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Rechtliche Bedeutung der Patientenverfügung soll gestärkt werden

AFP VOM 10.6.2004 | Nachrichten - Gesetzgebung | 4909 Aufrufe
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Sterbehilfe, Patientenverfügung

- Kritiker: Aktiver Sterbehilfe wird Tür und Tor geöffnet

Die Bundesregierung will die rechtliche Bedeutung der Patientenverfügung stärken. Es werde "zügig" ein Gesetzentwurf erarbeitet, "um die Bedeutung der Patientenverfügung und die Rolle des Vormundschaftsgerichts im Betreuungsrecht klarzustellen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Donnerstag in Berlin nach der Übergabe des Abschlussberichts der von ihr eingesetzten Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende". Gleichzeitig begrüßte sie, dass sich die Arbeitsgruppe "klar und unmissverständlich gegen aktive Sterbehilfe" ausgesprochen habe. Dagegen äußerten einige Verbände die Furcht, dass mit dem Bericht der in Deutschland verbotenen aktiven Sterbehilfe doch Tür und Tor geöffnet werde.

"Man muss es regeln, damit die Betroffenen Rechtssicherheit haben", sagte der Leiter der Arbeitsgruppe, Klaus Kutzer, nach der Übergabe des Berichts. Unterschiedliche Urteile beispielsweise zur künstlichen Ernährung von Wachkoma-Patienten würden zur Verunsicherung beitragen und seien eine der Ursachen dafür, dass ein Großteil der Bevölkerung nach aktiver Sterbehilfe rufe. Daher erarbeitete die Kommission Formulierungshilfen, um das Abfassen einer individuellen schriftlichen Patientenverfügung zu erleichtern.

"Die Empfehlungen der Zypries-Kommission sind der erste Schritt auf dem Weg, der in aktiver Sterbehilfe endet", kritisierte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. "Anstatt die völlig ausreichende Gesetzeslage zu ändern, sollte das Justizministerium endlich den Unterschied zwischen Töten und Begleiten klarstellen", erklärte er in Berlin. Studien zufolge wisse nicht einmal jeder zweite Arzt, worin sich erlaubte passive und verbotene aktive Sterbehilfe unterschieden.

Auch nach Ansicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe wird mit dem Bericht eine "gefährliche Marschrichtung" eingeschlagen. "Die Vorschläge der Arbeitsgruppe stufen den Vorrang des Lebensschutzes herunter", erkärte der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" in Berlin.

Die Deutsche Bischofskonferenz äußerte die Hoffnung, dass die Thesen der Arbeitsgruppe ebenso wie die voraussichtlich in den kommenden Wochen zu erwartenden Ergebnisse der Enquetekommission des Bundestages dazu beitragen würden, "eine breite gesellschaftliche Diskussion über den Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen zu befördern". Gleichzeitig wurde in der in Bonn veröffentlichten Erklärung darauf verwiesen, dass die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammen mit weiteren christlichen Kirchen seit mehreren Jahren eine "Christliche Patientenverfügung" anbieten.

Formulierungshilfen für Patientenverfügungen will das Justizministerium im Internet und in Broschüren einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Arbeitsgruppe hatte Zypries im September 2003 eingesetzt. Ihr gehörten Vertreter der Konferenzen der Justiz- und Gesundheitsminister der Länder sowie Interessenvertreter der Patienten, der Ärzteschaft, der Wohlfahrtspflege, der Hospizbewegung, ein Medizinethiker und Vertreter der beiden großen deutschen Kirchen an. Kutzer, der Leiter der Arbeitsgruppe, war Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH).

11. Juni 2004 - 11.28 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004

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