Befreiung: Antrag fristgerecht gestellt dennoch Zahlungsforderung

30. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Handkante
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befreiung: Antrag fristgerecht gestellt dennoch Zahlungsforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erhielt vor ca 2 Wochen eine Zahlungsaufforderung von 35€ durch die GEZ.
Ich war bis zum 29.02.2016 Beitragsbefreit und sendete daher am 10.02.2016 einen Antrag auf weitere Befreiung. Ich erhielt ein Schreiben der Gez in dem Stand das mein Antrag am 10.02.2016 gestellt wurde und am 12.04.2016 einging. Desweiteren wäre ich nun vom 01.05.2016 beitragsbefreit. Ich verstehe nicht wie dies zu interpretieren ist. Sie sagen mir, dass ich noch Fristgerecht einen Antrag gestellt habe, dieser aber scheinbar 2 Monate in der bearbeitung gebraucht hat und ich nun eben diese 2 Monate bezahlen soll. Muss ich das nun bezahlen obwohl ich fristgerecht einen Antrag auf befreiung stellte?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Gez in dem Stand das mein Antrag am 10.02.2016 gestellt wurde und am 12.04.2016 einging

Tja, wenn die Post 2 Monate benötigt ein Schreiben zuzustellen ...

Hat man denn einen Nachweis (z.B. Einschreiben) wann genau das Schrieben zuging?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat:
Sie sagen mir, dass ich noch Fristgerecht einen Antrag gestellt habe, dieser aber scheinbar 2 Monate in der bearbeitung gebraucht hat und ich nun eben diese 2 Monate bezahlen soll.


Nö, sie schreiben, dass der weitere Befreiungsantrag erst am 12.04.2016 dort einging.

Möglichkeiten: Schreiben an den falschen Empfänger (GEZ) geschickt, oder auf Mahnungen mit einer Kopie der bestätigung im April geantwortet?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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