Guten Abend,
kann mir jemand erklären, warum ich keine Garage in die Abstandsfläche bauen darf?
Ich habe ein Eckgrundstück und würde gerne meine Garage an die seitliche Abstandsfläche (Grenzbebauung) setzen. Warum wird dies abgelehnt trotz dieser Beschreibung im Bebauungsplan:
1: Im Bereich sind Garagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflache ! oder in den seitlichen Abstandsflächen !, d.s. die Flächen ab Straßenbegrenzunglinie bis max. zur rückwertigen Baugrenze ( halte ich ein), zu errichten
2: Garagen sind in der Vorgartenzone nicht zulässig. Ausnahmsweise kann bei Eckgrundstücken auf max 1. Straßenseite davon abgewichen werden.
Danke für die Beantwortung
Bebauungsplan Garage
10. März 2016
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Frage vom 10. März 2016 | 20:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 6x hilfreich)
Bebauungsplan Garage
Verbaut?
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#1
Antwort vom 11. März 2016 | 12:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 1x hilfreich)
Baurecht ist Ländersache. Schau mal bitte hier: http://www.rekers-beton.de/news-garage-bauen-mit-Baugenehmigung-unterschiede-im-baurecht-der-bundeslaender.php
#2
Antwort vom 15. März 2016 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Warum wird dies abgelehnt trotz dieser Beschreibung im Bebauungsplan:
Diese Frage solltest Du der Genehmigungsbehörde stellen.
Und jetzt?
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