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Bedingungen bei Rücktritt vom Kaufvertrag

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Bedingungen bei Rücktritt vom Kaufvertrag

Jemand kauft ein aktives Webprojekt über ebay. Nach drei Monaten will er plötzlich vom Kauf zurücktreten und fordert weiteres Geld für Arbeiten die aber eigentlich vom Verkäufer durchgeführt wurden.

Der Verkäufer weigert sich dieser Forderung nachzukommen und lehnt eine Rückabwicklung ab. Daraufhin wird dem Verkäufer ein Vergleichsangebot gemacht aber auf die gestellte Rechnung bekommt er keine Rückmeldung.

Der Streit zieht sich knapp 4-6 Monate und der Käufer schafft es nun unter Drohungen das der Verkäufer einer Rückabwicklung zustimmt.

Problem ist folgendes. Seit Kauf hat sich die Webseite stetig zurückentwickelt und die Webseite ist nun nach 4-6 Monaten deutlich schlechter zu bewerten. Die Besucherzahlen haben sich halbiert.

Kann der Verkäufer eine Art Abnutzung geltend machen?

Wem stehen die Einnahmen zu die in dieser Zeit gemacht wurden. Darf die der Käufer behalten oder sind die bei einer kompletten Erstattung des Kaufbetrages an den Verkäufer zu erstatten?

Weiterhin wurde vom Verkäufer eine Installation beim Käufer durchgeführt und im Auftrag des Käufers einige Änderungen an der Webseite durchgeführt. Kann der Verkäufer diese Arbeiten bei einer Rückabwicklung in Rechnung stellen?





von lars2009 am 24.06.2011 16:12
Status: Stift (39 Beiträge)
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>Bedingungen bei Rücktritt vom Kaufvertrag


Eigentlich kann man das alles aus den §§ 346, 347 BGB ablesen.

Inwieweit Wertersatz zu leisten ist, inwieweit eine Bereicherung verbleibt, da kann man aber lange streiten.

Redet miteinander, findet eine vernünftige Lösung. Ich glaube kaum, daß ihr am Ende mit dem, was da ein Gutachter feststellen würde glücklich würdet. Und viel Geld würde der auch noch kosten.

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von flawless am 24.06.2011 20:50
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Bedingungen bei Rücktritt vom Kaufvertrag
Der Käufer ist zu keinen Verhandlungen bereit. Er will das Geld zurück und fertig. Für die Abnutzung will er nichts zahlen und die Einnahmen in der Zeit will er behalten.

Er kann doch nicht die Einnahmen behalten oder?

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von lars2009 am 24.06.2011 22:59
Status: Stift (39 Beiträge)
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>Bedingungen bei Rücktritt vom Kaufvertrag
quote:
Er kann doch nicht die Einnahmen behalten oder?



Nein, siehe § 346 I BGB "und die gezogenen Nutzungen herauszugeben".

Nach der Theorie soll 1:1 rückabgewickelt werden, niemand soll ein Schaden, niemand ein Vorteil verbleiben.

Im Sinne eines Kompromiss/Vergleichs kann man das selbstverständlich anders regeln. Aber daß der K alle Vorteile zieht und eine ausgeblutete Hülle zurück gibt ist nicht einzusehen.

Die Entscheidung hart bleiben oder (ein bisschen) nachgeben kann einem keiner abnehmen.

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von flawless am 24.06.2011 23:28
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Bedingungen bei Rücktritt vom Kaufvertrag
quote:
Er kann doch nicht die Einnahmen behalten oder?

Natürlich kann er das behalten.

Am besten legt der Verkäufer noch mal 10.000 EUR obenauf, für die vergeblichen Mühen die der Käufer mit dem Artikel hatte?

Da der Verkäufer offensichtlich kein ausreichendes Nervenkostüm besitzt, wird der Käufer weiter so verfahren wie bisher - drohen bis er seinen Willen bekommt - denn er weis ja nun das dies erfolgreich ist. Das kann man sich ersparen ...



Wenn man nicht das Rückgrat besitzt seine (ausssichtsreiche) Rechtsposition zu verteidigen, braucht man nicht nachfragen, sondern erfüllt einfach die Forderungen des Käufers.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 26.06.2011 01:27
Status: Tao (17168 Beiträge)
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