Befristeter Arbeitsvertrag - werde ich übernommen?

1. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Obdachloser
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 131x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag - werde ich übernommen?

Ich habe solch ein großes Problem. Bin vor etwa 1,5 Jahren extra wegen einer Stelle im Öffentlichen Dienst nach Bayern gezogen.

Schon bei der ersten Verlängerung gab es einen großen Kampf zwischen meinem Chef vs. Personalrat + Ich.
Auf jede Frage bzg. meines Arbeitsvertrages, antwortete mein Chef nur mit: "Joaaa ich kann im Moment nichts dazu sagen." Auch als das Arbeitsamt vor dem Ende der ersten Frist genaueres wissen wollte, gab es kein Ja oder Nein. Und auch heute stehe ich unsicher auf meinen Beinen. Nach mir sind viele gekommen und gegangen. Vielen anderen wurden Zeitverträge ausgehändigt. Wenn ich mich rum höre, sind noch viele Stellen frei. Und vielen die bei uns Neu anfangen wird eine sichere und auch unbefristete Stelle zur Aussicht gestellt.

Was kann ich nur jetzt machen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich nur jetzt machen? <hr size=1 noshade>

Sich auf eine der vielen offenen, unbefristeten Stellen bewerben?

Deine Stelle ist ja anscheinend befristet.
Wenn die nicht entfristet wird, muss man halt auf eine unbefristete Stelle wechseln.

Es gibt keinen Anspruch darauf, dass deine befristete Stelle in eine unbefrsitete umgewandelt wird, nur weil woanders im Betrieb unbefristete Stellen frei sind.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Einen Anspruch auf Übernahme in eine unbefristetes Arbeitsverhältnis gibt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Die einzige Frage, die sich stellt, ist doch, ob Obdachloser schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist, ohne dass er es weiß.

Deshalb ist ein Blick in den Tarifvertrag, in den Arbeitsvertrag, in mögliche Betriebsvereinbarungen sinnvoll.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Obdachloser
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 131x hilfreich)

Also es ist so das bei uns keine "Unbefristete Stellen" (direkt) gibt. Man kann sich also nicht drauf bewerben. Der normale Verlauf ist, dass man nach zwei Jahren einen Unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen kann. Wenn man dies möchte. Ich hasse dieses hin und her. Wenn man fragt wie die Zukunft in drei Monaten aussehen wird und man keine klaren Antwort bekommen kann ...

Folgende Fragen gehen mir durch meinen Kopf, darf mein Chef vor mir jemanden einstellen? Befristet wie unbefristet? Oder müsste er mich erst, laut Gesetz einstellen? Was sagt dazu der Gesetzgeber?

-- Editiert Obdachloser am 01.07.2014 15:58

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>darf mein Chef vor mir jemanden einstellen? <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Befristet wie unbefristet? <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Oder müsste er mich erst, laut Gesetz einstellen? <hr size=1 noshade>

Nein. Er muss dich nur auf frei werdende, unbefristete Stellen im gleichen Betrieb hinweisen, so dass du dich darauf bewerben kannst (§18 TzBfG ).
Wie gesagt: Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die eigene Stelle in eine unbefristete umgewandelt wird.

Was ich primär klären würde:
Sind die Befristungen überhaupt wirksam zustande gekommen ? Befristete Verträge sind nur unter gewissen Bedingungen zulässig. Fehler bei befristeten Verträgen führen schnell dazu, dass sich der Vertrag automatisch in einen unbefristeten umwandelt.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Sag mal, liest Du nicht? Da schaust Du in den Arbeitsvertrag, in die Betriebsvereinbarung, in den Tarifvertrag.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Obdachloser
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 131x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nein. Er muss dich nur auf frei werdende, unbefristete Stellen im gleichen Betrieb hinweisen, so dass du dich darauf bewerben kannst (§18 TzBfG ).
Wie gesagt: Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die eigene Stelle in eine unbefristete umgewandelt wird.

Was ich primär klären würde:
Sind die Befristungen überhaupt wirksam zustande gekommen ? Befristete Verträge sind nur unter gewissen Bedingungen zulässig. Fehler bei befristeten Verträgen führen schnell dazu, dass sich der Vertrag automatisch in einen unbefristeten umwandelt <hr size=1 noshade>


@drkabo

Also sprich wenn eine Unbefristete Stelle frei wäre müsste mein Chef mich drauf hinweisen. Okey, bis hierhin habe ich es verstanden. Lieg es auch danach in seinem Ermessen ob er ich mit meiner Bewerbung einstellen würde? Ich meine ergibt sich nach zwei Jahren nicht von selbst dieses Recht?

Was meinst du mit ob wirksam die Befristungen war? Was
für ein Fehler müsste dies sein?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Obdachloser
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 131x hilfreich)

quote:
Sag mal, liest Du nicht? Da schaust Du in den Arbeitsvertrag, in die Betriebsvereinbarung, in den Tarifvertrag.


@wirdwerden

Ich suche, aber finde nichts. Unterhalte mich mal mit Ver.di drüber ...

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Also sprich wenn eine Unbefristete Stelle frei wäre müsste mein Chef mich drauf hinweisen <hr size=1 noshade>

Ja. Aber ein Aushang am schwarzen Brett reicht.

quote:<hr size=1 noshade> Lieg es auch danach in seinem Ermessen ob er ich mit meiner Bewerbung einstellen würde? <hr size=1 noshade>

Ja. Wobei es im öffentlichen Dienst zumindest bei größeren Dienststellen keine Eizelentscheidung einer Person wäre (wegen Mitsprache von Personalrat, Gleichstellungsbeauftragtem, Personalabteilung usw.)

quote:<hr size=1 noshade>Ich meine ergibt sich nach zwei Jahren nicht von selbst dieses Recht? <hr size=1 noshade>

Nein, nicht automatisch. Aber siehe unten.

quote:<hr size=1 noshade>Was meinst du mit ob wirksam die Befristungen war? <hr size=1 noshade>

Grob gesagt:
Eine Befristung muss schriftlich geregelt sein, sonst ist der Vertrag automatisch unbefristet.
Läuft ein befristeter Vertrag aus und man arbeitet (mit Wissen des Arbeitgebers) ohne neuen befristeten Vertrag weiter, so gilt der Vertrag automatisch als unbefristet verlängert.
Es gibt "Befristung mit Sachgrund" und "Befristung ohne Sachgrund".
Eine Befristung ohne Sachgrund ist max. 2 Jahre zulässig. Wird man ohne Sachgrund länger als 2 Jahre befristet angestellt, so gilt der Vertrag automatisch als unbefristet.
Bei Befristung mit Sachgrund ist aber im Prinzip eine unendliche Kettenbefristung zulässig.
Zulässige Sachgründe sind im §14(1) TzBfG aufgeführt.
Falls es sich beim Arbeitgeber um eine Universität oder ähnliche Forschungseinrichtung handelt, gibt es Sonderregeln.

quote:<hr size=1 noshade> Unterhalte mich mal mit Ver.di drüber ... <hr size=1 noshade>

Vielleicht keine schlechte Idee.



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Obdachloser
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 131x hilfreich)

TEIL 2 ...und weiter geht es.

Diese Woche Donnerstag war Personalratsitzung.
Dabei kam raus das mein Chef meinen Arbeitsvertrag nicht verlängern / unbefristet möchte. Stattdessen möchte man
jemanden zu 75% neu einstellen. Das wurde wiederum von Personalrat komplett abgelehnt. Man verwies darauf das in erster Linie meine Stelle / Zukunft geklärt werden muss.

In der zwischen Zeit habe ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Auf die unbefristete Stelle werde ich wohl trotzdem eine Bewerbung schreiben und bei meinen Chef einreichen. Ich glaube das hier nach Nase entschieden wird. Nicht nach Leistung die erbracht wurde.

Noch hinzufügen wäre das ich vor kurzem auch nach einem Gespräch persönlich wie per Mail angefragt habe. Wurde aber angeschrien und aus dem Büro rausgeworfen.

Die Lage in diesem Unternehmen ist sehr schwierig. Da man keinerlei wert auf Personalgespräche legt. Auf jede Anfrage bekommt man keine richtige Antwort. Ständig kommen und gehen Leute bei uns. Keiner bleibt länger als 10Jahre. Außer die alten Hasen.


Ich weiß wirklich nicht was ich machen soll. Wenn ich zum Stellvertreten, Wachleitung oder sogar zur Kreis Geschäftsführer gehe werde ich wieder zum Chef verwiesen. "Bitte führen Sie ein Gespräch."

Dadurch fällt es mir auch sehr schwer momentan Privat von der Arbeit zur unterscheiden. Da vor 5Jahren mein Chef eine Mitarbeiterin in der Umkleide sexuell bedrängt und nun von einem Kollegen die Ex-Frau als Sektiererin eingestellt hat und mit Ihr eine Affäre führt, ist dies alles für mich sehr schwer zu akzeptieren. Da ich es bin der um seine Stelle bangen muss und solch einer dort oben sitzt ist es für ich dies alles nicht zu begreifen.

Was mich dort hält sind meine Kollegen, Gehalt und die Stadt in die ich mich gewöhnt habe ...

Was würdet Ihr machen?

P.S.: Morgen habe ich einen Termin beim Verdi ...

-- Editiert Obdachloser am 20.07.2014 23:46

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Was würdet Ihr machen?

P.S.: Morgen habe ich einen Termin beim Verdi ... <hr size=1 noshade>


Den Termin bei Verdi abwarten.

Dort wird man dich wahrscheinlich auf §30 TV-L (falls es um einen landeseigenen Betrieb handelt, bzw. die analogen Regelungen des TVöD, falls es sich um einen bundeseigenen oder kommunalen Betrieb handelt) aufmerksam machen.
Da heißt es:
Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag nach Satz 1 sind bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
D.h. wenn du dich intern auf eine unbefristete Stelle bewirbst, musst du gegenüber externen Bewerbern bevorzugt werden.
Und weiter heißt es:
Vor Ablauf des Arbeitsvertrages hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine unbefristete oder befristete Weiterbeschäftigung möglich ist.
Genau das scheint der Personalrat ja im Blick zu haben.

quote:<hr size=1 noshade>Auf die unbefristete Stelle werde ich wohl trotzdem eine Bewerbung schreiben und bei meinen Chef einreichen. Ich glaube das hier nach Nase entschieden wird. Nicht nach Leistung die erbracht wurde. <hr size=1 noshade>

Ach, Unfug.
Nirgendwo ist das Einstellungsverfahren so formalisiert wie im öffentlichen Dienst. Da kann gar nicht einer alleine entscheiden, schon weil der Personalrat auch bei Einstellungen ein Mitspracherecht hat.

Wenn es unbefristete Stellen im Betrieb gibt, ist deine Chance auf eine solche wechseln zu können extrem hoch.
Was du halt nur nicht erzwingen kannst, ist dass deine bestehende Stelle in eine unbefristete umgewandelt wird.



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