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Bedrohung oder Morddrohung?

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Bedrohung oder Morddrohung?

"Geh verrecken du Islamhasser sowas wie dich schlachte ich ab und jett kannst du diesen Text deinen Schwänzen zeigen"

"Pierre Vogel und die anderen Salafisten werdnen dir ersmtal ein besuch in xxxx abstatten"....

Ich hatte Strafanzeige erstattet wegen Beleidigung und Bedrohung.

Der Beamte meinte erst zu mir zeigen Sie alles an wenn jemand auf der Straße Wichser zu ihnen sagt.

Er würde nur auf Antrag verfolgen...

Die Sache geht jetzt zum Staatsschutz.

Bei den obigen Sätzen die über Facebook Nachricht reinkamen (Screenshot ausgedruckt), die Person ist real und existierend.

Oder ist das schon eine Morddrohung nach StgB?



von TimoNRW am 13.06.2012 14:24
Status: Legende (246 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 621 weitere Beiträge zum Thema "Bedrohung".


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>Bedrohung oder Morddrohung?
quote:
Oder ist das schon eine Morddrohung nach StgB?

Es gibt keine "Morddrohung nach StGB"

Es ist eine Bedrohung - § 241 StGB


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 13.06.2012 14:28
Status: Tao (17929 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Bedrohung oder Morddrohung?
Bedrohung - § 241 StGB

Ja ich hab gesagt das ich Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung ertattet, eigentlich is das doch Aufgabe der Behörden zu prüfen
Mit Klarnamen bei Facebook, das ist und darf kein rechtsfreier Raum bleiben.

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von TimoNRW am 13.06.2012 14:30
Status: Legende (246 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Bedrohung oder Morddrohung?
quote:
eigentlich is das doch Aufgabe der Behörden zu prüfen

Ja, das werden sie ja auch tun.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 13.06.2012 14:44
Status: Tao (17929 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Bedrohung oder Morddrohung?
Der zuständige Staatsschutz hat angerufen, das die Sache auf jeden Fall nachgegangen wird, habe denen den kompletten Gesprächsverlauf zu kommen lassen...

Anwalt brauch ich nicht oder?

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von TimoNRW am 13.06.2012 19:16
Status: Legende (246 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Bedrohung oder Morddrohung?
§ 45 Absatz 1 in Verbindung mit § 109 Jugendgerichtsgesetz eingestellt

Jugendliche Unreife mit geringen Schuldgehalt

Es besteht kein öffentliches Interesse (§ 153 Absatz. 1 Stafprozessordnung)

Was soll man dazu sagen


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von TimoNRW am 20.07.2012 09:02
Status: Legende (246 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Bedrohung oder Morddrohung?
Ich wette, das würde anders bewertet werden, wenn es umgekehrt stattgefunden hätte. Jedoch würde ich Pierre Vogel & Co. nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wie ich gestern der Presse entnehmen durfte scheinen die auch vor Auftragsmorden nicht zurückzuschrecken. Weiß nicht mehr genau wo, war ein recht ausführlicher Artikel. Hab grad nur kurz gegoogelt und im Moment nur das hier gefunden: http://www.ffh.de/news-service/ffh-nachrichten/nController/News/nAction/show/nCategory/suedhessen/nId/15597/nItem/darmstaedter-echo-salafisten-stellen-gegen-geld-mord-in-aussicht.html

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von Anjuli123 am 20.07.2012 10:52
Status: Unsterblich (1465 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Bedrohung oder Morddrohung?
Das ist doch der Punkt

Wir haben eine salafistische Gefährungslage in der BRD...alles in breiter Munde...

Aber nein natürlich kein öffentliches Interesse.

Aber wehe das wäre andersrum.

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von TimoNRW am 20.07.2012 17:40
Status: Legende (246 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Bedrohung oder Morddrohung?
Der Beschuldigte war anscheinend Jugendlicher (sonst wäre ja nicht gem. § 45 JGG eingestellt worden). Im Jugendstrafrecht geht es nicht um eine abschreckende Wirkung, sondern um erzieherische Einflussnahme. Dabei spielt auch eine Rolle, ob dieser Jugendliche schon anderweitig auffällig geworden ist. Wenn das nicht der Fall ist, dürfte eine solche Einstellung vertretbar sein. Ich kann aber verstehen, dass Sie sich darüber aufregen, wer will schon solche Sprüche lesen.


von wastl am 20.07.2012 17:45
Status: Tao (8151 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 94 User(n) bewertet)

>Bedrohung oder Morddrohung?
Vorallem als 18-21 jährige sollte man so reif sein

Genau in diesen Altersbereich befindet sich die Beschuldigte

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von TimoNRW am 20.07.2012 18:07
Status: Legende (246 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Bedrohung oder Morddrohung?
Also Heranwachsender. Dann ist zu entscheiden, ob er wie ein Jugendlicher oder wie ein Erwachsener zu behandeln ist. Dass jemand, der solche Texte von sich gibt, Reifeverzögerungen hat, scheint mir nicht ganz abwegig.


von wastl am 20.07.2012 18:18
Status: Tao (8151 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 94 User(n) bewertet)


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