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Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?

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Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?

Hallo,

Habe über Ebay ein Auto ersteigert.
Es war als "Servicegepflegt" angepriesen.
Weiters stand dort zu lesen "**Servicegepflegt**
(alle Service bei einer Porsche Vertragswerkstatt)"

Das Auto hat einen Kilometerstand von 186.000.
Bei 180.000 wäre laut VW Werkstatt ein großes Service fällig gewesen mit Zahnriemenwechsel usw. Kosten ca. 1000.- Euro

Nun ist es so das der letzte Service laut Serviceheft bei 154.000km war, das kleine Service bei 169.000 und das große 180.000 Service also nicht gemacht wurden und überfällig sind.
Laut VW ist dieser große Service unverzichtbar, da der Zahnriemen sonst reißen kann.

Der Verkäufer pocht drauf das er ja alles fotografiert habe (man kann aber auf den Fotos vom Serviceheft nur Wage erkennen, da alles sehr klein ist)
Und das sich seine Aussagen "alle Service in Porsche Vertragswerkstatt" nur auf die ausgeführten Service bezieht.
Ich verstehe aber unter einem "servicegepflegt" und obiger Aussage, das alle nötigen Wartungen durchgeführt sind.

So will ich das Auto nicht. Ich müsste sofort weitere 1000.- Euro investieren. Das hab ich ihm mitgeteilt.

Er besteht auf Erfüllung des Vertrages, da bis 154.000 ja alles gemacht wurde und er alles fotografiert hat.
Gegebenenfalls will er Schadenersatz fordern.

Der Passus "Servicegepflegt mit allen Service bei Vertragswerkstatt" war Kaufentscheidend für mich. Ich suchte ein Auto wo kein Wartungsstau ist und ich losfahren kann ohne weitere Investitionen.
Darum möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wie sieht die Rechtslage aus. Hat er eine Chance mich auf Schadensersatz zu klagen?
Oder kann ich aufgrund der falschen Aussage "Servicegepflegt" zurücktreten?

Danke für eure Hilfe

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-- Editiert am 01.07.2011 09:10


von duke69 am 01.07.2011 09:00
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?
Hallo,

ich denk emal, hier wird man durchaus verschiedener Meinungen sein können, aber die 6000Km mehr als die 180Tkm spielen denke ich keien grosse Rolle, dass liegt noch im Raghmen dessen was man gut überziehen kann für den Service.

Die Angaben wann der Service stattfinden soll, sind auch keine strickten Vorgaben, sondern Richtwerte...

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von lesen-denken-handeln am 01.07.2011 10:03
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
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>Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?


Das sollte kein Problem sein.

Die Intervalle sind um 32.000 Km überzogen.

Scheckheftgepflegt bedeutet, daß alle fälligen Services auch gemacht sind. Ausser in der AB wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dem nicht so ist.

Das ist ein Mangel i.S. der §§ 434 ff. BGB. Da Nacherfüllung ausscheidet, der VK jedes Entgegenkommen ablehnt, kannst du sofort zurücktreten.

Das musst du aber auch tun. Also nachweislich dem VK mit Zugangsnachweis den Rücktritt erklären.

Alles sichern, die Bilder, Auktion etc. werden bald nicht mehr abrufbar sein.

Dann solltest du "sicher" sein. Davor sinnlos verklagt zu werden schützt dich das freilich nicht.

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von flawless am 01.07.2011 10:08
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?
Hast Recht, hatte nur den grossen Service im Kopf gehabt, da wären 6TKm noch im Rahmen gewesen, dass mit dem kleienn ist nicht mehr ok...

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von lesen-denken-handeln am 01.07.2011 11:11
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
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>Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?
quote:
Hast Recht, hatte nur den grossen Service im Kopf gehabt, da wären 6TKm noch im Rahmen gewesen, dass mit dem kleienn ist nicht mehr ok...


Hatte ich zuerst auch überlesen.

Sonst gilt aber auch "Null Toleranz". Die Werkstätten erzählen zwar oft etwas anderes, aber wenn es trotz (verspätetem) Service zu einem Schaden kommt, sogar weil die Werkstatt gepfuscht hat, wird man sich immer auf das Argument einstellen müssen: Das wäre nicht passiert, wenn das Serviceintervall eingehalten worden wäre.

Hier gibt es wohl gar keinen Zweifel, 2 Inspektionen ausgelassen, da ist es nichts mehr mit Mobilitätsgarantie.

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von flawless am 01.07.2011 11:38
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?
Zitat:
Da Nacherfüllung ausscheidet, der VK jedes Entgegenkommen ablehnt, kannst du sofort zurücktreten.

Ohne den SV gelesen zu haben:
Das ginge, wenn es das letzte Wort des VK ist. Es sind sehr strenge Anforderung an die entgültige Verweigerung zu knüpfen und einzellfallabhängig. Sicherer ist es, du setzt dem VK eine Frist.


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-- Editiert am 01.07.2011 14:11


von creativs am 01.07.2011 14:09
Status: Senior (116 Beiträge)
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>Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?
quote:
Ohne den SV gelesen zu haben:
Das ginge, wenn es das letzte Wort des VK ist. Es sind sehr strenge Anforderung an die entgültige Verweigerung zu knüpfen und einzellfallabhängig. Sicherer ist es, du setzt dem VK eine Frist.


Ohne den SV gelesen zu haben?

Der VK bräuchte eine Zeitmaschine um nachzubessern. Wie will er denn die Inspektionen nachholen, die Zeit zurückdrehen, über 30.000 Km. unter den Teppich kehren?

Was soll denn TE bis Fristablauf einfordern? Ein Wunder?

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von flawless am 01.07.2011 14:11
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?
quote:
Der VK bräuchte eine Zeitmaschine um nachzubessern. Wie will er denn die Inspektionen nachholen, die Zeit zurückdrehen, über 30.000 Km. unter den Teppich kehren?

Was soll denn TE bis Fristablauf einfordern? Ein Wunder?

Nein, kein Wunder bedarf es. Ein BGH Urteil:

Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann

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von creativs am 01.07.2011 14:13
Status: Senior (116 Beiträge)
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>Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?
quote:
Nein, kein Wunder bedarf es. Ein BGH Urteil:


Das sollte man aber ganz lesen, hier geht es übrigens um einen gebrauchten Porsche:

Auch wenn danach, wie dargelegt, eine Ersatzlieferung beim Stücckauf nicht von vorneherein ausscheidet, so ist sie doch, wie schon in der Entwurfsbegründung betont worden ist (BT-Drucks. 14/ 6040, S. 209), nicht in jedem Fall möglich; dies gilt insbesondere für den Kauf gebrauchter Sachen . In den Gesetzesmaterialien wird darauf hingewiesen, dass beim Kauf einer bestimmten gebrauchten Sache eine Nachlieferung "zumeist von vornherein ausscheiden" werde (BT-Drucks. 14/ 6040, S. 232). Die mit dieser Erwägung in Einklang stehende Annahme des Berufungsgerichts, dass auch im hier vorliegenden Fall eines Gebrauchtwagenkaufs die Ersatzlieferung eines anderen Fahrzeugs unmöglich im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB war, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

Ob eine Ersatzlieferung in Betracht kommt, ist nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien bei Vertragsschluss zu beurteilen (§§ 133, 157 BGB; vgl. Palandt/ Putzo, aaO, § 439 Rdnr. 15). Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann.
...
Das wollte auch der Gesetzgeber vermeiden, indem er zum Ausdruck brachte, dass beim Kauf einer bestimmten gebrauchten Sache eine Nachlieferung "zumeist von vorneherein ausscheiden" werde (BT-Drucks. 14/ 6040, S. 232; ebenso zum Gebrauchtwagenkauf: Reinking/ Eggert, aaO, Rdnr. 1421 f.; vgl. dazu auch Ball, aaO).

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von flawless am 01.07.2011 14:21
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?
quote:
Das sollte man aber ganz lesen

Richtig, denn:
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.

quote:
Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann.

Bei einem Auto handelt es sich um eine vertretbare Sache. Ein Ersatz ist nicht von vornherein ausgeschlossen.

Grundsätzlich wird im Erebnis wie gesagt der VK nicht nacherfüllen können. Ein Rücktritt ist jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Daher empfehle ich eine Fristsetzung.




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von creativs am 01.07.2011 14:29
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>Begriff "Servicegepflegt"- Rücktritt möglich ?
quote:
Bei einem Auto handelt es sich um eine vertretbare Sache.


Tja, den SV hast du ja nicht gelesen, deshalb habe ich extra noch geschrieben, daß es hier um einen Porsche geht.

Da haben K ganz bestimmte Vorstellungen, die nicht durch ein beliebiges anderes Auto zu kompensieren sind.

"Ob eine Ersatzlieferung in Betracht kommt, ist nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien bei Vertragsschluss zu beurteilen ..."

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von flawless am 01.07.2011 14:34
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