Beförderungserschleichung, Strafbefehl erhalten was tun?

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Beförderungserschleichung, Strafbefehl erhalten was tun?

Hallo,

ich möchte nochmal einen meiner vorherigen Beiträge ergänzen indem ich ja geschilder hatte das ich wegen Berförderungserschleichung in 2 Fällen ein Ermittlungsverfahren bekommen hatte. Wie sie aus meinem vorherigen Artikel entnehmen können, bin ich ja auch vorbestraft und war sogar inhaftiert was allerdings einige Jahre her ist.

Nun habe ich einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Braunschweig über 25 Tagessätze a 40 € erhalten. Meine vorrangige Frage lautet, ob ich noch eine Einstellung nach §153a erwirken kann was mich davon befreit das mein mittlerweile sauberes Führungszeugnis wieder kompett zurückgesetzt wird oder ob das eher unwarscheinlich oder gar unmöglich ist.

Meine zweite Frage ist, ob ich die 1000 € in Raten bezahlen kann, sprich ob sich die StA bei meinen Vorstrafen darauf einlassen würde. Ich habe nach Abzug von Unterhaltsverpflichtungen nur noch 1200 € zum Leben (Miete,Essen,etc.). Wie hoch würden in dem Fall die Raten ausfallen. Wären 80 € realistisch also quasi 12 Monate?

Vielen Dank nochmal für die Antworten vorweg.

Grüße
hevald

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung mein Computer hat total gesponnen und den Beitrag 3x veröffentlicht.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Meine vorrangige Frage lautet, ob ich noch eine Einstellung nach §153a erwirken kann was mich davon befreit das mein mittlerweile sauberes Führungszeugnis wieder kompett zurückgesetzt wird oder ob das eher unwarscheinlich oder gar unmöglich ist.

Theoretisch Ja.
In Ihrem Fall wird das aber wohl nichts werden, da Sie ja noch ein weiteres Verfahren am Laufen haben und der Strafbefehl nur das erste Mal Schwarzfahren abdeckt - wenn ich das richtig verstanden habe. Eine Einstellung nach §153a erfordert die Zustimmung der Staatsanwaltschaft - und da die Staatsanwaltschaft vom weiteren Verfahren weiß, wird sie die Zustimmung wahrscheinlich nicht erteilen.

Zitat:
Wären 80 € realistisch also quasi 12 Monate?

Ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ist der Strafbefehl für beide Schwarzfahrten oder nur für eine?

Zitat:
Wären 80 € realistisch also quasi 12 Monate?


Eigentlich ja, ... in Braunschweig allerdings nicht unbedingt, so wie ich die BS-Justiz kenne (ich bin selbst im OLG-Bezirk Braunschweig tätig, aber in einem anderen LG-Bezirk). Ich würde mich erst mal auf mind. 120,00 € mtl. Rate einstellen. Auch 160,00 € würden mich nicht wundern. Wenn es dann doch unter 100,00 € werden kann man sich freuen. In BS ist man sehr darauf bedacht, dass der Strafzweck erhalten bleibt, bei einer Ratenzahlung (also dass sie "weh tut")



-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.03.2017 09:17

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist nur der erste Fall leider. Muss ich denn beim zweiten Fall auch mit so einer hohen (für mich) Geldstrafe rechnen oder könnte ich dann die zweite Strafe Stunden lassen bis die erste abbezahlt ist. Wenn ich 2000€ zahlen müsste wüsste ich nicht wie ich das bewältigen sollte. Freunde haben schon vorgeschlagen die Tagessätze abzusitzen aber aufgrund meiner Erfahrung habe ich mkr geschworen nie wieder da rein zu gehen.

Nun steh ich wirklich da und weiß nicht was zu tun ist. Ich habe das schreiben bzgl. Der Ratenzahlung an das Amtsgericht geschickt und die haben mir telefonisch mitgeteilt das es jetzt ca. 4 Wochen dauert bis ich das schreiben der StA diesbezüglich erhalte.

Vielleicht können sie mir ja nochmal beantworten was insgesamt auf mich zukommen wird in etwa.

Vielen Dank nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Es ist nur der erste Fall leider.


Dann sehe ich auch Schwarz für eine (doch noch) Einstellung

Zitat:
Muss ich denn beim zweiten Fall auch mit so einer hohen (für mich) Geldstrafe rechnen


Ja, wobei aber eine nachträgliche Gesamtstrafe (§ 55 StGB ) aus beiden Strafen zu bilden ist. Das heißt es gibt etwas Rabatt. Meld Dich nochmal wenn der 2. Strafbefehl kommt, ob dort die Gesamtstrafe bereits gebildet wurde. Die Ratenzahlung wird dann auf die Gesamtstrafe angepasst werden (aber natürlich nicht verdoppelt).

Zitat:
Freunde haben schon vorgeschlagen die Tagessätze abzusitzen


So einfach geht das ohnehin nicht. Man kann sich nicht aussuchen ob man zahlt oder sitzt. Sie zahlen Unterhalt für 1 Kind, richtig? Das heisst Ihre Pfändungsgrenze liegt bei etwa 1.480,00 € (oder gibt es noch weitere Unterhaltsberechtigte Personen?). Bei 1.770,00 € Netto gäbe es da also noch knapp 300,00 € zu pfänden. Und das macht die Jusitz auch schon mal bei solchen Beträgen anstatt die Ersatzfreiheitsstrafe zu verfügen.

Zitat:
Ich habe das schreiben bzgl. Der Ratenzahlung an das Amtsgericht geschickt und die haben mir telefonisch mitgeteilt das es jetzt ca. 4 Wochen dauert bis ich das schreiben der StA diesbezüglich erhalte.


Richtige Adresse wäre de StA gewesen (das AG leitet es aber weiter). Und die Dauer ist auch richtig. Der Strafbefehl muss ja erst mal rechtskräftig werden (2 Wochen ab Zustellung). Haben Sie schon alle Belege über Einkommen und Ausgaben beigefügt? Ansonsten wird die StA die näml. noch anfordern.

Zitat:
Vielleicht können sie mir ja nochmal beantworten was insgesamt auf mich zukommen wird in etwa.


Kann man so noch nicht wirklich sagen, da die Strafe für die 2 Sache noch offen ist und eine Gesamtstrafenbildung fällig wird. Ganz grob würde ich mal auf eine Gesamtgeldstrafe um die 45 Tagessätze á 40,00 € tippen. Das wären also 1.800,00 €. Ratenmäßig würde ich mich wie gesagt auf eine Ratenhöhe einstellen, mit der die Sache dann in 6-9 Monaten erledigt ist (je nach dem, wieviel schon abgezahlt wurde, wenn die Gesamtstrafenbildung erfolgt). Wie gesagt, in BS ist man da nicht so zimperlich mit der Ratenhöhe. Also erst mal das Schlechteste erwarten. Wenn es dann am Ende doch besser läuft kann man sich doppelt freuen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

Vielen Dank erstmal für diese ausführliche Antwort.
Ich zahle für 2 Kinder Unterhalt in Höhe von 560€ im Monat.
Das schreiben habe ich an das Amtsgericht geschickt weil die mir am Telefon gesagt haben ich soll es an die schicken und das die StA dann erforderliche Unterlagen einfordern wird und mich desbezüglich kontaktiert. Deswegen habe ich keine Dokumente beigefügt.
Deswegen würde ich dann gerne bei 1800 € Strafe 100€ in 18 Monaten bezahlen. Weiß nur nicht ob das verhältnismäßig ist und die StA wie von Ihnen beschrieben 200€ fordern wird und dann muss ich halt schauen wie ich es hinkriege das zu berappen.
Einen Anwalt werde ich nicht konsultieren ich denke das würde mehr kosten als es bringt also warte ich halt mal ab.
Trotzdem vielen Dank sie haben mir auf jeden Fall weitergeholfen.
Grüße
Hevald

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