Hi zusammen,
kann mir jemand etwas zu folgender Situation sagen:
AN wird gekündigt, strengt dagegen einen Kündigungsschutzprozess an. In den Vergleichsverhandlungen macht der AG das Angebot, die Kündigung zurückzunehmen, das der AN wegen einer neuen Stelle ablehnt. Man einigt sich darauf, dass der AN die Kündigung akzeptiert und der AG eine Abfindung
zahlt + wohlwollendes Zeugnis ausstellt.
Kann der AN nun durchsetzen, dass der AG in das Zeugnis schreibt "das Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich"?
Aus meiner Sicht gibt es drei Gründe, die dafür sprechen:
1. Präzedenzfall: LAG Berlin-Brandenburg, 25.1.2007, AZ 5 Sa 1442/06
:
Nach Kündigung und Vergleichsprozess, Erwähnung der Kündigung im Vergleichstext und Zahlung von Abfindung gem. §§9,10 KSchG
wurde der Arbeitgeber auf diesen Wortlaut verpflichtet.
Problem hierbei ist, dass die Abfindung laut Urteil gem. §§9,10 KSchG
erfolgt ist. Verstehe ich zwar nicht (wie kann die Abfindungsbasis eine richterliche Entscheidung aufgrund unwirksamer Kündigung sein, wenn andererseits doch die Kündigung im Vergleich akzeptiert wird?), aber das wäre natürlich ein Unterschied zu dem hier vorliegenden Fall.
2. Allgemein ist ein Vergleich ja immer eine Verständigung der Parteien und damit einvernehmlich. Vielleicht etwas dünn argumentiert, oder?
3. Im vorliegenden Fall gab es ein Angebot, die Kündigung zurückzunehmen. Das Einverständnis des AN in die Kündigung war damit notwendig für deren Wirksamkeit. Außerdem dokumentiert die Ablehnung des Rücknahmeangebots den Willen des AN, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Somit erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich einvernehmlich (oder sogar auf Wunsch des AN). Finde ich zwar ziemlich logisch, aber ich weiß nicht, ob hier logisch=juristisch richtig ist... ;-)
Wenn mir jemand etwas zu einem der drei Punkte sagen könnte oder sogar noch eine bessere Idee hätte, wäre das super!
Beendigungsformel im Zeugnis nach Vergleich gg Abfindung im Kündigungsschutzprozess
15. September 2017
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Frage vom 15. September 2017 | 15:34
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beendigungsformel im Zeugnis nach Vergleich gg Abfindung im Kündigungsschutzprozess
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#1
Antwort vom 15. September 2017 | 16:41
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
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