Befreiung von der GEZ - Bafög & Zweitwohnung

10. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
nuwuu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befreiung von der GEZ - Bafög & Zweitwohnung

Guten Tag,

Und zwar stellt sich meine Lage folgendermaßen dar:

Ich studiere zurzeit in Stadt B und bin vor kurzem aus Stadt A, vom Zuhause meiner Mutter in eine WG gezogen. In dieser WG leistet jemand schon den Beitrag für die GEZ. Meine alte Wohnung in Stadt A meldete ich beim Meldeamt als Zweitwohnung an.
Zusätzlich beziehe ich Bafög und habe somit Anspruch auf Befreiung von der GEZ.

Nun möchte die GEZ komischerweise weiterhin meine Angaben zum Rundfunkbeitrag, obwohl ich denen schon mitgeteilt habe, dass in meiner WG schon für den Haushalt in Stadt B GEZ bezahlt wird.

Das ist aber erstmal nebensächlich. Was ich gerne wissen möchte, ist, ob ich die Wohnung meiner Mutter von der GEZ befreien kann, da ich ja Bafög beziehe auch wenn ich nicht direkt dort wohne.

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun möchte die GEZ komischerweise weiterhin meine Angaben zum Rundfunkbeitrag, obwohl ich denen schon mitgeteilt habe, dass in meiner WG schon für den Haushalt in Stadt B GEZ bezahlt wird. Was ist daran komisch? Sie haben 2 Wohnsitze - für den 2. Wohnsitz ist es höchst belanglos, ob am 1. Wohnsitz der Rundfunkbeitrag bezahlt wird oder nicht.
Was ich gerne wissen möchte, ist, ob ich die Wohnung meiner Mutter von der GEZ befreien kann, da ich ja Bafög beziehe auch wenn ich nicht direkt dort wohne. Nein, können Sie nicht, denn die Befreiung erstreckt sich nur auf den Befreiten und ggf. dessen Gatten/Gattin, aber nicht auf weitere Mitbewohner.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen