Hallo,
kenne meinen leiblichen Opa nicht. Der ist vor meiner Geburt in die DDR geflohen und hat meine Oma mit 3 Kindern (darunter meine Mutter) sitzen gelassen um keinen Unterhalt zu zahlen. Meine Mutter ist verheiratet mit dem 2. Mann und ist Hausfrau. Meine beiden Onkel sind derzeit erwerbslos. Ich bin der einzige arbeitende Enkel.
Meine Mutter wurde nun angeschrieben das sie die Beerdigungskosten tragen soll.
1. Kann es sein das ich diese tragen soll bzw. das der neue Mann meiner Mutter diese tragen muss?
2. Kann ich immernoch einfach ausschlagen und die Beerdigungskosten trägt der Fiskus?
3. Oder schnell kündigen und die paar gesparten Euros unterm Kopfkissen aufbewahren?
Danke.
Beerdigungskosten tragen als Enkel ?
22. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 22. Januar 2006 | 12:00
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskosten tragen als Enkel ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Januar 2006 | 17:48
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
1. Deine Mutter muss die Beerdigungskosten übernehmen, wenn sie denn das Geld hätte. Von ihrem Ehemann hat sie einen Taschengeldanspruch, der aber nicht so hoch ist, dass sie eingespannt werden kann. Es sei denn, sie hat Sparvermögen auf ihren Namen (und da könnt ihr nichts mehr zur Seite schaffen, die Ämter holen sich die Auskunft).
Deine Mutter sollte nachweisen, warum sie nicht leistungpflichtig ist.
Zahlungspflichtig sind nur Verwandte in gerade Linie im ersten Grad (Eltern/Kind), nicht die Enkel. Damit erübrigt sich die Frage 2 + 3.
Und jetzt?
Schon
266.999
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten