Bedrohung/Nötigung ("Knochen brechen") >> Schmerzensgeld?

20. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
driver11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung/Nötigung ("Knochen brechen") >> Schmerzensgeld?

Hallo zusammen,

mir stellt sich die Frage, wie ihr den folgenden Fall seht. Über Antworten freue ich mich sehr :)

[Ist lang geraten...vielleicht irre ich mich, aber mMn wäre bei einer Kürzung der Gesamteindruck ein etwas anderer.]

Person A bietet im Chat-Bereich einer "Schnäppchen-Website" einen 100€-Einkaufsgutschein von Online-Shop X an (gab es im Rahmen einer Aktion beim Kauf eines Fernsehers; dieser ist aber nur 30 Tage gültig und A weiß derzeit damit nichts anzufangen). Nach wenigen Sekunden meldet sich B. Nach reichlichem hin und her, insgesamt 2 Stunden (Stichwort Unsicherheit, da A und B einander unbekannt sind), sagt B dem A zu, ihm an nächsten Tag 85€ zu überweisen und auf Wunsch von A ein Screenshot per E-Mail an A zu senden (damit A Sicherheit hat und nicht anderen Interessenten absagt, während B es sich doch anders überlegen sollte). Außerdem hat A dem B zu dessen Sicherheit einen Screenshot von seinen Daten geschickt: Kopie von Vorder- und Rückseite des (teilweise geschwärzten) Personalausweises mit Name+Anschrift, sowie einen Screenshot von Online-Shop X, woraus der Fernseher-Kauf, das Bestelldatum und die Anschrift von A ersichtlich sind.

Aber es kommt, wie es kommen musste: B meldet sich in den nächsten 24h nicht! Am Abend besucht A wieder die Schnäppchen-Website und sieht dort, dass B online ist und fragt diesen, ob dieser schon überwiesen hätte. B schreibt, er habe es sich anders überlegt, ihm sei „das Risiko zu groß". A fühlt sich veräppelt (2 Stunden chatten am Vortag wären nun umsonst gewesen), fragt, was das soll, appelliert an sein gegebenes Wort, weist B darauf hin, dass er alle wichtigen persönlichen Daten von A habe und im Fall der Fälle ja zur Polizei gehen könne, und zuletzt weist B nach einiger Online-Recherche darauf hin, dass rein rechtlich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. B interessiert all dies nicht.

Eine Woche geht vorüber, A besucht abends das Schnäppchenportal, um zu sehen, ob es neue gute Angebot gibt....und sieht im Chat-Bereich, wie eine andere Person (im Folgenden Person C) etwas zum Verkauf anbietet und dazu schreibt "aber bitte nicht Person B" aufgrund des Vorfalls zwischen A und B eine Woche zuvor [wichtig: A kennt C nicht und hat mit diesem nicht zu tun]. Person B meldet sich zu Wort, Person C schreibt dann u.a. dass er es inakzeptabel findet, wie sich B verhalten hat. Nach kurzer Zeit schreibt B, C wäre A, nur eben mit anderem Namen und wolle nun über ihn (B) herziehen (A denkt aber, dies sei von B nur vorgeschoben, um von seinem (B) vorherigen Verhalten abzulenken). A liest dies wenig später, loggt sich ein, teilt ihm mit, dass er C überhaupt nicht kennt. C findet die Behauptungen von B absurd, macht ein paar lustige, aber harmlose Bemerkungen, A schreibt 1x das Wort „Paranoia" und einen lachenden Smiley, da er das Verhalten von B nicht verstehen kann, zumal B sich ja nicht korrekt verhalten und nicht an sein Wort gehalten hat.

[Jetzt der kommt der Grund für diese Themen-Erstellung:]

A erhält Droh-Mails von B [die E-Mail-Adressen wurden zwei Wochen zuvor zur Versendung der Screenshots ausgetauscht]:

A solle den Sch*** sein lassen. (was genau?? unter "einem anderen Namen" über B zu schreiben?....nochmals angemerkt: A ist nicht C. A kennt C gar nicht.)
Wenn A Krieg wolle, dann bekomme er Krieg.
Für den Mist, den A mit B mache (???), werde er noch die "richtige Antwort" bekommen.
A wohne praktisch in seiner (B) Nachbarschaft und werde demnächst Besuch von ihm (B) bekommen zwecks "Kennenlernen. Er (B) werde A den Ar*** aufreißen...A könne sich schon mal darauf freuen, wie ihm sein Gesicht "aus dem Spiegelt entweichen wird".
A wisse nicht, wie gefährlich das Leben sei. A könne sich auf Besuch von ihm (B) und seinen Freunden freuen, es werde so "richtig abgehen" mit allem drum und dran. Er (B) möge Knochenbrüche sehr.
Falls A in Geldnot sei und Geld brauche [als Anspielung auf die vereinbarte Summe für die Gutscheine und dass A aufgebracht darüber war, dass B dann doch abgesprungen ist], solle sich A bei ihm (B) melden, er (B) habe für "alle unsozialen Menschen ein Gehör".
Alternativ könne A ihm (B) auch "seine Alte" anbieten, nur zu alt solle sie nicht sein, höchstens 30, da "könne er dann noch drauf", sie dürfe aber "noch nicht geworfen haben", er möge keine gesprengten Fo**** (weiblichen Geschlechtsorgane), sowas wäre für ihn (B) widerlich.

Person A ist normalerweise nicht "ängstlich". Seit den Drohungen beschleicht ihn jedoch oftmals ein "ungutes Gefühl". Bspw. wenn A an einem vorlesungsfreien Tag ein Paket vom Paketboten persönlich empfangen kann: der Paketbote unten an der Eingangstür klingelt, dieser kommt dann hoch und klopft an seiner Tür. A schaut nun immer zur Sicherheit zunächst durch das "Guck-Loch" in der Tür... immer mit dem Gedanken im Hinterkopf an die Droh-Mails...auch 2 Wochen nach den Droh-Mails. Neulich klingelte es um 19.30 Uhr, A hatte jedoch niemanden erwartet, fand es seltsam, und hat an die Drohung von B denken müssen. Letztlich war es nur der Paketbote, der aufgrund vieler Pakete Überstunden machte.

[A denkt zudem immer wieder über eine Anzeige nach. Nur folgendes hält ihn davon ab: A hat in den nächsten 2 Monaten großen Uni-Stress mit 2 Präsentationen, 2 Klausuren, der Bachelor-Arbeit und dem Kolloquium und somit eigentlich kaum noch Zeit, um einen Anwalt aufzusuchen, Gerichtsverhandlung usw, weshalb er bisher auch noch nicht bei der Polizei war.]

In der Zwischenzeit fragt A im Chat des Schnäppchenportals die Admins, ob diese die IP-Adresse von B herausgeben würden... A hatte die Admins wegen einer anderen Frage vorher schon per E-Mail kontaktiert und die Antwort bezüglich der IP-Adresse dann per E-Mail erhalten (also nicht im Chat und nicht für andere sichtbar)...B war übrigens online, als A nach der IP-Adresse von B gefragt hatte und hat die Frage von A nach seiner (B) IP-Adresse somit wahrscheinlich auch gelesen.

Wieder eine Woche später (erneut an einem Wochenende) gibt sich ein Troll als A aus, indem er den Nickname von A lediglich durch eine andere Zahl verändert....008 statt 808 am Ende der Buchstabenkombination...was der B und Rest des Chats inklusive Admins aber offensichtlich nicht bemerkten. B bot diesem Troll an, ihm etwas für 30€ zu bestellen, als „Wiedergutmachung", woraufhin der Troll schrieb, "alles sei gut, brauchst du nicht machen". A hat all dies gelesen, die Admins bezüglich des Trolls kontaktiert und B per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt, dass B in diesem Falle nicht mit A, sondern einem Troll geschrieben hat, und dass sich B auf eine Anzeige einstellen solle. Bezüglich dieser Mail antwortet B nur mit "mach du nur Junge".

Einen Tag nach der Mail ("mach du nur Junge") erkundigt sich B im Chat bei den Admins, ob die Admins dem A seine IP-Adresse gegeben hätten. Die Admins antworten, im Falle einer Strafanzeige/ richterlichem Beschluss müssten sie diese herausrücken, andernfalls dürften sie dies vom Gesetz her nicht.

Wiederum einen Tag später erhält A eine Entschuldigungs-Mail von B. Zum allerersten Mal überhaupt erhält A sowas wie eine Entschuldigung von B. A zweifelt an der Aufrichtigkeit der Entschuldigung, zumal B zuvor noch in Bezug auf die Anzeige schrieb „mach du nur Junge", B dann wegen der IP-Thematik bei den Admins nachfragte und erst nach der für ihn nicht so guten Rückmeldung („bei einem richterlichen Beschluss müssten wir diese herausgeben") dann die Entschuldigungs-Mail kam. In der Mail schreibt B, er hätte im Falle einer Anzeige "Nachteile zu befürchten", A hingegen würde aus einer Anzeige "keine Vorteile ziehen" und fragt A, wie man sich einigen könne, damit A ihn (B) nicht bei der Polizei anzeige.

A hat nun aber im Internet gelesen, dass bei Androhung von (schwerer) Gewalt auch zivilrechtliche Schritte (sagt man das so?) möglich seien in Verbindung mit einer Schmerzensgeld-Klage.

A antwortet dem B erstmals nicht, um nachzudenken. 2 Tage kommt die nächste Mail von B. B schreibt darin, A könne einen Betrag nennen und er (B) würde diesen am nächsten Tag auf sein Konto überweisen.

Meine Fragen an euch:

1) Meinen Recherchen zufolge handelt es sich hierbei um Bedrohung und nicht um Nötigung…liege ich da richtig? Welche Strafe bzw. welche Strafhöhe hätte B zu befürchten bei einer Strafanzeige? Ich habe bei anderen Fällen von 30-60 Tagessätzen gelesen.

[B hatte übrigens im Chat mit einem Verdienst von 4000€ [B hatte im Chat 1 Tag zuvor mit einem Verdienst von 4000€ geprahlt und einige „nicht ganz legale" Geschäfte" erwähnt; A hat hiervon Screenshots gemacht.]

2) Wäre eine Schmerzensgeld-Klage möglich bzw mit Aussicht auf Erfolg verbunden?

3) Wäre es seitens von A nicht eine Erpressung zu sagen "wenn du mir dieses Angebot machst, verzichte ich auf eine Anzeige?"

4) Sofern nicht und dies vollkommen rechtens wäre, was wäre in so einem Fall angemessen bzw was wäre in solchen Fällen der mögliche Rahmen?

5) Dürfte A bei einem außergerichtlichen Einigungs-Versuch quasi jede Summe in den Raum stellen, ohne sich selbst dadurch strafbar zu machen (Erpressung o.ä.)?

6) ….und z.B. berücksichtigen, was B bei einer außergerichtlichen Einigung sparen würde?:
· Anwaltskosten (sofern Pflichtverteidiger nötig)
· Anwaltskosten für A
· Gerichtskosten
· Strafzahlung an das Gericht/ den Staat (x Tagessätze o.ä.)
· evtl. Führungszeugnis/Vorstrafe, wenn er diesbezüglich schon „bekannt" sein sollte

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

A hat nun aber im Internet gelesen, dass bei Androhung von (schwerer) Gewalt auch zivilrechtliche Schritte (sagt man das so?) möglich seien in Verbindung mit einer Schmerzensgeld-Klage.

Da würde ich es als "Gegner" aber mal darauf ankommen lassen. Wird eine Gerichtsverhandlung wegen "Bedrohung" negativ entschieden oder von vornherein abgelehnt, stehen die Chancen auf Schmerzensgeld bei UND dann muss das Gegenüber sich -ernstlich, ernsthaft- bedroht fühlen, hier mangelt es meiner Meinung nach an der Ernstlichkeit... Person gesehen? Erfahrungen? oder nur Chatkontakt?

Somit sind meiner Meinung nach die Chancen auf eine Verurteilung bei 0. Zivilrechtlich bei -0.

Und, der Text war viel zu lange, habe nicht alles gelesen.

-- Editiert von Situla am 20.12.2015 15:09

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Irgendwas stimmt hier beim Posten nicht, Doppelposts bitte löschen, kann die komplette Antwort nicht posten.. hatte viel mehr geschrieben!?

-- Editiert von Situla am 20.12.2015 15:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat:
A hat nun aber im Internet gelesen, dass bei Androhung von (schwerer) Gewalt auch zivilrechtliche Schritte (sagt man das so?) möglich seien in Verbindung mit einer Schmerzensgeld-Klage.


Da würde ich es als "Gegner" aber mal darauf ankommen lassen. Wird eine Gerichtsverhandlung wegen "Bedrohung" negativ entschieden oder von vornherein abgelehnt, stehen die Chancen auf Schmerzensgeld bei UND dann muss das Gegenüber sich -ernstlich, ernsthaft- bedroht fühlen, hier mangelt es meiner Meinung nach an der Ernstlichkeit... Person gesehen? Erfahrungen? oder nur Chatkontakt?

Somit sind meiner Meinung nach die Chancen auf eine Verurteilung bei 0. Zivilrechtlich bei 0.

Und, der Text war viel zu lange, habe nicht alles gelesen.

-- Editiert von Situla am 20.12.2015 15:18

-- Editiert von Situla am 20.12.2015 15:18

Zitat:
A hat nun aber im Internet gelesen, dass bei Androhung von (schwerer) Gewalt auch zivilrechtliche Schritte (sagt man das so?) möglich seien in Verbindung mit einer Schmerzensgeld-Klage.


Da würde ich es als "Gegner" aber mal darauf ankommen lassen. Wird eine Gerichtsverhandlung wegen "Bedrohung" negativ entschieden oder von vornherein abgelehnt, stehen die Chancen auf Schmerzensgeld bei UND dann muss das Gegenüber sich -ernstlich, ernsthaft- bedroht fühlen, hier mangelt es meiner Meinung nach an der Ernstlichkeit... Person gesehen? Erfahrungen? oder nur Chatkontakt?

Somit sind meiner Meinung nach die Chancen auf eine Verurteilung bei 0. Zivilrechtlich bei -0.

Und, der Text war viel zu lange, habe nicht alles gelesen.

-- Editiert von Situla am 20.12.2015 15:19

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Was soll das? Mein Text wird nicht übernommen, Admin bitte mal bei mir melden, ich poste den Text zum posten zu... danke

--------------------------

Zitat:
Anzeige "Nachteile zu befürchten", A hingegen würde aus einer Anzeige "keine Vorteile ziehen" und fragt A, wie man sich einigen könne, damit A ihn (B) nicht bei der Polizei anzeige.


Jetzt kommt es ganz genau auf die Formulierung an, ansonsten steht man mit einem Bein in einer Straftat drin.


-- Editiert von Situla am 20.12.2015 15:27

Zitat:
[B hatte übrigens im Chat mit einem Verdienst von 4000€ [B hatte im Chat 1 Tag zuvor mit einem Verdienst von 4000€ geprahlt und einige „nicht ganz legale" Geschäfte" erwähnt; A hat hiervon Screenshots gemacht.]


Beweiswert? Ich verdiene 12999€ im Monat.... was soll das heißen? Meine Verpflichtungen belaufen sich auf 12899€ im Monat... huch..


-- Editiert von Situla am 20.12.2015 15:27

Zitat:
Er (B) möge Knochenbrüche sehr.


Das ist ja toll, aber hier mangelt es an der konkreten Bennenung eines Adressaten.

Konkret -könnte sein-: Ich breche dir, x, mit meinem Schlagstock beide Oberschenkelknochen


-- Editiert von Situla am 20.12.2015 15:27

DANN müsste noch ein Verbrechenstatbestand erfüllt sein, oben könnte es eine gef. KV sein.. dies ist aber kein Verbrechen.
Eine schwere Körperverletzung wäre ein Verbrechen... aber da mangelt es an absehbaren Folgen: Ich breche dir, x, beide Beine konkret mit einer Eisenstange und möchte, dass die Knochen so zerspringen, dass du behindert sein wirst.

Abwegig.


-- Editiert von Situla am 20.12.2015 15:28

Außerdem muss die Bedrohung nicht nur die Äußerung eines Verbrechen beinhalten, sondern ganz konkrete Tatsachen, die alleinige Androhung einer Ausführung deckt den Tatbestand nicht.
----> UND dann muss das Gegenüber sich -ernstlich, ernsthaft- bedroht fühlen, hier mangelt es meiner Meinung nach an der Ernstlichkeit... Person gesehen? Erfahrungen? oder nur Chatkontakt?

Somit sind meiner Meinung nach die Chancen auf eine Verurteilung bei 0. Zivilrechtlich bei -0.

Und, der Text war viel zu lange, habe nicht alles gelesen.


-- Editiert von Situla am 20.12.2015 15:28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Sorry für Textbausteine und Einsetzungen, aber das System übernahm nur Einzeln die Einfügungen, nicht im Gesamten. Text vo 15:20 Uhr bitte stehen lassen und vorige löschen Danke.

Zusammenfassung: Ich sehe keinen Tatbestand der Bedrohung erfüllt, Zivilrechtlich auch nicht. Aber sehr wohl andere mögliche Straftaten im Zusammenhang mit der Geldforderung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
driver11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzung zum Text: C hatte dem A auch mitgeteilt, dass B in Stadt S wohnt, unweit von A's Wohnort. Wenn vor dem Gebäude jemand im Auto sitzt, guckt er immer auf das Kennzeichen [Kennzeichen kann man mittlerweile auch "mitnehmen", aber nun gut]. Für einige vielleicht nicht der Rede wert, aber ich wollte es mal erwähnt haben.

@ Situla: nichts gegen dich, aber was muss denn noch passieren, damit eine Bedrohung vorliegen müsste? Kann doch nicht sein, dass man solche Sätze von sich geben kann.

-- Editiert von driver11 am 20.12.2015 15:50

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

aber was muss denn noch passieren, damit eine Bedrohung vorliegen müsste? Das, was der Gesetzgeber in § 241 StGB geschrieben hat - es muß ein Verbrechen angedroht werden. Es wurde aber eine Körperverletzung angedroht und damit ein Vergehen.
Kann doch nicht sein, dass man solche Sätze von sich geben kann. Tja, manchmal sind das Leben und die Gesetze anders, als man sie gern hätte - mich wundert immer, das sich das noch nicht rumgesprochen hat...

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