Befugnisse von Vorstandsmitgliedern

17. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
WolfgangSaul
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befugnisse von Vorstandsmitgliedern

Guten Tag,
ich, bin auch Mitglied im Verein, habe vor 10 Jahren den eigenständigen Betrieb des Kiosk auf unserer Tennisanlage übernommen. Dazu gibt es einen Mietvertrag über die Räumlichkeiten. Bisher gab keine Probleme mit den Vorständen (Vorstand besteht aus 5 Personen). Ein Vorstandmitglied (hat den Titel Geschäftsührer) kümmerte sich bisher um alle Angelegenheiten rund um die Tennisanlage.
Leider ist mein Verhältnis zum jetzigen Geschäftsführer das allerschlechteste. Nun bekam ich für mich überraschend Anfang des Monats per Einschreiben Rückschein die fristgerechte Kündigung des Mietvertrags der Kioskräumlichkeiten zugeschickt. Das Kündigungsschreiben ist nur vom Geschäftsführer unterschrieben. Nun stellen sich mir einige Fragen.
Kann es sein, dass für eine Kündigung nur der Geschäftsführer zuständig ist?
Muss es für so einem Vorgang einen Vorstandbeschluss geben?
Kann ich gegen die Kündigung Widerspruch einlegen, falls nicht nur der Geschäftsführer unterschreiben müsste bzw. ist die Kündigung dann überhaupt wirksam?
Habe ich als Mieter überhaupt die Möglichkeit herauszubekommen wer was im Vorstand darf?

Danke für die Hilfe.
Wolfgang

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was steht in der Vereinssatzung über die Vertretungsregelung des Vorstandes nach außen?

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Schreibt der Geschäftsführer im eigene Namen oder im Namen des Vereins (in Vollmacht).
Wenn dies so ist, kann man die Vollmacht verlangen, wenn die Bevollmächtigung nicht schon aus anderen Erklärungen bekannt ist.

Wer hat den Mietvertrag unterschrieben, der damalige Geschäftsführer oder der gesetzliche Vorstand ?

Wie der Vorstand seine Aufgaben verteilt, kann er auch in einer Geschäftsordnung des Vorstandes regeln.
Wie schon geschrieben, muss in der Satzung dazu etwas näheres stehen.

-- Editiert von Spezi-2 am 17.12.2016 12:28

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
WolfgangSaul
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
der Geschäftsführer hat auf Briefpapier des Vereins geschrieben. Den Mietvertrag hat vor 6 Jahren damals auch schon der gleiche Geschäftsführer allein unterschrieben.
Eine Vollmacht habe ich bisher nie verlangt. Damals war das Verhältnis ja noch o.k.
Wenn der Geschäftsführer laut Satzung ermächstigt ist solche Verträge zu machen bzw. zu kündigen, muß dann nicht der Vorstand über eine solche Maßnahme abstimmen?

mfg
Wolfgang

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#4
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Wolfgang, da Du bis jetzt noch nichts zur Satzung aussagst, lies bitte mal diesen Link:https://www.iww.de/vb/archiv/vereinsfuehrung-und-recht-der-geschaeftsfuehrer-des-vereins-welche-rechtliche-stellung-hat-er-zum-vorstand-f18270

Hardy DD

-- Editiert von Hardy DD am 17.12.2016 17:28

Signatur:

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Den Mietvertrag hat vor 6 Jahren damals auch schon der gleiche Geschäftsführer allein unterschrieben.


Damals hat das Mitglied also akzeptiert, dass der GF den Vertrag abschließen kann. Damit war es über die Bevollmächtigung informiert und kann jetzt nicht plötzlich die Vollmacht in Frage stellen. Dann gäbe es ja eigentlich auch keinen wirksamen Vertrag !!

Wenn der GF vom Vorstand bevollmächtigt ist Verträge zu schießen und auch zu beenden braucht er keinen Vorstandsbeschluss sondern handelt Kraft seines Amtes.

Signatur:

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#6
 Von 
WolfgangSaul
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Satzung muss ich erst besorgen.
Kann ich denn Widerspruch gegen die Kündigung einlegen und gibt es denn eine Frist dafür?

Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Wolfgang.

Zitat (von WolfgangSaul):
Satzung muss ich erst besorgen.


Nö, sie hilft Dir nicht weiter, da es sich um keine interne Vereinsangelegenheit handelt.

Zitat (von WolfgangSaul):
Kann ich denn Widerspruch gegen die Kündigung einlegen
ja, aber ein Grund dafür ist aus Deiner Schilderung nicht ersichtlich. Der Geschäftsführer ist (s. Dein Text oben) Mitglied des Vorstands. Allein deshalb ist seine Erklärung im Außenverhältnis (hier Mietvertrag) gültig.


Sollte er aufgrund vereinsinterner Regelungen nicht befugt sein derartige Willenserklärungen allein abzugeben, hat er ein Problem mit seinem Verein, was Dir aber auch keine direkten Vorteile bringt.


Wenn die Kündigung formaljuristisch richtig ist, ist sie gültig.

Berry

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