Hallo,
Ich habe damals vom Jobcenter dieses Bestätigungsschreiben für die GEZ bekommen, welches allein aber nicht ausreicht zur Befreiung. Daher musste ich den Antrag auf Befreiung zusätzlich ausfüllen und auf selbigen muss man sich erst einmal anmelden, um dann die Befreiung zu erhalten, d.h. dort ist meine Unterschrift, was ja dann wohl soviel wie Zustimmung bedeutet. Das ist mächtige Irreführung, denn der Antrag gilt ja zugleich als Anmeldung. Ich zahle zwar jetzt nichts, aber das kann sich bei Arbeitsaufnahme ändern. Wie komme ich raus aus der Nummer?
-- Editiert von Moderator am 12.04.2015 18:30
-- Thema wurde verschoben am 12.04.2015 18:30
Befreiungsantrag gleichzeitig Anmeldung - wie raus aus der Nummer?
12. April 2015
Thema abonnieren
Frage vom 12. April 2015 | 09:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Befreiungsantrag gleichzeitig Anmeldung - wie raus aus der Nummer?
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#1
Antwort vom 12. April 2015 | 10:41
Von
Status: Praktikant (691 Beiträge, 457x hilfreich)
edit: ach so, du bist ja eine aus der "die BRD gibt es gar nicht"-Fraktion...da ist eh Hopfen und Malz verloren...
-- Editiert von galabaer am 12.04.2015 10:42
#2
Antwort vom 12. April 2015 | 12:35
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Was hat das mit Thema Inkasso zu tun?
Zitat:Wie komme ich raus aus der Nummer?
Bleib einfach Arbietslos. Problem gelöst. Nächster bitte
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. April 2015 | 18:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Wie komme ich raus aus der Nummer?
A) auswandern
oder
B) keine Wohnung (oder andere beitragspflichtige Untekünfte) unterhalten
Alle anderen sind zur Anmeldung verpflichtet.
Zitat:Das ist mächtige Irreführung, denn der Antrag gilt ja zugleich als Anmeldung
Nö, einfach nur logisch. Ohne Anmeldung keine Befreiung.
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