Bedrohung, Belästigung, Beleidigung per Web-SMS

17. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
S.Hellrung
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Bedrohung, Belästigung, Beleidigung per Web-SMS

Guten Tag an alle !

Mir werden folgenden Taten zur Last gelegt: Ich soll meine Ex-Freundin per Web-SMS bedroht, beleidigt und belästigt haben und mehrmals mit dem Auto an ihrem Haus verbeigefahren sein.
Nun war ich vor kurzem zur Anhörung bei der Kripo und wollte zunächst nichts aussagen ohne Beweise zu sehen. Daraufhin wurde mir zunächst mein Führerschein abgenommen und gedroht diesen ab sofort für mehrere Jahre sicher zu stellen. Nun meine Frage: Lässt sich der Führerschein aufgrund der oben genannten Beschuldigungen von der Staatsanwaltschaft sicherstellen?
Da ich natürlich meinen Führerschein behalten wollte habe ich absolut ehrliche Aussagen gemacht. Ich habe gestanden, dass ich meiner Ex - Freundin einige SMS aus dem Internet seid dem letzten Herbst zukommen lies. Meine Frage ist nun ob sich dies überhaupt polizeilich nachvollziehen lässt und ob diese SMS als Beweismittel gelten. Aufgrund der Fragen (z.B. "Haben sie die SMS von ihrem Handy aus geschickt?") glaube ich nämlich nicht, dass sie ermitteln konnten das ich der Absender war. Es sind nur reine Vermutungen meiner Ex-Freundin.
Vielleicht könnten sie mir auch aufgrund von Erfahrungen schreiben, welche Folgen mein Verhalten haben kann. Wie wird diese Form der Bedrohung etc. bestraft ?
Ich habe wie gesagt alles gestanden was ich getan habe und mich auch bei meiner Ex-Freundin für mein Fehlverhalten entschuldigt und sie hat die Entschuldigung akzeptiert.
Vielen Dank für Ihre Informationen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da Sie alles gestanden haben, sind keine weiteren Beweise notwendig. Ihr Geständnis ist Beweis genug.

Mehr als eine Geldstrafe wird es hier sicher nicht geben. Auch eine Verfahrenseinstellung (evtl. gegen eine Geldauflage) ist denkbar.

Über die Höhe einer evtl. Geldstrafe/Geldauflage läßt sich keine Vorhersage treffen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Tatsächlich wird die Polizei jetzt keine großen Kopfstände mehr anstellen! Du hast gestanden und der Vorgang gelangt zur StA.
Du könntest zwar noch weitere Faxen machen (Aussage widerrufen, RA nehmen, weitere Beweiserhebungen beantragen), aber deine Aussage würde (selbst bei einem Widerruf) an die StA (und soweit nötig an den Richter) gelangen.
Also warte jetzt erst einmal ab und fahre möglichst nicht mehr DIESE Straße lang! ;)

Also das Höchste der Gefühle wird wohl ein gewisser Geldbetrag sein, den du an eine gemeinnützige Gesellschaft entrichten musst; alles andere (Haft,FS-Entzug..) ist eher unwahrscheinlich.

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
S.Hellrung
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten !

Seht ihr es denn als Fehler an, dass ich ohne Beweise zu sehen alles gestanden habe ? Hätte ich mir besser sofort einen Rechtsanwalt genommen ?
Meiner Meinung nach können sie mir auch nicht Nachweisen, welche SMS ich der betroffenen Person geschrieben habe, da diese im Internet nur wenige Tage gespeichert werden. Die SMS sind jedoch schon einige Zeit vor der Anzeige geschickt worden.
Warum sollte mir eine Geldstrafe abgebrummt werden ?
Das ist mir so oder so ziemlich egal da sie für einen Studenten sicher nicht sehr hoch ausfallen wird oder ?
Ich habe ja gute Sponsoren...
Vielen Dank für eure Antworten und Tips !


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Seht ihr es denn als Fehler an, dass ich ohne Beweise zu sehen alles gestanden habe ?

Eine Disskussion darüber ist müßig, da es nun eh nicht mehr zu ändern ist.

Warum sollte mir eine Geldstrafe abgebrummt werden ?

Weil Beleidigung gem. § 185 StGB eine Straftat ist und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Weiß jetzt nicht, wohin diese Argumentation führen soll! "Ich bin Student und brauch nix zahlen" ist schon die falsche Schlussfolgerung - durchaus wären auch paar soziale Arbeitsstunden z.B. im Altersheim drin - da hätte man ma was zu tun; und müsste nicht sms gelangweilt durch die Gegend schicken! ;)

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