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Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland

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Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland

Hallo zusammen,

vielleicht könnte mir jemand eine Frage bzgl. der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Heirat beantworten:
Ich werde im Juni meine argentinische Freundin, die seit August 2006 mit einem Sprachvisum bei mir in Deutschland ist, vor dem Standesamt in Deutschland heiraten.
Ich möchte gerne wissen, ob sie nach der Heirat auf jeden Fall sofort die Aufenthaltserlaubnis bekommen müsste oder ob eine (geringe) Restwahrscheinlichkeit herrscht, dass sie noch einmal ausreisen müsste, um mit dem entsprechenden Visum einzusreisen.
Meine Freundin hat bisher alle ihre Sprachkurse regelmäßig besucht und somit die Gültigkeit des Aufenthaltstitels, den sie bis August bekommen hat, aufrechterhalten.
Ich selbst gehe einem geregelten Job bei Siemens nach und wohne momentan in einer 2- Zimmerwohnung.
Ein Aspekt, den ich auch noch erwähnen müsste, ist, dass die Ausländerbehörde, die für die Erteilung des Sprachvisums zuständig war, eine andere ist als die, die wir wegen der Erteilung des Aufenthaltstitels nach der Heirat aufsuchen werden (ich bin vor kurzem vom Umland nach München umgezogen).
Der vorherigen Ausländerbehöre haben wir im übrigen bei der Beantragung des Sprachvisums im vergangenen Jahr als Begründung nicht unsere Beziehung genannt, da ja sonst eine Ablehnungsgefahr bestanden hätte.
Meine Frage wäre nun, ob es unter normalen Umständen keine Probleme geben müsste? Welche Unterlagen wird die Ausländerbehörde voraussichtlich anfordern und wie lange dauert etwa die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank!
Gruss

Roman


von romans am 14.05.2007 15:52
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
Ich kann es nur aus meiner eigenen Erfahrung in Kurzform schildern:

Mit der Heiratsurkunde zum Ausländeramt, den Reisepass vorgelegt; Meldebescheinigung mitgenommen, Visum für vorerst 3 Jahre wurde eingeklebt. Das Ganze dauerte etwa 15 Minuten.


Danach zum Arbeitsamt, Arbeitsgenehmigung geholt, fertig.


von guest123-1542 am 14.05.2007 16:00
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
@ Meri

Ein Visum sicher nicht, denn das gibt es nur bei den Auslandsvertretungen und auch nur für höchstens drei Monate.
Hier dürfte es sich wohl um eine Aufenthaltsgenehmigung handeln.
Darin ist die Arbeitsgenehmigung enthalten, diese geht aus dem Aufenthaltstitel hervor. Ein Extraantrag beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) ist deshalb nicht (mehr) erforderlich.
Zwei oder drei biometrische Passbilder nicht vergessen.
.

-- Editiert von Saxonicus am 14.05.2007 16:11:28

-- Editiert von Saxonicus am 14.05.2007 16:15:08


von Saxonicus am 14.05.2007 16:08
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
Saxonicus, es sind bei uns schon 6 Jahre her, so alles hundertprozentig weiss ich auch nicht mehr.
Es war das Schengenvisum, welches erst auf 6 Monate, dann auf 3 Jahre verlängert wurde und dann kam die Daueraufenthaltserlaubnis.
So war es, glaube ich.


von guest123-1542 am 14.05.2007 16:20
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
Danke für Eure Antworten!

Also besitzt die Ausländerbehöre keinerlei Basis oder Grund, ev. eine Ausreise und eine Beantragung eines Familienzusammenführungsvisums zu forden?!

Roman


von romans am 14.05.2007 16:36
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
Ich kann keinen Grund erkennen und auch momentan kein Gesetz finden, wonach die Freundin erst ausreisen müsste, dann ein erneutes Visum bräuchte, um hier zu heiraten, zumal sie einen rechtmässigen Aufenthaltstitel hat.

Ich würde einfach ´mal beim zuständigen Ausländeramt anrufen. Fragen kostet, ausser den Telefongebühren, nichts.




von guest123-1542 am 14.05.2007 16:54
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
Ich denke, so wird es (hoffentlich) sein.
Wir haben bereits unseren festen Heiratstermin in ca 2 Wochen, meine Frage zielte darauf ab, ob sie ev. nach der Heirat zwecks der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ausreisen müßte.
Aber das wird wohl das Gleiche sein.


von romans am 14.05.2007 17:02
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
Gem. § 28 Abs.1 Nr. 1 AufenthG ist dem ausländischen Ehepartner eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der gewöhnliche Aufenthalt des deutschen Ehepartners in Deutschland liegt. Dies ist bei Ihnen ja der Fall. Gem. § 28 Abs.5 AUfenthG berechtigt diese Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.


Manchmal sind Ausländerbehörde und Standsamt sogar in einem Haus.


von guest123-1542 am 14.05.2007 17:07
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dann müssen wir ja prinzipiell nicht viel befürchten.

Schönen Gruss

Roman


von romans am 14.05.2007 17:37
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
alllsssooo, ich hab da ein problem mit der ausländerbehörde. ich bin seit mai mit einem marokkaner verheiratet. laut gesetz hat er ja anspruch auf den § 28. aber die ausländerbehörde redet von : das kann noch dauern und ob er ihn überhaupt kriegt, bla bla. was können wir in diesem fall tun, damit er den titel so schnell als möglich bekommt ? er brauch den, damit er die uni wechseln kann um bei mir in der nähe zu studieren und um bafög zu beantragen...wir sind schon voll verzweifelt...

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von sabine2011 am 07.06.2011 10:52
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
Hallo,

Eine Ausreise ist nicht Notwendig. Sie müssen mit der Heiratsurkunde, Pass etc zum Ausländerbehörde. Ihr Frau wird eine Aufenthaltsgehnemigung für 2-3 Jahre bekommen. Danach fall Sie immer noch mit Ihnen verheiratet ist wird Siede möglichkeit haben eine Niederlassungserlaubnis (oder laut neuem Gesetzt - Aufenthaltserlaubnis nach §19) zu bekommen.

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von vkdanov am 11.06.2011 21:34
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