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>Bedarfsgemeinschaft

@Gerd:

quote:
dann ist damit nicht nur der (in der Regel zumutbare) Versuch gemeint, den Vermieter um eine Minderung des Mietzinses zu bitten, sondern notfalls auch um eine Verkürzung der Mietdauer. Angesichts eines deutlich unangemessenen Mietzinses.

Der Versuch ist sicherlich zumutbar, insoweit stimme ich Dir zu. Aber was, wenn der Vermieter nicht will?

Und da dem Jobcenter der Mietvertrag, einschließlich vorübergehender Unkündbarkeit, bekannt ist, wäre ein entsprechender Hinweis auf eben diese Zumutbarkeit des Versuches, mit dem Vermieter eine Einigung zu erzielen, in der Kostensenkungsaufforderung durchaus mal angebracht. Die zeitliche Befristung des Vertrages einfach zu ignorieren, ist sicher auch nicht so wirklich in Ordnung.

quote:
Denn für Partner gelten ab dann kopfteilige Miet- und Heizkosten. Und die könnten dann auch plötzlich unangemessen hoch sein ...

Aber eben nur, wenn auch eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und daraus resultierend eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Und genau das bestreitet die TE.

quote:
Ich werde abwarten wie das Gericht entscheidet, dann erst werde ich handeln und meinen Vermieter ansprechen. Ich mache doch nicht schon vorher die Pferde wild.

Kann ich durchaus verstehen und würde ich wohl auch so machen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "


von AxelK am 27.05.2012 21:52
Status: Tao (9666 Beiträge)
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>Bedarfsgemeinschaft
@sttom1404 JA, Super... Die 154.-€ vom JC reißen hier ja auch echt alles raus! Dann kann ich lieber alleine leben und auf die 154.-€ gern verzichten! Da muß ich nicht gut rechnen können...
Demnach müsste das JC die Miete/Heizung für mein Freund zahlen und seine Grundsicherung! Was kommt dem JC wohl günstiger?!
Ich verlange nicht das der Staat für meine Miete aufkommt, aber ich kann verlangen das die Grundsicherung geleistet wird und zwar für meinem Freund. Ich glaube das liegt um die 370.-€ für Einzelperson...
Und ich werde nicht dauernd von dem Verein genötigt meine Finanzen offen zu legen, das sitzt mir nämlich besonders quer.

LG doro

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"'Es ist so leicht, andere, und so schwierig, sich selbst zu belehren.'

(Oscar Wilde)"


von doro69123 am 27.05.2012 22:00
Status: Praktikant (23 Beiträge)
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>Bedarfsgemeinschaft
@doro69123,
Sie schreiben von "Ihrem Freund", das lässt vermuten, dass es sich um Ihren, wenn auch vielleicht vorübergehenden, Lebenspartner handelt. Selbst die 1-Jahr-Regelung mußten Betroffene erkämpfen, nach einem Jahr wird vermutet, dass man eine Einstandsgemeinschaft bildet.

Wie könnten Sie beweisen, dass Sie in keiner Einstandsgemeinschaft leben, das ist die Frage, um die es geht.

@empathie:
"Die Kosten für die GKV des Freundes sind auch steuerlich absetzbar."
Das schon. Aber bei Berechnung des AlgII wird die Steuererstattung dann im oder ab dem Monat des Zuflusses voll angerechnet. Dann wird eben ein paar Monate kein AlgII gezahlt.

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von hamburgerin01 am 28.05.2012 10:59
Status: Tao (11473 Beiträge)
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>Bedarfsgemeinschaft
Klar, ist es mein Freund. Wir haben uns ja etwas dabei gedacht ne 'WG' zu gründen.
Haben beide gedacht, das es 'Kostengünstiger' für alle Beteiligten wird...
Auch wenn wir uns 'Intimer' gekommen sind, kann es doch nicht sein, das ich nach einem Jahr so zur 'Verpflichtung' heran gezogen werde, als hätte ich diesen Mann geheiratet...
Wenn er morgen sterben würde, erhalte ich dann von ihm ne' anteilige Rente??? Oder hätte ich irgendein Vorteil vom Staat, weil ich finanziell für ihn 'eingestanden' bin???
Ganz klar: 'NEIN'. Dann sagt der Staat: 'Du warst doch nicht mit ihm Verheiratet.'

Hier wird in meinen Augen mit zweierlei Maß gemessen...

LG doro

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"'Es ist so leicht, andere, und so schwierig, sich selbst zu belehren.'

(Oscar Wilde)"


von doro69123 am 29.05.2012 21:39
Status: Praktikant (23 Beiträge)
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>Bedarfsgemeinschaft
"Hier wird in meinen Augen mit zweierlei Maß gemessen..."

Exakt, so ist die Rechtslage.

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von hamburgerin01 am 30.05.2012 00:00
Status: Tao (11473 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 236 User(n) bewertet)

>Bedarfsgemeinschaft
Familienrechtlich besteht überhaupt keine Verpflichtung. Das wird immer übersehen. Nur, bei Steuergeldern sind eben andere Maßstäbe anzusetzen, und das auch zu Recht. Denn es ist nun mal nicht die Aufgabe von uns allen, Luxusniederlassungen über ALG II zu finanzieren.

wirdwerden

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von wirdwerden am 30.05.2012 10:47
Status: Tao (10991 Beiträge)
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>Bedarfsgemeinschaft
Hallo,
Ich weiß jetzt auch das die Rechtslage so ist. Ich hätte mich vorher informieren müssen. Das beste wäre natürlich, mein Freund findet einen Job und kann ganz auf das JC verzichten. Diese Hoffnung haben wir ja jeden Tag.
Meine Frage war ja auch eigentlich, wenn ich schon für meine 'Bedarfsgemeinschaft' aufkommen muß (angenommen auch das Gericht sieht uns als BG) mit der Miete (sollte ich nicht aus dem Vertrag kommen) bin ich denn eigentlich noch in der Lage Unterhalt für mein Kind zu zahlen??? Das sind meine Sorgen... Denn meinem Sohn steht der Unterhalt doch zu!
Wenn der Unterhalt nicht Tituliert ist, dann erkennt das JC das nicht an, oder wie sieht das aus???
Bin grade irgendwie überfordert mit dem Behörden Kram. Eine Aufforderung zur Unterhaltszahlung habe ich noch nicht bekommen, warte jeden Tag darauf...
LG doro

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"'Es ist so leicht, andere, und so schwierig, sich selbst zu belehren.'

(Oscar Wilde)"


von doro69123 am 30.05.2012 15:45
Status: Praktikant (23 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Bedarfsgemeinschaft
@doro:

quote:
Wenn der Unterhalt nicht Tituliert ist, dann erkennt das JC das nicht an, oder wie sieht das aus???

Genau so ist das. Das mit der Titulierung sollte aber Deine geringstes Problem sein. Geh einfach zum Jugendamt und lass Dir eine Unterhaltsurkunde ausstellen. Die ist kostenlos und muss vom Jobcenter akzeptiert werden.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "


von AxelK am 30.05.2012 17:42
Status: Tao (9666 Beiträge)
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