Hallo Leute.
Erstmal möchte ich euch allen ein frohes neues Jahr wünschen. Ich hoffe jemand kann mir hierbei helfen. Es geht um folgendes:
Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis bei meiner Firma und das 2te Jahr läuft am 31.03.10 aus. Bis jetzt weiß ich noch nicht ob ich übernommen werde. Dazu muss ich erwähnen, das die bei uns ein neues Entgeltrahmenabkommen (ERA) einführen. Nun hab ich Post bekommen einen Tag vor Weihnachten.
Vorweg meine Frage: Halte ich hier ein wichtiges Dokument in den Händen da ich übernommen werde ... bzw. ist es evtl wichtig für mich falls die mich nicht übernehmen und ich evtl. vor das Arbeitsgericht gehe (Gott bewahre )? Oder ist dieser Brieg belanglos für meine evtl. Übernahme bzw nicht Übernahme? Ihr wisst schon was ich meine
Ergänzung zum Arbeitsvertrag / ERA-Eingruppierung
Sehr geehrter Herr XxXx,
mit Einführung des Entgeltrahmenabkommens (ERA) werden Sie ab dem 01.04.2010 entsprechend ihrer Arbeitsplatzbeschreibung einer neuen Entgeltgruppe zugeordnet.
Ihre monatliche Vergütung gestaltet sich ab dem 01.04.2010 wie folgt:
Arbeitsplatzbeschreibung: Industriemechaniker
ERA Codierung XxX/XxX
Entgeltgruppe: XxX
blablabla (also hier steht halt mein Gehalt und so)
Sonstige, eventuell bestehende abweichende einzelvertragliche Vergütungsregelungen werden zum 01.04.2010 durch diese neue Entgeltstruktur abgelöst.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Werksleiter - Unterschrift Personalchef
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-- Editiert am 02.01.2010 18:41
Befristeter Vertrag / Vertragliche Ergänzung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
hierzu ein BAG-Urteil :
Zur Unwirksamkeit der sachgrundlosen Befristung führt eine Änderung der übrigen Arbeitsbedingungen, die erst zum Zeitpunkt der Verlängerung vereinbart wird. Dies gilt auch dann, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Eine Änderung der Arbeitsbedingungen führt nämlich zum Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Absatz 2 Satz 2
Teilzeit- und Befristungsgesetz(TzBfG) ohne Sachgrund nicht mehr zulässig ist. Allerdings ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen anlässlich einer Verlängerung i. S. d. § 14 Absatz 2 TzBfG
zulässig, wenn die Veränderung auf einer Vereinbarung beruht, die bereits anlässlich der ersten Befristung zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffen worden ist oder wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Verlängerung einen Anspruch auf die Vertragsänderung hatte, z. B. aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung. In solchen Fällen beruht die Änderung der Vertragsbedingungen auf dem ursprünglichen befristeten Arbeitsvertrag (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 23. August 2006 - 7 AZR 12/06
-, und 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06
- und 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06
-).
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Danke.
Also verstehe ich jetzt daraus das das eigentlich nur ein Zettel ist und mir eigentlich nichts bringt bzw er nichts bedeutet beim Thema Übernahme?
Silvester sitzt noch im Gehirn
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man teilt dir mit, das du ab 01.04. so und so eingruppiert werden sollst als ergänzung zu einem arbeitsvertrag, der am 31.03. ausläuft
entweder deutet das darauf hin, daß du weiterbeschäftigt werden sollst
oder
falls du nicht übernommen werden solltest, wäre vielleicht ein gang zum anwalt
angeraten, um abzuklären, ob man dies nicht als wirksame willenserklärung betrachten konnte, dich weiterzubeschäftigen.....
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Jetzt verstehe ich es und genauso sehe ich es eigentlich auch.
Danke
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Deutet eher auf eine Übernahme hin, finde ich.
Zu beachten: (Sozialrecht)
Drei Monate vor Ende eines befristeten Arbeitsverhältnis muss man sich bei der AfA arbeitssuchend melden. Ansonsten gibt es eine Woche ALG-Sperre.
Frag doch einfach mal nach, was das nun bedeutet. Die Unterschrift hast Du ja schon. Können die nicht so einfach zurückziehen.
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Danke für die Info der AfA aber das wusste ich schon...gott sei dank ^^
Mein Arbeitskollege ist Betriebsratsvorsitzender und der meinte das Schreiben bekommen alle und das wäre nur Formhalber. Aber in meinen Augen ist das n eindeutiges Schreiben...also wenn ich Richter wäre :D
Schönen Abend noch
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Ich sehe es wie der Betriebsratsvorsitzende. Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung aus dem Schreiben heraus kann ich nicht erkennen.
Es handelt sich um eine tarifliche Änderung, die zum 01.04. wirken soll und Dir vorsorglich für den Fall der Weiterbeschäftigung mitgeteilt wurde. Sollte Dein Vertrag verlängert werden oder entfristet werden, dann hast Du einen Anspruch auf die genannte Änderung Deines Gehaltes.
Die von kriegsrat genannten Urteile des BAG sind nach meiner Einschätzung auf Deinen Fall nicht anwendbar.
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das "schöne" am arbeitsrecht sind die "unwägbarkeiten"
bei uns laufen im moment 18 klagen bezüglich eines weiterbeschäftigungsanspruches
selber sachverhalt, selber anwalt, selber vortrag
das einzige, was sich ändert, sind die damit befassten kammern des arbeitsgerichts
4 kammern entschieden nun in der 1.instanz für den AN
4 kammern entschieden in der 1.instanz für den AG
was will man mehr ? vor gericht und auf hoher see........
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So wie in meinem Bekanntenkreis auch teilen sich wohl die Meinungen. Aber alle meinen das gleiche: Ein gutes Zeichen ist es auf jeden Fall. So sehe ich das auch. Wollte mich halt nur mal auf rechtlicher Ebene erkundigen. Der Job ist halt ziemlich wichtig für mich...hilft wohl nur "aussitzen"
Einen schönen Sonntag wünsch ich euch...ich werd dann mal Schnee schippen
MfG
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