Mittel sind knapp und werden lieber in der eigenen Lobby verteilt und verschwendet...
(Editiert - noch so ein rechtspopulistischer Spruch, und Sie sind gesperrt!)
-- Editiert von Moderator am 11.12.2016 17:38
Der Beruf eines Krankenkassenmitarbeiters ist es nicht, eine umfassende ALG I Beratung durchzuführen. Kann er auch gar nicht, weil er die Unterlagen nicht vorliegen hat. Also, Antrag stellen bei der richtigen Behörde und gut ist.
wirdwerden
ZitatBei der ARGE hielt man sich nicht für zuständig, da ich angeblich krank bin oder war, obwohl ich am 01.12.16 bei Vorsprache und Meldung noch nicht krank geschrieben war. :
Irrelevant, denn
Zitatwurde auch dann von meinem Hausarzt tatsächlich vom 01.-07.12.2016 krank geschrieben :
ZitatDie Krankenkasse als Sozialversicherungsträger kamen nicht einmal Ihrer Verpflichtung nach, mich ordnungsgemäß zu beraten :
In welcer vertraglichen Angelegenheit wollte man sich denn beraten lassen?
1. Wenn die Behörde den Antrag nicht persönlich entgegennehmen mag, dann schriftlich stellen.
2. Für ALG I zu beziehen muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist hier nicht der Fall, da man ja arbeitsunfähig ist. Also entweder bei der abgeschlossenen Versicherung (z.B. Krankenkasse) die Zahlung (z.B. Krankengeld) beantragen oder ALG II beantragen.
3. Zwischen den Behörden verläuft eine Grenze. Die Krankenkasse berät nicht zu ALG und die die Agentur für Arbeit nicht zu Themen der Krankenkasse. Desweiteren sollte man weder von dern Krankenkasse noch von der Agentur für Arbeit erwarten, das die einen irgenwie rechtlich beraten. Das muss man selbst machen, da kümmern die sich nicht drum.
4. Wichtige Unterlagen an Behörden immer per Einwurf-Einschreiben senden, immer Kopien senden wenn mäöglich. Falls Originale nötig sind, Kopien machen.
Ganz wichtig ist wirdwerdens Hinweis auf die möglichen Arbeitsstunden. Wenn sie sich nur für 15 Stunden die Woche arbeitssuchend melden, aus welchen Gründen auch immer, bekommen sie auch nur Arbeitslosengeld für 15 Stunden die Woche!
Also entweder krank oder arbeitsfähig, aber nichts Halbes.
ok danke.....man wird sehen und hoffe WIRDWERDEN :-)
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