Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft

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Besteht eigentlich „Kündigungsschutz“, wenn ich während eines befristeten Arbeitsverhältnisses schwanger werde und die Befristung ausläuft?

Diese Frage bekommt man als Anwältin häufig gestellt. Die Antwort lautet NEIN.  Frauen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag haben während der Schwangerschaft nach § 9 MuSchG Kündigungsschutz. Für Frauen hingegen, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, gilt das nicht. Denn ein befristeter Arbeitsvertrag hat nichts mit einer Kündigung zu tun. Der Vertrag läuft ganz automatisch mit Ende der Befristung aus.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag sollte sich die Arbeitnehmerin daher mindestens drei Monate vor Ablauf erkundigen, ob die Chance auf Verlängerung besteht. Falls nicht, muss man sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden, um nicht das Arbeitslosengeld gekürzt zu bekommen. Die Arbeitnehmerin bekommt dann von der Agentur für Arbeit bis zum Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld.