Hallo zusammen,
ich habe möchte erst kurz meinen Fall schildern und im Nachhinein meine Frage stellen.
Meine Ex-Freundin und ich sind vor ca. 1 Jahr zusammengezogen und ich habe dafür einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren unterschrieben. Da das wir nun getrennte Wege gehen haben wir uns dazu entschlossen den Vermieter zu beten, den Vertrag aufzulösen. Nun müssen wir lediglich die Maklerkosten übernehmen, aber für die Zeit, in der kein Nachmieter gefunden ist, weiterhin die Miete bezahlen. Meinen Ex-Freundin ist nun aber der Meinung, da ich den Mietvertrag unterschrieben habe, ich auch für mögliche zukünftige Mietzahlungen aufkommen muss und sie nichts dazu zählen muss. Als Anmerkung: wir beide wussten von der Mindestmietzeit von 3 Jahren.
Ist das rechtens, dass sich meine Ex-Freundin einfach so aus der Affäre zieht?
Über jeden konstruktiven und qualifizieren Beitrag bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank!
Befristeter Mietvertrag, Ex Freundin zieht aus
5. August 2017
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Frage vom 5. August 2017 | 15:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Mietvertrag, Ex Freundin zieht aus
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 5. August 2017 | 15:24
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitat:Meinen Ex-Freundin ist nun aber der Meinung, da ich den Mietvertrag unterschrieben habe, ich auch für mögliche zukünftige Mietzahlungen aufkommen muss
Da hat sie Recht
Zitat:und sie nichts dazu zählen muss.
Hier irrt sie. Wie haben SIe das mit den Kosten denn gehandhabt, als Sie zusammenwohnten? Zu diesen Konditionen ist Sie Ihnen mE verpflichtet und könnte zur Zahlung herangezogen werden. Ist zwar nicht so einfach wie es wäre, wenn Sie den MV mitunterschrieben hätte, aber letztendlich kommt es aufs gleiche raus.
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