Begriffsdefinition "Rechtsstreitigkeit"

24. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hase1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Begriffsdefinition "Rechtsstreitigkeit"

Hallo zusammen!

Eine Rechtsschutzversicherung soll abgeschlossen werden.

Im Antragsformular ist die folgende Frage zu lesen:
"Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Rechtsschutzfall oder eine Rechtsstreitigkeit?"

Wie weit geht der Begriff "Rechtsstreitigkeit" konkret?
Ich habe versucht, diese Definition über das Internet einzugrenzen, ist mir aber nicht gelungen.

Ist bspw. die Ladung zu einem Schiedstermin bereits eine Rechtsstreitigkeit, da man sich auf einige Klauseln einer freiwilligen zweiseitigen Vereinbarung nicht einigen konnte?



-- Editiert am 24.11.2010 14:34

-- Editiert am 24.11.2010 14:35

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Wie weit geht der Begriff "Rechtsstreitigkeit" konkret?


Nach Wikipedia-Definition wäre das mit "Gerichtsverfahren" zu übersetzen.

Dict.cc übersetzt es mit "suit", was ich aus meiner englischsprachigen Hälfte wiederum auch eindeutig als gerichtliches Verfahren verstehe.

Im Zweifel würde ich bei der Versicherung nachfragen. Umgekehrt wird die Versicherung später aber kaum behaupten können, man habe bewußt oder fahrlässig falsche Angaben gemacht, weil über den Umfang dieses schwammigen Begriffes keine klare Einigung vorgelegen hat und man der Auffassung war, ein paar böse Briefwechsel mit dem Anwalt des Nachbarn seien noch keine "Rechtsstreitigkeit" gewesen, die eine Rechtsschutzversicherung für relevant hält.

Im Prinzip will die VS damit ja nur wissen, ob man eine jener Personen ist, die jedes Jahr zehnmal klagen oder verklagt werden, weil sie querulatorisch veranlagt oder chronisch verpeilt sind.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hase1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, genau deshalb bin ich mir eben unsicher, da auch ich der Meinung bin, dass dieser Begriff äußerst schwammig ist.

Korrespondenz über Anwalt gab es auch keine. Handelte sich eben wirklich um keinen ANSPRUCH, den die eine Partei gegen die andere Partei hatte, sondern eben wirklich um einen "Deal" miteinander.

Wenn hier noch mehr Meinungen kämen, würde ich mich freuen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
"Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Rechtsschutzfall oder eine Rechtsstreitigkeit?"

Das bedeutet auf deutsch: Hat irgendeine Versicherung oder der potentielle Versicherungsnehmer in den letzten 3 Jahren für einen Rechtsanwalt oder ein Gerichtsverfahren bezahlt

Eine Rechtsstreitigkeit im Sinne der Versicherung ist immer dan gegeben wenn Rechtverfolgungskosten angefallen sind die von Hase1 bezahlt werden mussten.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Worauf basiert diese Aussage ?



-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Aus der Erfahrung das Versicherungen machmal ganz schön pingelig werden und Auswege suchen wenn ein 'richtiger' Prozess mit Kosten im 5steligen Bereich ansteht ...




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen