Beginn und Ende Arbeitszeit innerhalb Rufbereitschaft?

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
maiklewa
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Beginn und Ende Arbeitszeit innerhalb Rufbereitschaft?

Hallo zusammen!

Der MA erhält einen Anruf und muss deswegen in die Firma.

Der MA fährt 30 Min in die Firma.

Dieser MA muss wiederum einen anderen Kollegen mit einer Aufgabe beauftragen, die dieser Kollege erst erledigen kann, nachdem der erste MA wieder zu Hause ist, dieser allerdings das Ergebnis des Kollegen abwarten muss, um dieses zu protokollieren.

Wann beginnt und endet für den ersten MA die Arbeitszeit? Beginn bereits bei Anrufannahme oder erst beim Betreten der Firma bzw. des Arbeitsplatzes in der Firma, also beim Einstempeln in der Firma? Ende bereits beim Verlassen der Firma oder erst nach Fertigstellung des Protokolls zu Hause?

Gibt es dazu evtl. Gesetzesgrundlagen und, oder sogar Gerichtsurteile?

Danke und Gruß

Maik

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Diese Fragen um die RB sind ziemlich komplex und auch kniffelig. Gesetze gibt es dazu kaum/nicht, Urteile ... ich weiß nicht. Meistens sind diese Themen tariflich geregelt, z.B. recht differenziert im TVöD.
M.W. gilt für die RB analog, was für die AZ insgesamt gilt: die Anreise zum Dienst ist erst einmal keine AZ. Wie aber bei mehreren Einsätzen in der RB? Ohne nachgelesen zu haben: der TVöD bestimmt das dann als AZ. Wie auch die AZ für den Ersteinsatz mit mind 3 h bewertet wird, weitere Einsätze dann nach tatsächlicher Dauer.
Zum Arbeitsende: mir erschließt sich nicht, wieso AN1 erst nach Hause fahren muss, um dieses Protokoll zu schreiben, das AN2 benötigt - könnte doch auch an der Arbeitsstelle passieren, oder? Klar ist 'mal, dass Protokollschreiben selbst AZ ist, wohl kaum aber die Fahrzeit von der FA zum AN (s.o.).

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#2
 Von 
maiklewa
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke soweit erst einmal.

Dass mit dem Protokoll verhält sich so:

AN1 gibt AN2 je nach Auftrag ein entsprechendes Protokoll mit, das AN2 vor Ort, also live sozusagen ausfüllt. AN2 übemittelt diese Daten telefonisch an AN1, damit dieser diese Daten in eine Software eingibt, was innerhalb einer gewissen Zeitspanne nach erfolgreichem Abschluss des Auftrags von AN2 erfolgen muss. AN2nhat selbst keine entsprechende Zugänge und auch gar keine Berechtigungen. AN1 ist AN2 vorgesetzt.

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