Bedingungen bei Rücktritt vom Kaufvertrag
Jemand kauft ein aktives Webprojekt über ebay. Nach drei Monaten will er plötzlich vom Kauf zurücktreten und fordert weiteres Geld für Arbeiten die aber eigentlich vom Verkäufer durchgeführt wurden.
Der Verkäufer weigert sich dieser Forderung nachzukommen und lehnt eine Rückabwicklung ab. Daraufhin wird dem Verkäufer ein Vergleichsangebot gemacht aber auf die gestellte Rechnung bekommt er keine Rückmeldung.
Der Streit zieht sich knapp 4-6 Monate und der Käufer schafft es nun unter Drohungen das der Verkäufer einer Rückabwicklung zustimmt.
Problem ist folgendes. Seit Kauf hat sich die Webseite stetig zurückentwickelt und die Webseite ist nun nach 4-6 Monaten deutlich schlechter zu bewerten. Die Besucherzahlen haben sich halbiert.
Kann der Verkäufer eine Art Abnutzung geltend machen?
Wem stehen die Einnahmen zu die in dieser Zeit gemacht wurden. Darf die der Käufer behalten oder sind die bei einer kompletten Erstattung des Kaufbetrages an den Verkäufer zu erstatten?
Weiterhin wurde vom Verkäufer eine Installation beim Käufer durchgeführt und im Auftrag des Käufers einige Änderungen an der Webseite durchgeführt. Kann der Verkäufer diese Arbeiten bei einer Rückabwicklung in Rechnung stellen?
von lars2009 am 24.06.2011 16:12
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>Bedingungen bei Rücktritt vom Kaufvertrag
quote:
Er kann doch nicht die Einnahmen behalten oder?
Natürlich kann er das behalten.
Am besten legt der Verkäufer noch mal 10.000 EUR obenauf, für die vergeblichen Mühen die der Käufer mit dem Artikel hatte?
Da der Verkäufer offensichtlich kein ausreichendes Nervenkostüm besitzt, wird der Käufer weiter so verfahren wie bisher - drohen bis er seinen Willen bekommt - denn er weis ja nun das dies erfolgreich ist. Das kann man sich ersparen ...
Wenn man nicht das Rückgrat besitzt seine (ausssichtsreiche) Rechtsposition zu verteidigen, braucht man nicht nachfragen, sondern erfüllt einfach die Forderungen des Käufers.
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von Harry van Sell am 26.06.2011 01:27
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