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Bearbeitungszeit HARZ IV

Hallo,ich hbe ein folgendes Problem: nach dem ich mich von meiner Ex getrennt habe musste ich einen Antrag auf Harz 4 stellen, da mein Einkommen zu niedrig ist ( ca 420 Euro netto). Das war anfang Juni, seit dem war ich mehrmals bei Arge ( Dortmund), es hiess immer "noch eine Woche,dann haben Sie das Geld auf dem Konto", also bis jetzt ist überhaupt nichts passiert, letzte Woche sagte man mir dass mein Antrag noch nicht bearbeitet ist , also bitte noch bisschen warten. Weiter als Eingangszone kommt man da nicht, die Sachbearbeiter sitzen hinter geschlossenen Türen, was kann ich tun? Danke.

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-- Editiert am 13.09.2009 16:14


von sobik77 am 13.09.2009 16:14
Status: Praktikant (27 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 349 weitere Beiträge zum Thema "Harz".


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>Bearbeitungszeit HARZ IV
Hi,

Sie könen beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung auf Auszahlung von Alg 2 beantragen. Dafür sollten Sie nachweisen können, daß Sie durch die Nichtzahlung in finanzielle Probleme geraten sind (Mahnung wg. Mietschulden, Stromschulden etc.).

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 13.09.2009 16:20
Status: Tao (10958 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Bearbeitungszeit HARZ IV
Vielen Dank für Ihren Antwort, Ich habe miene Miete und Rechnungen bezehl, einfach beim bekannten Geld geliehen, also Mahnungen habe ich bis jetzt keine,sondern Schulden.

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von sobik77 am 13.09.2009 16:23
Status: Praktikant (27 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Bearbeitungszeit HARZ IV
@sobik:

Bevor der Gang zum Sozialgericht erfolgt, solltest Du zusammen mit einem Beistand bei der ARGE vorsprechen und einen sofortigen Bar-Vorschuss verlangen. Daruaf hast Du nach § 42 SGB I einen Rechtsanspruch, sofern die Anspruchsvoraussetzungen eindeutig vorliegen.

Du darfst Dich dabei nicht abwimmeln lassen und musst darauf bestehen, mit dem zuständigen SB, oder aber dem Teamleiter oder Geschäftsführer zu sprechen. Nicht eher gehen, bis Du entweder mit dem Verantwortlichen gesprochen hast, oder aber die Polizei gerufen wird. Das kannst Du in aller Ruhe abwarten und dann gegenüber der Polizei gleich die Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung zu Protokoll geben. Mal sehen, ob die dann immer noch nicht mit Dir sprechen wollen.

Allerdings darfst Du Dich keinesfalls provozieren und zu eventuellen unüberlegten Handlungen hinreisen lassen. Sollte die ARGE Dortmund über einen Wachdienst verfügen und dieser Dich ggf. gewaltsam des Hauses verweisen, solltest Du es nicht auf eine Konfrontation ankommen lassen, sondern dann lieber gehen und die einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.

Wenn Du hierfür einen versierten Anwalt benötigst:

RA Martin Reucher, Castroper Hellweg 49, 44805 Bochum, Tel.: (02 34) 4 52 92 25.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 13.09.2009 16:38
Status: Tao (9705 Beiträge)
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