Beerdigungskosten bei Erbausschlagung

26. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Karsten9466
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskosten bei Erbausschlagung

Folgende Situation:
Der Halbbruder meines Vaters stirbt in einem Hospiz in Lüdenscheid, war seit über 10 Jahren in einem Heim untergebracht und hat eine Gesundheitspflegschaft, sowie eine Pflegschaft zur Vertretung gegenüber Behörden.
Ursprünglich war auch eine Vermögenspflegschaft vorhanden, die ist aber leider aufgehoben worden, so das jetzt keinerlei Vermögen vorhanden ist.
Mein Vater ist Rentner ohne sonstiges Einkommen.
Der Sterbende möchte gern in seinem Heimatort Wuppertal beigesetzt werden.
Mein Vater wird das Erbe ausschlagen, währe aber grundsätzlich bereit zumindest die Bestattung (Urne / Rasen-Reihengrab) zu organisieren.

Um das Ganze jetzt auch noch zu komplizieren:
Der Vater des Sterbenden hat noch einmal geheiratet und aus der Ehe wohl auch noch Kinder, welche mir aber nicht bekannt sind.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen, muss dem Wunsch des Sterbenden entsprochen werden, oder

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Vorrangig müssen die Erben für die Beerdigungskosten aufkommen. Wenn jedoch keine Erben vorhanden sind, z.B. weil alle das Erbe ausgeschlagen haben, dann müssen die nächsten Angehörigen für die Beerdigungskosten aufkommen.

Ich nehme an, dass die Eltern und der Ehegatte des Sterbenden bereits verstorben sind. Dann müssen die Geschwister und Halbgeschwister für die Beerdigungskosten aufkommen. Sofern sie dazu nicht in der Lage sind kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden, wobei dann nur die zwingend notwendigen Kosten übernommen werden. Dazu gehört z.B. nicht die Überführung nach Wuppertal. Insofern muss dem Wusch des Sterbenden nicht entsprochen werden.

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