Bedeutet Anklagezustellung = Ende der Möglichkeit Beweiserhebungen einzureichen?

15. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
jupp2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedeutet Anklagezustellung = Ende der Möglichkeit Beweiserhebungen einzureichen?

In der Anklagezustellung wird darauf hingewiesen, daß man vor Eröffnungsentscheidung des Hauptverfahrens am Amtsgericht 1 Woche Zeit hat, um Beweiserhebungen zu erklären.

Können nach Ablauf dieser Frist noch relevante Anzeigen und Beweise im Hauptverfahren berücksichtigt werden?

Wieviel Tage verzögert sich Erfahrungsgemäß oder Schätzungsweise das Hauptverfahren wenn man Beweiserhebungen vor oder nach Ablauf dieser 1 Wochen Frist einreicht?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Selbst in der Hauptverhandlung können noch Beweisanträge gestellt werden. Das Gericht entscheidet dann, ob diese von solcher Relevanz sind, das dann ggf. das Verfahren vertagt wird, bis die Beweise herbeigeschafft sind.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Wochenfrist betrifft nur das Zwischenverfahren, in dem sich das Verfahren jetzt befindet. Soll heißen: Nach Ablauf der Woche wird das Gericht entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet oder nicht. Auch wenn es das macht können Sie bis zum Ende einer Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung Beweisanträge stellen. Nur muss eben irgendwann entschieden werden, ob das HV eröffnet wird. Es ist i.ü. ausgesprochen selten, dass Beweisanträge im Zwischenverfahren irgendeine Relevanz haben. Zumeist ist die Beweislage so, dass das Hauptverfahren eröffnet wird und mögliche benannte Zeugen zur Hauptverhandlung geladen werden.
Wenn den Beweisanregungen im Zwischenverf. gefolgt wird kann natürlich nicht vorhergesagt werden, wie lange das dauert. Es kommt darauf an, um was es geht. Langwierige Gutachten dauern länger als eine Zeugenvernehmung.

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