Bedrohung, Angriff, ... - Hilfe!
Einstweilige Verfügung
Hallo liebe 123-Recht-Gemeinde
ich habe folgendes Problem: Anfang des Jahres zeigte ich bei der Polizei Nötigung im Straßenverkehr an. Dieser Fall landete vor Gericht, der Täter bekam ein Fahrverbot, Aufbauseminar, Geldstrafe und Sozialstunden. Er hatte vor Gericht die Möglichkeit bekommen, sich bei mir zu entschuldigen, die Staatsanwältin wäre bereit gewesen, die Anklage dann zurück zu ziehen. Diese Chance wurde durch den Angeklagten nicht genutzt.
Jetzt, nachdem eine geraume Zeit vergangen ist, wurde ich immer wieder (beim sehen in der Stadt) durch den Täter beschimpft (z.B. rief er zu Freunden "Hau ihm ein paar in die Fresse!"). Gestern nach einer Public Viewing - Veranstaltung sah mich der Täter, wie ich in mein Auto stieg (zum Glück hatte ich die Türen schon verriegelt), umstellte mit Freunden das von mir und einem Beifahrer besetzte Auto und drohte mir mit seinen Gestikulierungen. Ich setzte vorsichtig zurück und fuhr weg, wobei mein Auto getreten und beschädigt worden ist (Schaden: 1300 Euro). Ich habe heute mit einer Freundin über diesen Vorfall geschrieben, sie ist mit einem jungen Mann zusammen, der mit dem Täter befreundet ist (mehr oder weniger). Von ihm weiß sie, dass der besagte Täter (übrigens 19 Jahre alt) gesagt habe, es sei ihm egal, was kommt, er wird dies immer wieder tun und mich erneut angreifen. Ich persönlich bin nicht gerade der stärkste. Ich fühle mich auch sehr bedroht durch das offensive und aggressive Auftreten des Jungen!
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit ihn von mir fernzuhalten, wenn ja, wie bestreite ich den Weg? Einstweilige Verfügung? Ich bin Zivildienstleistender - wie wäre es - wenn dann - mit den Kosten?
Ich hoffe ich bekomme tolle Antworten - es würde mich freuen :-)
Schon mal vielen lieben Dank!
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von info2103 am 16.06.2010 12:11
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>Bedrohung, Angriff, ... - Hilfe!
Ob man als Zivildienstleistender ratenfrei PKH bekommt, kann man sich mit Hilfe der freeware bei www.pkh-fix.de ausrechnen. Ich bin etwas skeptisch, wenn ich daran denke, wie reich ich selbst mich als Zivi gefühlt habe. Wenn ja, wäre ein Antrag auf einstweilige Verfügung sicher möglich. Achtung: In diesem Verfahren vernimmt das Gericht nur Zeugen, die im Termin von den Parteien herbeigeschafft sind, berücksichtigt ansonsten auch eidesstattliche Versicherungen als "Beweis"mittel. Auch auf den Schadensersatzprozess würde ich dann nicht verzichten. Beides kann auch Leute beeindrucken, die zunächst noch eine ziemlich dicke Lippe riskieren...
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von micha60 am 25.06.2010 19:56
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