Hallo,
ich habe zum 31.12.13 gekündigt. Mit Hilfe meines Anwaltes habe ich mich mit meinem alten Arbeitgeber nachträglich auf die Gewährung der Vorjahres-Prämie geeinigt, da ich 2013 ja gearbeitet habe und meine Ziele erreicht. Im Mai 2014 wurde mir die Prämie dann Netto ausgezahlt, nach Abzug von Steuern und Versicherungen.
Da ich seit 01.01.14 wieder in einem Arbeitsverhältnis bin, wurde ich mit der unvorteilhaften Steuerklasse 6 (statt 2) besteuert.
Meine Frage: ist diese Vorgehensweise korrekt? Muss die Prämie/Bonus nicht nach der aussergerichtlich verhandelten Höhe ausbezahlt werden und ich versteuere dies selbst? Die Prämie ist ja für 2013 - kann hier in diesem Fall trotzdem die Abzüge der Steuern und Versicherungen gemacht werden?
Denn nun muss ich bis Ende des Jahres warten, bis ich zumindest die Steuer wieder zurück bekomme...oder?
Vielen Dank für eine kurze Info.
Behandlung Bonus nach Kündigung
28. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2014 | 17:20
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Behandlung Bonus nach Kündigung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Mai 2014 | 17:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32904 Beiträge, 17275x hilfreich)
Die Prämie ist ja für 2013 - kann hier in diesem Fall trotzdem die Abzüge der Steuern und Versicherungen gemacht werden?
Natürlich - warum sollte die Prämie plötzlich steuer- und SV-frei sein?
Denn nun muss ich bis Ende des Jahres warten, bis ich zumindest die Steuer wieder zurück bekomme...oder?
Genau. Freilich wird es sich allenfalls um einen Teil der Steuer handeln. Dafür können Sie aber die gezahlte Sozialversicherung für die Prämie steuerlich absetzen (Vorsorgeaufwendungen).
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
Schon
268.286
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten