Beerdigungskosten, Pflichtteil, Schuldscheine und kein Ende in Sicht

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
schlesier68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Beerdigungskosten, Pflichtteil, Schuldscheine und kein Ende in Sicht

Folgender Fall ist aufgetreten. Der Ehemann verstirbt und hinterlässt seine Ehefrau sowie zwei Kinder (Sohn A und Tochter B). Aus erster Ehe des verstorbenen Ehemannes leben drei Kinder (Sohn C, Sohn D und Sohn E). Laut Testament wird Sohn A zum Alleinerben bestimmt. Die Witwe sowie die Kinder B, C, D und E schlagen das Erbe nicht aus, obwohl laut Wertfragebogen vom Amtsgericht (Summe der Nachlassverbindlichkeiten) Schulden in Höhe von 100.000 Euro vorhanden sind.
Der Sohn A hat alle Beerdigungskosten und sämtliche Kosten in Bezug des Todessfalles wie Sterbeurkunde, Arztrechnung (Todesschein), Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen u.a. selbst bezahlt.

Meine Fragen:
Hat der Sohn A nun das Recht all die Kosten, welche er in Bezug der Sterbesache sowie der Beerdigungskosten, von den restlichen Erben – sprich von Ehefrau und den Kindern B, C, D und E anteilig zu verlangen? Und wenn ja, wie hoch sind die Anteile die er je Partei verlangen kann?

Riesenproblem Schuldscheine!
Der verstorbene Ehemann hat nur wenige finanzielle Mittel als Erbmasse hinterlassen. Sein Sohn A hat den verstorbenen Vater über 20 Jahre gepflegt und dafür seinen Beruf aufgegeben. Da der Verstorbene den Sohn A nicht für diese Pflege bezahlen konnte hat der Verstorbene dem Sohn A Schuldscheine ausgestellt, welchen über die Jahre auf eine Höhe von 100.000 Euro angewachsen sind. Nun will der Sohn A die Schuldscheine gegenüber der Ehefrau sowie den Kindern B, C, D und E rechtlich geltend machen.
Meine Fragen:
Darf er dies überhaupt, denn die Kinder und Ehefrau hatten ja nichts weiter geerbt? Der Pflichtteil war so minimal das eine Auszahlung kaum lohnte :sad: Und wenn er das darf, wie verteilt sich diese große Summe dann auf die Ehefrau und die anderen enterbten Kindern? Haben die Kinder, sowie die Ehefrau, eine Chance gegen diese Schuldscheine vorzugehen? Würden die Schuldscheine eventuell auch verjähren? Und wie bereits schon beschrieben, weder die Ehefrau noch die Kindern haben das Erbe ausgeschlagen. Der Todesfall des verstorbenen Ehemannes ist schon über ein Jahr alt.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Die Witwe sowie die Kinder B, C, D und E schlagen das Erbe nicht aus


Wozu auch, sie sind ja sowieso enterbt.

Zitat:
Hat der Sohn A nun das Recht all die Kosten, welche er in Bezug der Sterbesache sowie der Beerdigungskosten, von den restlichen Erben – sprich von Ehefrau und den Kindern B, C, D und E anteilig zu verlangen?


Nein, die Beerdigungskosten sind vorrangig vom Erben zu tragen und das ist Sohn A.

Zitat:
Darf er dies überhaupt, denn die Kinder und Ehefrau hatten ja nichts weiter geerbt?


Die Schuldscheine kann er gegenüber den Erben also nur gegenüber sich selbst geltend machen.

Zitat:
Der Pflichtteil war so minimal das eine Auszahlung kaum lohnte


Warum zahlt Sohn A bei der Sachlage denn einen Pflichtteil an B, C D und E aus?

Zitat:
Und wie bereits schon beschrieben, weder die Ehefrau noch die Kindern haben das Erbe ausgeschlagen.


Der Sohn A ist Alleinerbe. Er selbst hätte das Erbe ausschlagen müssen, damit er seine Alleinerbenstellung verliert. Erst dann wären die Ehefrau und die anderen Kinder zu Erben geworden und Sohn A hätte Forderungen stellen können.

Allerdings hätte das wohl auch nichts geholfen, dann in der Situation dann die Ehefrau und die Kinder auch das Erbe ausgeschlagen hätten oder Nachlassinsolvenz angemeldet hätten. Einzig die Beerdigungskosten hätte die Ehefrau oder wenn sie nicht leistungsfähig ist die Kinder übernehmen gemeinsam übernehmen müssen.

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Witwe und die übrigen Kinder brauchen das Erbe nicht auszuschlagen, weil sie nicht Erben geworden sind. Erbe ist ja laut eröffnetem Testament wie Du schreibst der A.
Der Erbe hat auch für die Beerdigungskosten aufzukommen. Von den Nichterben kann er keinen Beitrag dazu verlangen.
Die Schuldscheine kann er gegenüber den Erben geltend machen. Da er das selber ist, bringt das nichts.
Klar ist aber auch, wenn der Ehemann mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat, gibt es keinen Pflichtteil für die Enterbten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schlesier68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die beiden obenstehenden Antworten. Diese haben mir sehr geholfen. Der Sohn A war nämlich der Meinung sich das Geld für die Beerdigungskosten bei den Anderen zurückzuholen, da diese ja bei einem vorhandenen Pflichtteilsanspruch ja auch die Schulden hätten tragen müssen, obwohl Sie kein Erbe offiziell geworden sind. Das beruhigt mich erstmal sehr, denn somit kann Sohn A nicht seine Ansprüche durchsetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schlesier68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Warum zahlt Sohn A bei der Sachlage denn einen Pflichtteil an B, C D und E aus?


Sohn A wollte den Pflichtteil auszahlen, aber Ehefrau des verstorbenen sowie die Kinder B, C, D und E haben darauf verzichtet,
da der Betrag so klein war. Jetzt, also fast ein Jahr später, will Sohn A auf einmal von allen anderen die Beerdigungskosten erstattet haben, und das hat mich stutzig gemacht!

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

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