Bebauungsplan Garage

10. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kasius
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Bebauungsplan Garage

Guten Abend,
kann mir jemand erklären, warum ich keine Garage in die Abstandsfläche bauen darf?
Ich habe ein Eckgrundstück und würde gerne meine Garage an die seitliche Abstandsfläche (Grenzbebauung) setzen. Warum wird dies abgelehnt trotz dieser Beschreibung im Bebauungsplan:
1: Im Bereich sind Garagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflache ! oder in den seitlichen Abstandsflächen !, d.s. die Flächen ab Straßenbegrenzunglinie bis max. zur rückwertigen Baugrenze ( halte ich ein), zu errichten

2: Garagen sind in der Vorgartenzone nicht zulässig. Ausnahmsweise kann bei Eckgrundstücken auf max 1. Straßenseite davon abgewichen werden.

Danke für die Beantwortung

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb436894-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Baurecht ist Ländersache. Schau mal bitte hier: http://www.rekers-beton.de/news-garage-bauen-mit-Baugenehmigung-unterschiede-im-baurecht-der-bundeslaender.php

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Warum wird dies abgelehnt trotz dieser Beschreibung im Bebauungsplan:


Diese Frage solltest Du der Genehmigungsbehörde stellen.

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