Bedrohung oder Morddrohung?
"Geh verrecken du Islamhasser sowas wie dich schlachte ich ab und jett kannst du diesen Text deinen Schwänzen zeigen"
"Pierre Vogel und die anderen Salafisten werdnen dir ersmtal ein besuch in xxxx abstatten"....
Ich hatte Strafanzeige erstattet wegen Beleidigung und Bedrohung.
Der Beamte meinte erst zu mir zeigen Sie alles an wenn jemand auf der Straße Wichser zu ihnen sagt.
Er würde nur auf Antrag verfolgen...
Die Sache geht jetzt zum Staatsschutz.
Bei den obigen Sätzen die über Facebook Nachricht reinkamen (Screenshot ausgedruckt), die Person ist real und existierend.
Oder ist das schon eine Morddrohung nach StgB?
von TimoNRW am 13.06.2012 14:24
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>Bedrohung oder Morddrohung?
Der Beschuldigte war anscheinend Jugendlicher (sonst wäre ja nicht gem. § 45 JGG eingestellt worden). Im Jugendstrafrecht geht es nicht um eine abschreckende Wirkung, sondern um erzieherische Einflussnahme. Dabei spielt auch eine Rolle, ob dieser Jugendliche schon anderweitig auffällig geworden ist. Wenn das nicht der Fall ist, dürfte eine solche Einstellung vertretbar sein. Ich kann aber verstehen, dass Sie sich darüber aufregen, wer will schon solche Sprüche lesen.
von wastl am 20.07.2012 17:45
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