Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
30.08.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Ratgeber » Mietrecht, Pacht » 
Befristeter Kündigungsausschluss bleibt wirksam
Seite 1 - vom 02.06.2004

Befristeter Kündigungsausschluss bleibt wirksam

Ein befristeter Aussschluss der Kündigung bei Wohnraummietverhältnissen ist auch unter Geltung des neuen Mietrechts wirksam

Der Autor
Falk Brorsen, Braunschweig
hat Interessensschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Erbrecht, Strafrecht.
» Homepage» artikelliste
» Online Rechtsberatung
» Kontaktinformation

Seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform war es streitig, nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Der vertraglich vereinbarte befristete Ausschluss des Kündigungsrechtes ist wirksam.

Streit hatte es hierüber gegeben, weil ein Teil der Rechtsprechung und der juristischen Literatur davon ausgingen, dass der weitgehende Ausschluss von Zeitmietverträgen in § 575 Abs. 4 BGB (Ausnahme: ein gesetzlich zugelassener Befristungsgrund wird im Vertrag ausdrücklich genannt) im neuen Mietrecht auch dazu führe, dass ein befristeter Ausschluss des Kündigungsrechtes ausgeschlossen sei. Hintergrund dieses Streites war, dass die Bundesregierung den Ausschluss des Zeitmietvertrages im Gesetzgebungsverfahren auch mit dem Ziel höherer Mobilität und Flexibilität der Mieter begründet hatte. Dieses Ziel des Gesetzgebers werde verfehlt, so die Begründung eines Teils der bisherigen Rechtsprechung, wenn statt eines Zeitmietvertrages ein befristeter Ausschluss des Kündigungsrechtes weiterhin zulässig sei.

mehr zum Thema
im Internet:
Homepage von RA Brorsen

Dieser Auffassung ist der BGH nunmehr entgegengetreten. Zur Begründung wurde – dogmatisch überzeugend – klargestellt, dass nach dem Gesetzeswortlaut nur der echte Zeitmietvertrag ausgeschlossen sein soll, mithin Mietverhältnisse, die enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hierin liege ein wesentlicher Unterschied zum befristeten Ausschluss des Kündigungsrechtes, da diese Mietverhältnisse grundsätzlich unbefristet sind. Auch wurde klargestellt, dass die Ziele des Gesetzgebers nur dann bei der Auslegung Berücksichtigung finden könnten, wenn sich diese unter Zuhilfenahme der gängigen Auslegungsregeln dem Gesetzeswortlaut entnehmen ließen. Dies sei bezüglich des befristeten Kündigungsausschlusses aber nicht der Fall. Im Gegenteil: Das Gesetz erwähnt an anderer Stelle, nämlich bei den Regelungen über Staffelmietvereinbarungen (§ 557a Abs. 3 BGB), ausdrücklich die Möglichkeit des befristeten Kündigungsausschlusses.

Nach dieser BGH-Entscheidung heißt es deshalb Aufatmen für Vermieter, die zur Absicherung laufender Kredite auf Kontinuität und Planbarkeit ihrer Mieteinnahmen angewiesen sind.
Für Mieter, die aus beruflichen oder persönlichen Gründen flexibel und mobil sein müssen gilt: den Mietvertrag vor Unterzeichnung gründlich durchlesen, um nicht mitunter mehrere Jahre an eine Wohnung gebunden zu sein. Ein Aufhebungsvertrag kann vor Ablauf der Befristung oft nur unter erheblichem Aufwand geschlossen werden.

Rechtsanwalt Falk Brorsen, Göttingen


« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Themasuche zu diesem Artikel »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Befristeter Kündigungsausschluss bleibt wirksam

Mietrecht, Pacht auf frag-einen-sachverstaendigen.de
Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht, Pacht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
»  Hausabnahme beantwortet von SV Moser für €25
»  fehlerhafte Fußbodenheizung beantwortet von SV Bedau für €50
»  Standsicherheitsnachweis für fliegende Bauten beantwortet von SV Specht für €25
»  Mängelanmeldung Porphyrplatten vor Garage beantwortet von SV Moser für €30
[mehr über frag-einen-sachverstaendigen.de]
neues im Mietrecht, Pacht forum:
Mietrecht »  Besucherkind zerstört Scheibe bei Mieter
Mietrecht »  Darf der Vermieter sowas?
Mietrecht »  Nicht regulierbare Fußbodenheizung läuft im Sommer
Mietrecht »  Qu
Mietrecht »  Feststellungsklage die wir stellen sollen wird beantragt von der Gegenseite
Mietrecht, Pacht Top 5 Ratgeber
Mietrecht
Die Mietminderung (747537 Aufrufe)
Mietrecht
Kündigung - Rechte, Pflichten, Zeiten (557999 Aufrufe)
Mietrecht
Renovierung - Schönheitsreparaturen (452064 Aufrufe)
Mietrecht
Der Kündigungsschutz des Mieters bei Eigenbedarf (360846 Aufrufe)
Mietrecht
Was tun bei Schimmelbefall? (203720 Aufrufe)
Rechtsberatung
123recht.net InfoSie brauchen konkrete Hilfe? Schnell und unkompliziert online einen Rechtsanwalt fragen.
Sie bestimmen die Kosten!
123recht.net Quickie

Studie: Umweltzonen fast ohne Wirkung - sollten die Umweltzonen wieder abgeschaft werden?

 Ja, sofort
 Nein, müssen ausgeweitet werden um Wirkung zu erzielen
 Mir egal


Resultate

Mietrecht, Pacht - in den Nachrichten
Archiv: Gericht: Keine Wohnungskündigung wegen spielender Kinder
Archiv: BGH: Kein Mietzuschlag für Schönheitsreparaturen
Archiv: Keine Nachteile für Arbeitslose in Wohngemeinschaften
Archiv: BGH-Urteil stärkt Mieter bei Renovierung
Archiv: BGH bestätigt Rechtslage bei Eigenbedarfskündigungen
[mehr aus den Nachrichten]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |