Beförderung vorziehen & Verzicht auf Urlaub da keine Vertretung

26. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
MichelleP
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Beförderung vorziehen & Verzicht auf Urlaub da keine Vertretung

Hallo,

ich bin seit dem 07.04.2015 in dem Unternehmen tätig. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, dass alle Mitarbeiter erst für ein Jahr und anschließend nochmal 2 mal für 0,5 Jahre befristet eingestellt werden. Anschließend erfolgt die Entfristung. Erst danach darf laut Betriebsvereinbarung die Beförderung erfolgen.
Soweit zur betrieblichen Voraussetzung. Nun zu mir.
Ich bin gerade in der 1. Verlängerung sprich ich habe noch eine Befristung vor mir. Ich habe bisher hart gearbeitet weil ich gerne vom Assistant zum Manager befördert werden möchte. Eigentlich sind wir 2 Assistants jedoch macht sich meine Kollegin nicht so gut und wurde deswegen auch mehrfache ermahnt. Nun ist sie nach ihrem Urlaub krank geschrieben und ich bin weiterhin alleine. Deswegen fällt nun erneut mein Urlaub aus. Ich mache meinen Job sehr gut und ihre Aufgaben problemlos mit. Die Chefs sind sehr zufrieden und zeigen mir das auch.
Nun ist die Frage ob es trotz Betriebsvereinbarung die Möglichkeit gibt die Beförderung bereits jetzt zu vollziehen!? Wenn ja, was muss alles im Vertrag geändert werden und wie verhält es sich dann mit der Befristung? Und wie sollte man es mit dem Urlaub klären? Wir haben Ende Juli und ich habe noch 28 Tage Urlaub und dieses Jahr noch keinen gehabt!?

Vielen Dank im Voraus
Michelle :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Können Sie hier mal die wortwörtliche Regelung aus der BV zur Beförderung wiedergeben? Es ist wirklich merkwürdig, wenn der BR eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber trifft, dass eine Beförderung erst nach zwei Befristungen erfolgen darf.
Grundsätzlich kann man sagen, dass eine individuelle Regelung im Arbeitsvertrag, die für den Arbeitnehmer günstiger wäre als die Regelung in einer BV, gilt.
Arbeitsverträge unterliegen der Vertragsfreiheit, solange der Inhalt nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Somit ist es Vereinbarungssache, was und wie der Vertrag geändert wird. Den Urlaub sollten Sie sinnvollerweise nachholen, oder was genau ist Ihre Frage zum Urlaub?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MichelleP
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wort wörtlich kann ich es leider nicht wiedergeben, da es mir nur so vom Personalbüro mitgeteilt wurde. :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Dann fragen Sie doch den Betriebsrat, der sollte seine Vereinbarungen allen Mitarbeitern zur Verfügung stellen können. Hier wäre es schon wichtig, zu prüfen, was da eigentlich wirklich drin steht.

-- Editiert von altona01 am 26.07.2016 12:25

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