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Bedeutsame Musikbibliothek Peters muss in Deutschland bleiben

AFP VOM 24.11.2011 | Nachrichten - Allgemein | 601 Aufrufe
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Musikbibliothek, Peters, Deutschland

Erben wollten wertvolle Handschriften im Ausland versteigern

Die einst von den Nationalsozialisten enteignete und historisch bedeutsame Musikbibliothek Peters muss in Deutschland bleiben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil und verwies zur Begründung auf das "Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung". Laut Urteil gilt das Gesetz auch für Fälle, in welchen Juden in der NS-Zeit enteignet wurden und deren Erben die Kulturgüter nach der Wiedervereinigung zurückerhielten. Die Sammlung umfasst wertvolle originale Handschriften etwa von Johann Sebastian Bach und anderen Komponisten.

Die klagenden jüdischen Erben der Sammlung in den USA wollten laut Urteil die Eintragung der Musikbibliothek in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach dem Kulturgutschutzgesetz verhindern, um einzelne Stücke über das Auktionshaus Christie's in London versteigern zu können.

24.11.2011 - 18:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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