Behandlungsfehler - Schadenersatz/Schmerzengeld?

26. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Behandlungsfehler - Schadenersatz/Schmerzengeld?

Hallo,

vor einer Woche wurde ich an Nasenscheidewand operiert und bekam jeden Tag Methylprednisolon/Urbason. Kurz nach Operation klagte ich beim Arzt über starken Sehschwäche (kann jetzt immer noch nicht weit gucken - alles so verschwommen), was der Arzt mir versichert hatte, dass dies mit die Verkrustung in der Nase zu tun hat, die nach der Operationen auftreten. Ich berichtete dem Arzt auch jeden Tag (morgens & Abends), dass ich immer noch nicht richtig sehen kann. Vorgestern bin ich aus Krankenhaus entlassen worden und ging dann auch gleich zur Weiterbehandlung zum Augen- und HNO-Arzt. Augenarzt hatte mich dann zum Hausarzt geschickt, um einen Bluttest machen zu lassen, die ich dementsprechend auch gemacht hatte. Hausarzt stellte fest, dass ich enormen Zuckerwerte habe, was mit dem Medikament "Methylprednisolon/Urbason" in Verbindung gebracht wird.
Es handelt sich darum, dass dieser die Zuckerwerte stark steigen lässt, was es zu Diabetes/Zuckerkrankheit führt. Laut Hausarzt wurde mir eröffnet, dass ich grossen Glück bekommen habe, dass ich rechtzeitig gemeldet hatte. Vom Augenarzt wurde bescheinigt, dass ich eine Brille brauche, was ich vor die Operation nie gebraucht hatte. Fakt: Ich konnte alles gut und sauber sehen.

Wenn ich das mal alles so zusammenwürfeln würde, muss ich feststellen, dass es eine Art Fehlkommunikation zwischen Patient & Arzt stattgefunden hat.

a) mir wurde nie unterrichtet, dass ich keinen Zucker zu sich nehmen darf.

b) Morgens, Mittag, Nachmittags & Abends erhalten Patienten "förderlich" zuckerhaltigen Mahlzeiten (Marmeladen, Joghurts, Kuchen etc.), wobei deren Abteilung ausschliesslich alle Patienten mit "Methylprednisolon/Urbason" behandelt werden.

c) wurden nie auf Blutzucker getestet, was man eigentlich jeden Tag vom Schwester machen sollte.

d) handelte die Ärzte aufgrund deren Fehlkommunikation fahrlässig

Also...bin ich quasi mit einer anderen Krankheit entlassen worden.

Nun bräuchte ich mal einen Rat, wie ich vorgehen darf, um diesen Belegschaft zur Verantwortung zu ziehen.

Auf welchen §§ könnten man vorgehen, kann die Kosten zur Weiterbehandlung und Erwerb einer Sehhilfe vom Klinik eingefordert werden - wie hoch wäre dann das Schmerzengeld, für das Leid, die ich mit mir herumtragen muss?





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30 Antworten
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#1
 Von 
ErausBedburg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Der Schadensersatzanspruch kann mit Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründeten Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB ). Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und Dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.

Der Kläger muss also positive Kenntnis von Behandlungsfehlern haben, um die Verjährungsfrist beginnen zu lassen. Um diese Kenntnis zu haben, muss er nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen ärztlichen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren. Eine solche Kenntnis ergibt sich nicht bereits daraus, dass aus den aufgetretenen Komplikationen auf einen Behandlungsfehler hätte geschlossen werden müssen. Sogar der Hinweis eines Arztes auf nur mögliche Schadensursachen vermittelt noch keine Kenntnis der anspruchsbegründeten Tatsachen.

Die Beweislast für den Eintritt der Verjährung trägt der Beklagte, der sich auf diese Einrede beruft. Dies ist für den Arzt oder das Krankenhaus misslich, da insofern Umstände darzulegen und zu beweisen sind, welche in der Sphäre des Patienten liegen (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis).

Nach wie vor ist die Verjährungshöchstfrist dreißig Jahre, sodass der Anspruch nach dieser Zeit auch dann verjährt ist, wenn der Kläger keine Kenntnis vom Behandlungsfehler hatte bzw. ihn nicht kennen musste."

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#2
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

[color=blue]Update: [/color]

Mittlerweile habe ich vom Klinik Aufnahme-Blutbild (Laborwerte) erhalten, was beinhaltet, dass auf Zuckerwerte nie kontrolliert wurde.

[color=red]Ist hier schon eine Art Behandlungsfehler sowie fahrlässigen Körperverletzung gegeben?[/color]

Ausserdem habe ich nun vom Augenarzt einen Brillenverordnung

R: - 1.50 / - 1.00 170°
L: - 1.50 / - 1.75 180°

erhalten und trage jetzt eine Brille.

Dann ist vom Hausarzt nun amtlich bestätigt, dass ich Diabetes mellitus habe, was meinen Lebensabschnitt total verändert. Zusätzlich hat man den Verdacht erweckt, dass ich Anfangsstatium einer Leberzirrhose durch die Medikamente habe.

Die Aussage vom Vortipper "ErausBedburg" kann ich mich nicht zurecht legen, weil dies nichts mit meinem Fall zu tun hat, da dieser ja erst vor 2 Monate passiert ist und wie erhabt nichts mit Verjährung zu tun hat.

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-- Editiert KlientA am 30.11.2011 10:20

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#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Wenn Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen wollen, lesen Sie mal hier:

http://norddeutsche-schlichtungsstelle.de/

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#4
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

@ RA Carsten Meinecke...

...danke...hatte ich mich auch gewandt und dementsprechend auch sämtlichen Unterlagen eingereicht, die nun vom Gutachtern ausgewertet wird.

Nur für die Frage, dass ich Schadenersatzanspüche fordern kann, würde ich dennoch gern wissen, wie hoch die maximale Forderung wäre, da leider keine Tabelle zu finden ist, wie es bei 20 % Sehbehinderung (Festgestellt vom Augenarzt) & Diabetes den matriellen Wert fest zu legen ist.

Ich dachte wegen vorsätzlichen Körperverletzung & Behandlungsfehler käme um die Zehner mit drei Nullerstelle schon richtig rüber, da ich ja auch noch das Basketballspielen im Verein aufgeben musste, sowie alle paar Jahre neue Brille kaufen muss und zu Diabetes ständig Teststreifen erwerben muss, was ja schon einiges kostet. Und das zusammengewürfelt mit ständigen Medikamentenzunahme bei Diabetes. Anmerk: vor die Operation hatte ich im Jahr höchstens nur 2-3 Kopfschmerztabletten zu sich genommen, sonst habe ich meinen Körper nie chemisch verseucht.

Ist die von mir gestellen Summe in Ordnung oder ist das zuviel?

-- Editiert KlientA am 05.12.2011 09:37

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#5
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Zur Höhe Ihrer Forderung werde ich hier keine Angaben machen. Das würde eine umfangreiche Prüfung Ihrer Unterlagen voraussetzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Zur Höhe Ihrer Forderung werde ich hier keine Angaben machen. Das würde eine umfangreiche Prüfung Ihrer Unterlagen voraussetzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

@ RA Carsten Meinecke

Pi mal Daumen muss doch möglich sein, oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Da kämen wir aber in einen Bereich, mit dem ich mein Geld verdiene. Die Schmerzensgelder können immer nur so ungefähr angegeben werden. In einem anderen Beitrag habe ich dazu mal eine Tabelle erstellt:

http://www.schadenfixblog.de/unfallopfer-mit-schweren-verletzungen-%E2%80%93-teil-1-schmerzensgeld/

Ich befürchte, sie werden hier im Forum keine Antwort auf Ihre Frage bekommen. Vielleicht sollten Sie das Gutachten der Schiedsstelle abwarten.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Hausarzt stellte fest, dass ich enormen Zuckerwerte habe, was mit dem Medikament "Methylprednisolon/Urbason" in Verbindung gebracht wird.


Hast du einen "vorher" Wert ? Kann ja sein das die Erkrankung vorher bestand und unerkannt war?

Du musst "beweisen" das es ein Behandlungsfehler war.

Du brauchst auf jeden Fall einen guten Anwalt der sich darum kümmert. Und viel, viel Geduld


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#10
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Sie meinen, ob ich davor Diabetes hatte sowie Sehschwäche?

Ganz sicher nicht, sonst hätte ich davor schon mit Basketball aufgehört und bei Diabetes hätte vor der OP dann bei meiner Hausärztin aufgefallen. Blutbild vom vor Operation liegen mir vor, alles im Normalbereich.

Laut Wiki ist es offensichtlich, dass Kortison zum Diabetes führen kann und allein wegen Diabetes bekam ich ja diesen sg. Sehminderung in Höhe von 20 %.

Auf die Reaktion seitens Schlichtungsstelle warte ich doch auch. Ich möchte mich nur vorprogrammieren, in welcher Höhe der finanziellen Bemessung ich verhandeln soll.

Anmerk: Mit Krankheiten Anderer das Geld zu verdienen zeugt von unethisches Verhalten. ;)

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-- Editiert KlientA am 07.12.2011 13:49

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#11
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Anmerk: Mit Krankheiten Anderer das Geld zu verdienen zeugt von unethisches Verhalten.



Das hätten Sie sich sparen können. Ihre Ärzte werden sicher ein Honorar verdienen. Mein Gott sind die unethisch. Sie müssen weder zum Arzt noch zum Anwalt gehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Er meint Waffenhändler mit Biologischen Waffen.

Der Arzt verdient sein Geld mit "Gesundheit".

Bei http://de.wikipedia.org/wiki/Methylprednisolon
findet man die Nebenwirkungen des Medikaments. Der Beweis das auch eine kurzfristige Einnahme diese Wirkung hat wird wohl schwer werden.

Ich würde mir das nicht so einfach vorstellen

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Der Arzt verkauft keine Gesundheit. Er bietet sein Fachwissen und seine Dienste an. Der Patient kommt zum Arzt, weil er krank ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

[color=red]Update:[/color]

Die MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) haben festgestellt, dass die Ärzte fahrlässig gehandelt haben.

Meine Krankenversicherung übernimmt alle Kosten (Brille etc.) unter Vorbehalt.

-- Editiert KlientA am 28.12.2011 10:51

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#15
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

[color=red]Update:[/color]

Heute erhielte ich ein Schreiben vom Schlichtungsstelle, dass die Durchführung des Schlichtungsverfahren nunmehr gegeben sind.

Da die Schlichtungsstelle nicht mit finanziellen Ausgleich zu tun hat, weiss ich immer noch nicht, wie hoch der finanziellen Ausgleich für die verbliebene Sehfährigkeit in Höhe von 20 % an beiden Augen und Diabetes mellitus Typ 2 (beide Dauerschaden) in Frage käme.

Ich bin nach wie zuvor immer noch interessiert, der Sache aussergerichtlich, ohne Anwalt & Zivilklage zu einigen.

Gebt mir doch einer mal bitte einen Rat!

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-- Editiert KlientA am 08.02.2012 16:54

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Nimm einen Anwalt , das kann man nicht via Forum selber machen !!!!!!!!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

[color=red]Update:[/color]

Die Gegenseite, also die Klinik wehrte sich zusammen mit der Allianz-Versicherung mittels Schreiben mit der Behauptung, dass ich Diabetes mellitus schon vor die OP hatte. Nur was die Klinik nicht weisst ist, dass ca. 2 Monate vor OP schon einen Laborbild (mit Blutzucker-Check) durchgeführt wurde und keine Auffälligkeit zu erlesen ist/war. Also war vor die OP alles im Norm-Bereich.

Was mir noch aufgefallen ist, dass an Patienten-Bogen nicht mal zitiert wurde, dass ich tagtäglich (morgens & abends) beim Arzt über meiner Sehschwäche geklagt hatte. Alles andere wie zum Beispiel: "Patient ist wohlauf & beweglich aktiv", "Patient wünscht sich eine Kälte-Kompresse" etc..

Meiner Meinung nach sieht das verdächtlich nach Vertuschung aus.

Ich trauen keinen Arzt & die Kliniken mehr!

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-- Editiert KlientA am 13.03.2012 09:53

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sollte der Diabetes zu Augenschäden geführt haben (diabetische Retinopathie), ist das ein Hinweis darauf, daß der Diabetes bereits länger bestand. Denn diese Schäden treten nicht akut auf, sondern sind eine Folge der chronischen Erkrankung.

Ein Blutzuckerwert im Normalbereich zwei Monate zuvor ist nicht beweisend für noch nicht bestehenden Diabetes zu diesem Zeitpunkt. Denn zur Blutabnahme geht man gewöhnlich nüchtern.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

es wurden nüchtern entnommen! ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Gebt mir doch einer mal bitte einen Rat!


Okay, den sollst du kriegen. Such dir zuerst einen Anwalt, der in der Lage ist dein Recht als Patient durchzusetzen. Das ist leichter getan als getan, solche Anwälte sind nämlich dünn gesät.

Von diesem Anwalt lasse dich dann über die Kosten eines solchen Prozesses aufklären. Da die Gegenseite gut versichert ist, wird man nicht an Gutachten und Gutachtern sparen. Und die sind teuer, sehr teuer.

Und dann kommt der Moment, in dem das Gericht einen Vergleich vorschlägt, weil eine tatsächliche Schuld nicht nachzuweisen ist. Vergleich bedeutet aber auch, dass die Kosten des Verfahrens geteilt werden. Also bleibt vom Schmerzensgeld nichts mehr übrig.

Um das finanzielle Risiko abzumindern gibt es Prozesskostenfinanzierer, die ab einer Streitsumme von z.B. 100.000 Euro die Finanzierung gegen eine Beteiligung übernehmen. Da man dort deinen Fall sehr ausführlich prüfen wird, kannst du fast sicher sein, dass du gute Karten hast, wenn die zusagen.

http://tinyurl.com/74nr54c

Und ja, das habe ich nicht von einem Kaffeekränzchen bei Sahnetorte sondern am eigenen Körper erfahren.

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#21
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Übrigens wer "nichts" hat bekommt Prozesskostenfinanzierung und der Staat zahlt den Jahrelangen Prozess.

Schau dir aber vorher mal an was es tatsächlich geben kann. Eine Rente von der Versicherung nach jahrelangem Prozess kann genaussowenig sein wie HarzIV - das man beides nicht bekommt.....

Erst mal den "Gewinn" ausrechnen.

und eins ist klar - das wird Jahre dauern - und deine Anwälte wollen vorher Geld

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
bekommt Prozesskostenfinanzierung und der Staat zahlt den Jahrelangen Prozess.


Das will ich aber wirklich nicht glauben! PKH für einen Schadensersatzprozess in unbekannter Höhe wird das zuständige Gericht wohl nicht absegnen.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

also soll ich Prozesskostenhilfe beantragen oder doch Rechtsschutzversicherung anmelden?

Ich finde, falls beim Gericht zu einen Vergleich kommt, ich dann die Kosten um die 50 % zu tragen habe, wenn ich Rechtschutzversicherung nehme, oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
PKH für einen Schadensersatzprozess in unbekannter Höhe wird das zuständige Gericht wohl nicht absegnen.


Wieso nicht? Solange der einzuklagende Anspruch nicht erkennbar aussichtlos ist (und die Bedürftigkeitsvoraussetzungen bestehen), besteht ein Anspruch auf PKH.

quote:
soll ich Prozesskostenhilfe beantragen oder doch Rechtsschutzversicherung anmelden?


Wenn du eine RSV hast, bekommst du sicherlich keine PKH. Der Staat zahlt doch nicht dafür, daß du deine eigene Versicherung nicht in Anspruch nehmen willst.

quote:
Ich finde, falls beim Gericht zu einen Vergleich kommt, ich dann die Kosten um die 50 % zu tragen habe, wenn ich Rechtschutzversicherung nehme, oder?


Nein, die RSV zahlt deine Kosten, auch bei einem Vergleich, solange der nicht ohne Not und grundlos eingegangen wurde (also du eigentlich gewonnen hättest und damit der RSV keine Kosten entstanden wären).



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#25
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Khryztynna!

Du hast mich falsch verstanden!

Ich hatte eine Frage zu 2 Sachlagen gestellt und nicht geschrieben, was ich besitze! ;)

Also nochmals...

...was ist besser Rechtschutzversicherung oder PKH?

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-- Editiert KlientA am 26.03.2012 16:55

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn man eine Rechtschutz hat braucht man nur anrufen. Prozesskostenhilfe gibts nicht so einfach.

Was soll "BESSER" sein, die zahlen die Anwaltskosten und polieren einem nicht die Schuhe

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Keinanwalt!

Ich möchte dich bitten, von meinem thead fern zu bleiben - verbindlichen Dank!

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ich möchte dich bitten, von meinem thead fern zu bleiben - verbindlichen Dank!



Und ich frage dich, was willst du hier? Du jammerst hier rum, wie die Ärzte dein Leben zerstört haben, hast bis jetzt aber noch keinen Anwalt für Patientenrecht gesprochen, oder verheimlichst du das?

Spreche mit solch einem Fachanwalt und du wirst erfahren, dass der für PKH noch nicht einmal in deine Unterlagen schaut. Hole dir die Zusage deiner Rechtschutzvericherung, dass man den Anwalt bezahlen wird. Aber sei nicht enttäuscht, dass diese Versicherung einen Rückzieher machen wird, wenn die das Prozesskostenrisiko eingeschätzt haben.

Und zum Schluss bedenke, dass Kliniken und Ärzte bestens versichert sind und diese Versicherungen den längeren Atem haben, bevor sie daran denken zu regulieren.



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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Ich hatte eine Frage zu 2 Sachlagen gestellt und nicht geschrieben, was ich besitze!
Also nochmals...
...was ist besser Rechtschutzversicherung oder PKH?


In dem Fall, daß du noch keine hast, ist RSV sinnfrei, denn die tritt nicht für Streitigkeiten ein, die bei Vertragssschluß schon bestanden haben (sonst würde jeder ja erst dann eine RSV abschließen, wenn das Kind schon im Brunnen ist).

Und wenn du dir eine RSV leisten kannst, wirst du vermutlich nicht mehr unter den Bedürftigkeitsgrenzen der PKH sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
KlientA
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

[color=red]Update:[/color]

am 12.04.2012 hatte ich einen Termin beim externen HNO-Arzt, dort eingetroffen, wurde ich auch gleich aufgerufen. In Behandlungszimmer eröffnete mir der Arzt, mich weiterhin nicht mehr behandeln zu wollen, weil ich wegen der Sache zwischen Schlichtungsstelle und Klinik das Gesundheitssystem kaputt machen würde. Erschrockend hatte ich um genaueren Grund in Erfahrung bringen wollen:
O-Ton des Arztes "Gedankenprotokoll": "Sie haben mir die Beziehung zu Herrn Dr. Sowieso vom Klinik nachhaltig gestört und weil sie mit die Schlichtungsstelle das Gesundheitssystem kaputt machen, bin ich der Auffassung, sie nicht mehr weiterhin behandeln zu wollen. Suchen sie sich ein anderen HNO-Arzt."

Dann sollte ich einen Empfangsbestätigung unterschreiben, indem der Arzt die sämtlichen Behandlungsunterlagen (zur Weiterbehandlung beim anderen Arzt) kostenlos ausgehändigt hat. Nach Unterschrift betonte der Arzt hinweisend auf die Tür; O-Ton des Arztes: "Sie haben bei mir bis ans Lebensende Hausverbot".


Nun frage ich mich, was das jetzt sein soll?

Ich bin das Opfer, mir wurden Schaden in Klinik zugefügt. Ich lebe mit dem Schaden Anderer und dann werde ich auch noch (von einer unbeteiligten Stelle) bestraft?

Bin ich es, der das Gesundheitssystem kaputt macht? Diese Sache ging mir übers Wochenende durch den Kopf - es zerbricht mir das Herz zu glauben, dass ich überall unerwünscht sei, nur weil ich meine "Klappe" nicht halten kann.

-- Editiert KlientA am 16.04.2012 10:13

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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