Guten Tag zusammen,
ich habe 2008 Sachen im Auftrag verkauft, dummerweise habe ich das Geld direkt an den Auftragsgeber zahlen lassen, welcher mich betrog und die Ware niemals versendete.
2009 wurden die ersten Forderungen mir gegenüber geltend gemacht und nun würde ich gern wissen welches Jahr als Beginn der Verjährungsfrist zählt, sowohl meiner Schulden, als auch die des Auftraggebers mir gegenüber.
Vielen Dank im Voraus!
Beginn der Verjährungsfrist
30. März 2012
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Frage vom 30. März 2012 | 14:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beginn der Verjährungsfrist
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 31. März 2012 | 17:54
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Es ist davon auszugehen, daß es sich um regelmäßige Verjährungsfristen von 3 Jahren handelt.
Sie beginnen mit dem Schluß des Kalenderjahres, in dem die Forderungen entstanden sind
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#2
Antwort vom 31. März 2012 | 18:43
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Wobei der Tatbestand des Betruges erfüllt ist! Bei einer Titulierung oder Verurteilung verlängert sich die Frist auf 30 Jahre und kann dann wiederum um weitere 30 Jahre verlängert werden...
Wäre unser System noch gerecht, wärst du schon in Haft...
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