Befreiung von Rundfunkgebühren

27. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
mp0320
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befreiung von Rundfunkgebühren

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ist es richtig das der Beitrag rückwirkend in Rechnung gestelt werden kann / wird, während die Befreiung nicht?
Angeblich Befreiung zählt erst ab dem Eingangsdatum....


-- Editier von mp0320 am 27.04.2016 09:49

-- Editier von mp0320 am 27.04.2016 09:52

-- Editier von mp0320 am 27.04.2016 09:54

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es ist schon vorgekommen, das die Befreiung rückwirkend anerkannt wurde.
Das ist aber kein durchgäniger Prozess, sondern hängt wohl vom Sachbearbeiter ab.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist schon vorgekommen, das die Befreiung rückwirkend anerkannt wurde.

Ergänzed: Es besteht kein Recht auf rückwirkende Befreiung

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

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