Bearbeitung seiner eigenen Dienstaufsichtsbeschwerde

29. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
go440876-32
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)
Bearbeitung seiner eigenen Dienstaufsichtsbeschwerde

Das LG Z., wie auch der Datenschutzbeauftragteteilte mir mit, dass die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde über Richter S. zu den spruchrichterlichen Tätigkeiten des Richter L. gehören.

Gleichzeitig entschied Richter M. vom OLG negativ über die Dienstaufsichtsbeschwerde des Richter S.
Gleichzeitig sah sie aber die Aussage korrekt, dass die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde zu den spruchrichterlichen Tätigkeiten des Richter L. gehören. (Kein Präsident, Spruchrichter)

Also beschwerte ich mich auch über M., da sie nichts unternimmt, dass L. die Dienstaufsichtsbeschwerde privaten Dritten geben durfte.

Die Beschwerde bearbeitet aber immer wieder die M. selbst.
Welchen Sinn hat das so eine Beschwerde?

Auch laufen alle 3 Dienstaufsichtsbeschwerden unter einem einzigen Aktenzeichen.

Darf ein Richter seine eigene Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeiten?



-- Editier von go440876-32 am 29.05.2016 21:47

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Also beschwerte ich mich auch über M., da sie nichts unternimmt, dass L. die Dienstaufsichtsbeschwerde privaten Dritten geben durfte.

Private Dritte? Präsdent von Hühnerzuchtverein? Putzfrau? Hausmeister?
Was soll man sich darunter vorstellen?



Zitat:
Welchen Sinn hat das so eine Beschwerde?

Gar keinen.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos und fruchtlos.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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