Begründung Eigenbedarfskündigung

17. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.10.2016 07:47:02
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Begründung Eigenbedarfskündigung

Hi,

wir haben dieses Jahr Fristgerecht eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen.
Zur Zeit bewohnen wir mit den Eltern meines Mannes zusammen eine Wohnung in einem Haus mit 4 Wohnungen. 3 Wohnungen sind vermietet.
Bis jetzt hat das vom Platz auch alles geklappt, allerdings wird es nun mit einem zu erwartenen Kind echt eng und die Wohnung ist sehr offen konzipiert und wir haben auch nur eine Küche. Kindergeschrei wäre auf Dauer ein Problem.
Da wir dieses Jahr nun selber ein Kind erwarten, haben wir nun einem Mieter (Familie mit 1 Kind) wegen Eigenbedarf gekündigt. Mietvertrag ca. ~ 2 Jahre. Bei Vertragsabschluss war dies nicht abzusehen!

Wir sind in einem Vermieterverbund und haben die Eigenbedarfskündigung auf einer Vorlage dieses Vermieterverbunds erstellt und sind im Anschluss mit diesem Kündigungsschreiben zu einem 3/4 stündigen Anwaltstermin gewesen (Anwalt ist Fachanwalt für Mietrecht). Die Anwältin hat gesagt der Inhalt ist so weit ok, aber es kann immer Probleme geben. Es sollten so weit keine Formfehler enthalten sein.

Wir haben nun Post von einem Anwalt des Mieters erhalten mit Ankündigung von Widerstand / Widerspruch.

Irgendwie mache ich mir mittlerweile Sorgen, dass mögliche Härtefallgründe / Begründung der Familie höher bewerten werden können als unsere, wobei niemand der Familie der Mieter schwer krank oder ähnliches ist.
Beide mitte 40 Kind ca. 12 Jahre.

Was haltet ihr von der Begründung?
1 = wir
2 = Eltern meines Mannes
Aktuell bewohnen die Eheleute 1 und 1 und die Eheleute 2 und 2 gemeinsam eine Wohnung in der Musterstraße 11, XXXXX, Musterstadt. Aus verständlichen Gründen ist ein weiteres soziales Zusammenleben der Eheleute 1 und 1 mit den Eheleuten 2 und 2 unter den bisherigen Wohnverhältnissen ausgeschlossen, nicht zuletzt deswegen, weil es sich hierbei, dass heißt bei den bisher durch 1 und 1 bewohnten Räumlichkeiten, nicht um eine abgeschlossene Wohnung mit den hierzu gehörenden selbständigen Versorgungsmöglichkeiten von Wohnzimmer, Küche und Bad handelt. Dadurch entsteht ein Wohnbedarf an der von Ihnen gemieteten Wohnung zur selbständigen wohnlichen Versorgung von 1 und 1. Weiterhin erwarten 1 und 1 im November 2016 ein gemeinsames Kind, wobei das derzeitige Wohnverhältnis weiterhin keine Möglichkeit der Einrichtung eines separaten Kinderzimmers bietet. Die von Ihnen gemietete Wohnung ist auch hinsichtlich der Größe und Zuschnitt besonders gut für die Eheleute 1 und 1 geeignet.

Irgendwie mache ich mir Sorgen.

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8 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Es wird dir keiner die Sorgen nehmen können. Die Einschätzung eurer Anwältin "Es kann immer Probleme geben" ist vollständig korrekt. Offenbar sind die Mieter bereit, Probleme zu verursachen. Sie sind erst 2 Jahre in der Wohnung, dass ist durchaus ein Thema. Kein allesentscheidendes, aber zumindest mal nicht komplett zu vernachlässigen.

Nimm den Schrieb von den Mietern und frage die Anwältin, was ihr am besten machen solltet. Vielleicht besteht die Möglichkeit, sich mit den Mietern zu einigen. Ihr zahlt den Umzug, dafür gehen sie freiwillig raus. Oder z.B. indem ihr eine längere Frist einräumt und sie dafür die Kündigung endgültig akzeptieren.

Zu eurer Begründung: Meiner Meinung nach ist diese unglücklich formuliert. Das zu erwartende Kind ist erst am Ende quasi als zusätzlicher Grund aufgeführt. Am Anfang wird nur auf die aktuelle Wohnung und die 2 Ehepaare Bezug genommen. Das war aber schon bei der Vermietung an die Mieter so, oder?

Hier http://www.123recht.net/Eigenbedarfskuendigung-nach-nur-sechs-Monaten-__f510680.html wird gerade übrigens ein ähnlicher Fall diskutiert.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.10.2016 07:47:02
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es wird dir keiner die Sorgen nehmen können. Die Einschätzung eurer Anwältin "Es kann immer Probleme geben" ist vollständig korrekt. Offenbar sind die Mieter bereit, Probleme zu verursachen. Sie sind erst 2 Jahre in der Wohnung, dass ist durchaus ein Thema. Kein allesentscheidendes, aber zumindest mal nicht komplett zu vernachlässigen.

Nimm den Schrieb von den Mietern und frage die Anwältin, was ihr am besten machen solltet. Vielleicht besteht die Möglichkeit, sich mit den Mietern zu einigen. Ihr zahlt den Umzug, dafür gehen sie freiwillig raus. Oder z.B. indem ihr eine längere Frist einräumt und sie dafür die Kündigung endgültig akzeptieren.

Zu eurer Begründung: Meiner Meinung nach ist diese unglücklich formuliert. Das zu erwartende Kind ist erst am Ende quasi als zusätzlicher Grund aufgeführt. Am Anfang wird nur auf die aktuelle Wohnung und die 2 Ehepaare Bezug genommen. Das war aber schon bei der Vermietung an die Mieter so, oder?

Hier http://www.123recht.net/Eigenbedarfskuendigung-nach-nur-sechs-Monaten-__f510680.html wird gerade übrigens ein ähnlicher Fall diskutiert.

Das Haus wurde gekauft inkl. der bestehenden Mietverhältnisse. Wir haben jetzt ca. 1 Jahr alle zusammen gewohnt und nun ist halt das Kind da. Weiterhin ist nichts in Eigentumswohnungen oder ähnliches umgeschrieben worden, oder irgendein Auschluss von Eigenbedarfskündigungen in den Mietverträgen.

Es wurde zum Einzug gestrichen. Mehr nicht.

Hi, aber grundsätzlich geht es doch nur um nachvollziehbare Gründe. In dem von Dir genannte Fall ist die Ausgangslage ja schon anders. Nur 6 Monate. Wir sind glücklicherweise Rechtsschutzversichert (inkl. Räumungsklage). Falls wirklich ein Widerspruch kommt bin ich gespannt.

An sich sind die Gründe aber ja schon klar. Eigener Hausstand + Kind. Außerdem ist ja auch klar wer in welche Wohnung ziehen will.

Die Entscheidungen der BGH sind in letzte Zeit ja auch sehr vermieterfreundlich. Natürlich will keiner bis zum BGH streiten.

Was hätte man denn besser machen sollen / können? Das ist nunmal unser wahrer Grund.

-- Editiert von patenttroll am 17.10.2016 16:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von patenttroll):
Was hätte man denn besser machen sollen / können? Das ist nunmal unser wahrer Grund.

Okay, vielleicht so: Ich habe meine persönliche Meinung. Nach der hätte ich das Kind als Grund für den Eigenbedarf deutlich mehr in den Fordergrund geschoben. So schilderst du das ja auch hier im Forum. Nur in der Begründung sieht es halt ein wenig anders aus. Aber das ist absolut kein "Fehler", sondern meiner Meinung nach einfach etwas unglücklich.

Mein wahrscheinlich einzig relevanter Rat ist, die Anwältin jederzeit vom aktuellen Stand zu unterrichten und offen für alternative Lösungen zu sein. Vielleicht könnt ihr euch einigen Stress ersparen, wenn man den Mietern mehr Zeit oder etwas Geld gibt. Mit dem Kopf durch die Wand kann zwar funktionieren, aber eben auch zu Kopfschmerzen führen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von patenttroll):
Was hätte man denn besser machen sollen / können? Das ist nunmal unser wahrer Grund.

Okay, vielleicht so: Ich habe meine persönliche Meinung. Nach der hätte ich das Kind als Grund für den Eigenbedarf deutlich mehr in den Fordergrund geschoben. So schilderst du das ja auch hier im Forum. Nur in der Begründung sieht es halt ein wenig anders aus. Aber das ist absolut kein "Fehler", sondern meiner Meinung nach einfach etwas unglücklich.

Mein wahrscheinlich einzig relevanter Rat ist, die Anwältin jederzeit vom aktuellen Stand zu unterrichten und offen für alternative Lösungen zu sein. Vielleicht könnt ihr euch einigen Stress ersparen, wenn man den Mietern mehr Zeit oder etwas Geld gibt. Mit dem Kopf durch die Wand kann zwar funktionieren, aber eben auch zu Kopfschmerzen führen.


Wobei immer noch nicht klar ist, ob das als Begründung ausreichend ist.

Das Kind ist ja offensichtlich schon da - somit wäre Eigenbedarf auch geplant gewesen.

Ich sehe das nicht so ganz locker.

Es wäre im Interesse aller, sich zu einigen und ggf. Geld in die Hand zu nehmen. Oder Alternativ natürlich auch was neues selbst zu suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.10.2016 07:47:02
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):

Wobei immer noch nicht klar ist, ob das als Begründung ausreichend ist.

Das Kind ist ja offensichtlich schon da - somit wäre Eigenbedarf auch geplant gewesen.

Ich sehe das nicht so ganz locker.

Es wäre im Interesse aller, sich zu einigen und ggf. Geld in die Hand zu nehmen. Oder Alternativ natürlich auch was neues selbst zu suchen.


Verstehe deine Antwort nicht. Das Haus wurde ca. Sept. 15 gekauft. Schwangerschaft, rein rechnerisch im Febr 16. Man kann Kinder auch verlieren während einer Schwangerschaft. Das stellt ja wohl einen neuen Lebensabschnitt dar und war nicht vorherzusehen. Andere Gründe wie z. B. eigener Haushalt reichen ja auch?!?!
Wieso sollte uns das negativ ausgelegt werden?
Wer kündigt ist klar, wer einzieht ist klar und wir sind ja auch berechtigt...

-- Editiert von patenttroll am 17.10.2016 18:29

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Man muss das Thema von beiden Seiten betrachten.
Der Mieter kann Widerspruch gegen die Kündigung erheben, wenn

Zitat:
die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.


Es wird daher darauf ankommen, welche Widerspruchsgründe den Kündigungsgründen gegenüber stehen.
Darüber ist bisher aber nichts zu lesen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von patenttroll):
Zitat (von asd1971):

Wobei immer noch nicht klar ist, ob das als Begründung ausreichend ist.

Das Kind ist ja offensichtlich schon da - somit wäre Eigenbedarf auch geplant gewesen.

Ich sehe das nicht so ganz locker.

Es wäre im Interesse aller, sich zu einigen und ggf. Geld in die Hand zu nehmen. Oder Alternativ natürlich auch was neues selbst zu suchen.


Verstehe deine Antwort nicht. Das Haus wurde ca. Sept. 15 gekauft. Schwangerschaft, rein rechnerisch im Febr 16. Man kann Kinder auch verlieren während einer Schwangerschaft. Das stellt ja wohl einen neuen Lebensabschnitt dar und war nicht vorherzusehen. Andere Gründe wie z. B. eigener Haushalt reichen ja auch?!?!
Wieso sollte uns das negativ ausgelegt werden?
Wer kündigt ist klar, wer einzieht ist klar und wir sind ja auch berechtigt...

-- Editiert von patenttroll am 17.10.2016 18:29


Offensichtlich war es ja geplant ein Kind zu kriegen. Das ist ausreichend, um den Eigenbedarf zu kippen.

Denn, dass es einen neuen Lebensabschnitt darstellt, gibst du ja selbst wieder. Somit für Euch planbar gewesen. Und sorry, aber vom Worstcase auszugehen, dass man Kinder auch verlieren kann und das dem Richter auch so kühl darzulegen...Ich würde Euch das nicht glauben. Die wenigsten.

Ihr hattet Sept´15 gekauft und keinen Eigenbedarf angemeldet. Somit fällt das auch flach.

Um es mal anders klarstellen. Ja es ist Eure Immobilie. Aber Eigentum verpflichtet. Steht im Übrigen auch im BGB. Was damit gemeint ist, sollte jedem klar sein. Allerdings agieren leider die wenigsten entsprechend. Fakt ist, dass so eine Kündigung - in Eurem Fall - knifflig sein kann und sicher auch wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Man muss das Thema von beiden Seiten betrachten.
Der Mieter kann Widerspruch gegen die Kündigung erheben, wenn
Zitat:
die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.


Es wird daher darauf ankommen, welche Widerspruchsgründe den Kündigungsgründen gegenüber stehen.
Darüber ist bisher aber nichts zu lesen.


Da kann man dann entsprechend - mit einem guten Anwalt - viel richtig machen. Das Problem ist ja eher, dass hier nicht frühzeitig Eigenbedarf gemeldet wurde und nun der "plötzliche" Anspruch besteht...

0x Hilfreiche Antwort

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