Beendigung des AV bei EU-Rente

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)
Beendigung des AV bei EU-Rente

Eine Bekannte bekommt die volle EU-Rente auf Dauer zuerkannt.
Ihr AV ruht seit ca. 3 Jahren.
Frage: Muß sie ihr AV kündigen, oder wird der AG irgendwie auch durch die DRV Bund informiert?

Was passiert mit ihren noch nicht abgegoltenen Überstunden und Urlaubstagen? Hat sie noch Anspruch auf Abgeltung?
Wie und auf welcher Grundlage kann sie Ansprüche stellen?

Da der AG bis jetzt auf jede Veränderungsmitteilung nicht reagiert hat, ist sie verunsichert, und möchte keine Fehler machen, aber klare Verhältnisse haben.

Lohnsteuerbescheide mit 0 Euro hat sie jedes Jahr noch erhalten.

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus!!

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ob nach drei Jahren noch Ansprüche wegen Überstunden oder Urlaub geltend gemacht werden können, vermag ich nicht zu sagen. Deine Bekannte kann es ja einfach versuchen und beim Arbeitgeber einen Antrag auf Auszahlung stellen. Oder sie fragt einen Anwalt, wenn Sie es genau wissen will. wie es um Ihre Ansprüche steht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Tippi,
ich war vor 6 Jahren in der gleichen Situation und
habe eine Urlaubsabgeltung sogar Urlaubsgeld bekommen
(sie soll in den Tarifvertrag schauen).

Vielleicht kann dieser Link noch helfen:
http://aktuell.szary.de/urlaubsabgeltung-hochstens-fur-18-monate-2393/

LG Emma10


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Emma,

hast Du damals Deinen AV selbst gekündigt, und mit der Kündigung gleich Deine Abgeltungsansprüche bekannt gegeben?

Da meine Bekannte in einer Praxis gearbeitet hat, ist die Situation sicher noch anders als in einer großen Firma, zumal es bei diesen Berufsgruppen schon ohnehin schwieriger ist.
Tarifverträge von Anno dazumal, kein BR, keine Gewerkschaft, und wie schon geschrieben, hat ihr AG seit Beginn Ihrer Erkrankung und AU keinen Wert auf Kommunikation gelegt. Sie stand nicht mehr zur Verfügung, also brauchte er sie nicht mehr - nach über 15 Jahren Zugehörigkeit, aber das spielt hier keine Rolle!
Sie will jetzt nur auf Grund des zerstörten Vertrauensverhältnisses so schnell wie möglich alles klären, und nicht vorgeführt werden.

Danke für die bisherigen Antworten!

-----------------
" "

-- Editiert tippi am 12.01.2014 07:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Tippi,

ich habe das mit Anwalt gemacht. Das Arbeitsverhältnis
muß beendet sein bevor man eine Urlaubsabgeltung bekommt.
Ich würde notfalls klagen. Ich bekam im Jahr 20 Tage
Mindesturlaub gutgeschrieben, meine aber daß dies heute
nur noch für 15 Monate rückwirkend gilt.

LG Emma10


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rainer123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Bei der Urlaubsabgeltung geht es immer um nicht genommenem Urlaub wegen Krankheit, also bei vorliegen einer AU Bescheinigung. AU wegen Krankheit und erwerbsgemindert sind rechtlich zwei ganz unterschiedliche Dinge. Daher glaube ich nicht, dass man bei Vorliegen einer EM Rente überhaupt Urlaubsansprüche geltend machen kann. Ein Rentner hat keinen Urlaubsanspruch

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Doch das funktioniert. Es gibt dazu eine BAG oder EuGH Entscheidung, muss ich bei Gelegenheit mal raussuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Eidechse,

das wäre natürlich super!
Vielen Dank schon einmal!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich war zuerst krankgeschrieben und bekam dann EM-
Rente auf Zeit. Währenddessen habe ich meine Urlaubs-
abgeltung beantragt. Mein Arbeitsverhältnis ruhte.
Danach bekam ich die unbefristete EM-Rente.

Auch ich bin der Meinung, daß Dir - je nach TV -
eine Abgeltung zustehen müsste. Schauch Dir doch
mal die im Link obengenannten EuGh Urteile an.

Lg Emma10


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hier nun das Urteil zum Urlaubsanspruch bei EWU-Rente (und damit auch Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird)


BAG vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.028 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen