Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ist es richtig das der Beitrag rückwirkend in Rechnung gestelt werden kann / wird, während die Befreiung nicht?
Angeblich Befreiung zählt erst ab dem Eingangsdatum....
-- Editier von mp0320 am 27.04.2016 09:49
-- Editier von mp0320 am 27.04.2016 09:52
-- Editier von mp0320 am 27.04.2016 09:54
Befreiung von Rundfunkgebühren
27. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 27. April 2016 | 09:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befreiung von Rundfunkgebühren
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. April 2016 | 10:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Es ist schon vorgekommen, das die Befreiung rückwirkend anerkannt wurde.
Das ist aber kein durchgäniger Prozess, sondern hängt wohl vom Sachbearbeiter ab.
#2
Antwort vom 27. April 2016 | 12:03
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ZitatEs ist schon vorgekommen, das die Befreiung rückwirkend anerkannt wurde. :
Ergänzed: Es besteht kein Recht auf rückwirkende Befreiung
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten