Beauftragung einer Reparatur (Werkstatt)

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
geros19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beauftragung einer Reparatur (Werkstatt)

Hallo!

ich hab ein Fahrzeug auf Grund eines Kostenvoranschlags (schrifltich auf meinen Namen mit Fahrzeugdaten) eine Reparatur in einer Werkstatt AM GLEICHEN TAG (sofort) veranlasst und die schlüssel übergeben

Nun hat die Werkstatt mehrere Sachen repariert (keine Materialkosten, sondern Arbeitsaufwendungen) ohne mich zu informieren und ohne über die neuen Kosten zu sprechen!

Nun meint die Werkstatt sie hat mich angerufen (das stimmt nicht) und vorallem sie haben mir die Mehrkosten mitgeteilt! Ich soll jetzt die Kosten übernehmen (doppelt so viel wie auf dem Kostenvoranschlag) Die Gesamtkosten belaufen sich nun auf knapp 800 Euro

Die Werkstatt muss doch beweisen, dass Sie mich angerufen hat? Ich kann das leider nicht habe schon mit meinem Telefonanbieter gesprochen da es nur für ausgehende Anrufe eine Liste gibt (also Anrufe die ich tätige)

Diesen Anruf hat es aber echt nie gegeben? Was soll ich tun.. die Reparatur fand auch noch im Motor statt und die Werkstatt meinte es war unbedingt notwendig (ein befreundeter Hobbymechaniker meinte NEIN)...

Ich hab auch mündlich angefordert alte Teile ausgehändigt zu bekommen (die vom Kostenvoranschlag habe ich, aber die gemachte Arbeit nicht)... Muss die Werkstatt es mir nicht beweisen, dass die Arbeit notwendig war? Es musste was geschliffen werden im Motor oder am Motor


Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Schleifen? Bei einer Reparatur der Zylinderkopfdichtung muss die Auflagefäche geplant werden. Ja, das ist praktisch ein MUSS. Macht man das nicht wäre es grob fahrlässig und eine erneute Undichtigkeit würde nicht lange auf sich warten lassen.
Eine Abweichung von 100% zum Kostenvoranschlag braucht man aber natürlich nicht hinzunehmen. Den unstrittigen Teil solltest du sofort zahlen. Dem strittigen Teil widersprechen.
Blöd ist nur, wenn du nicht zahlst, dass die Werkstatt ein Rückhalterecht hat bis das geklärt ist. Natürlich muss die Werkstatt beweisen können, dass du den erhöhten Kosten zugestimmt hast.

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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Die Werkstatt muss doch beweisen, dass Sie mich angerufen hat?


Selbst das würde ja noch nicht beweisen, was besprochen worden sein soll. Es könnte ja auch lediglich ein Abholtermin angekündigt worden sein.
Da liegen Zweifel halt zu Lasten der Werkstatt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vorab noch mal prüfen, ob noch jemand anderes im Haushalt war, mit dem die Werkstatt eventuell geredet haben könnte.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
geros19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten! Beim Schleifen handelt es sich um Ventile laut Rechnung und der Zylinderkopf wurde auch geschliffen wie auf dem Kostenvoranschlag berücksichtigt wurde (das musste wirklich geschliffen werden)

Also die Werkstatt hat zusätzlich die Ventile geschliffen weil es unbedingt notwendig war - ein befreundeter Hobbymechaniker meinte nur es ist nicht notwendig nur optional (wenn man schon den Kopf herunter hat)

Aber wenn die Werkstatt das beweisen muss mit der Verständigung ist ja alles in Ordnung.. und sie hatten > nur < meine Handynummer und Festnetz habe ich keines.. aber sie haben mich echt nicht angerufen

Werde versuchen eine faire Einigung für mich und die Werkstatt zu finden

danke!!!!!!

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Wenn die Ventile neu gemacht wurden, dann müssen diese auch eingeschliffen werden. Wenn die Ventile nicht neu gemacht wurden, dann ist das etwas was man machen kann, aber nicht muss (es sei denn, dass deren Schliessung durch Verkokungen verhindert wird). Sinnvoll ist es schon wenn es Ablagerungen gibt. Spielt aber keine große Rolle, du hättest zu beidem dein Einverständnis geben müssen wenn das nicht von Anfang an geplant war.

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#6
 Von 
geros19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal!

leider besteht die Werkstatt auf den Gesamtbetrag und will mir den Schlüssel nicht geben wenn ich nicht komplett bezahle

Ventile sind noch die Alten so viel ich weiß, denn es steht nichts davon auf den Ersatzteilen und ist auch nicht zu den alten Ersatzteilen (die ich beantragt habe) gelegt worden

Ich werde am Montag mal die ADAC Rechtsabteilung anrufen vielleicht können die vermitteln

Nochmals vielen Dank für eure Antworten

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