Befreiungsantrag gleichzeitig Anmeldung - wie raus aus der Nummer?

12. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Amalaswintha
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Befreiungsantrag gleichzeitig Anmeldung - wie raus aus der Nummer?

Hallo,

Ich habe damals vom Jobcenter dieses Bestätigungsschreiben für die GEZ bekommen, welches allein aber nicht ausreicht zur Befreiung. Daher musste ich den Antrag auf Befreiung zusätzlich ausfüllen und auf selbigen muss man sich erst einmal anmelden, um dann die Befreiung zu erhalten, d.h. dort ist meine Unterschrift, was ja dann wohl soviel wie Zustimmung bedeutet. Das ist mächtige Irreführung, denn der Antrag gilt ja zugleich als Anmeldung. Ich zahle zwar jetzt nichts, aber das kann sich bei Arbeitsaufnahme ändern. Wie komme ich raus aus der Nummer?

-- Editiert von Moderator am 12.04.2015 18:30

-- Thema wurde verschoben am 12.04.2015 18:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)



edit: ach so, du bist ja eine aus der "die BRD gibt es gar nicht"-Fraktion...da ist eh Hopfen und Malz verloren...

-- Editiert von galabaer am 12.04.2015 10:42

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was hat das mit Thema Inkasso zu tun?

Zitat:
Wie komme ich raus aus der Nummer?

Bleib einfach Arbietslos. Problem gelöst. Nächster bitte

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wie komme ich raus aus der Nummer?

A) auswandern
oder
B) keine Wohnung (oder andere beitragspflichtige Untekünfte) unterhalten

Alle anderen sind zur Anmeldung verpflichtet.



Zitat:
Das ist mächtige Irreführung, denn der Antrag gilt ja zugleich als Anmeldung

Nö, einfach nur logisch. Ohne Anmeldung keine Befreiung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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