Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
Hallo zusammen,
vielleicht könnte mir jemand eine Frage bzgl. der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Heirat beantworten:
Ich werde im Juni meine argentinische Freundin, die seit August 2006 mit einem Sprachvisum bei mir in Deutschland ist, vor dem Standesamt in Deutschland heiraten.
Ich möchte gerne wissen, ob sie nach der Heirat auf jeden Fall sofort die Aufenthaltserlaubnis bekommen müsste oder ob eine (geringe) Restwahrscheinlichkeit herrscht, dass sie noch einmal ausreisen müsste, um mit dem entsprechenden Visum einzusreisen.
Meine Freundin hat bisher alle ihre Sprachkurse regelmäßig besucht und somit die Gültigkeit des Aufenthaltstitels, den sie bis August bekommen hat, aufrechterhalten.
Ich selbst gehe einem geregelten Job bei Siemens nach und wohne momentan in einer 2- Zimmerwohnung.
Ein Aspekt, den ich auch noch erwähnen müsste, ist, dass die Ausländerbehörde, die für die Erteilung des Sprachvisums zuständig war, eine andere ist als die, die wir wegen der Erteilung des Aufenthaltstitels nach der Heirat aufsuchen werden (ich bin vor kurzem vom Umland nach München umgezogen).
Der vorherigen Ausländerbehöre haben wir im übrigen bei der Beantragung des Sprachvisums im vergangenen Jahr als Begründung nicht unsere Beziehung genannt, da ja sonst eine Ablehnungsgefahr bestanden hätte.
Meine Frage wäre nun, ob es unter normalen Umständen keine Probleme geben müsste? Welche Unterlagen wird die Ausländerbehörde voraussichtlich anfordern und wie lange dauert etwa die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank!
Gruss
Roman
von romans am 14.05.2007 15:52
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
@ Meri
Ein Visum sicher nicht, denn das gibt es nur bei den Auslandsvertretungen und auch nur für höchstens drei Monate.
Hier dürfte es sich wohl um eine Aufenthaltsgenehmigung handeln.
Darin ist die Arbeitsgenehmigung enthalten, diese geht aus dem Aufenthaltstitel hervor. Ein Extraantrag beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) ist deshalb nicht (mehr) erforderlich.
Zwei oder drei biometrische Passbilder nicht vergessen.
.
-- Editiert von Saxonicus am 14.05.2007 16:11:28
-- Editiert von Saxonicus am 14.05.2007 16:15:08
von Saxonicus am 14.05.2007 16:08
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>Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland
Ich denke, so wird es (hoffentlich) sein.
Wir haben bereits unseren festen Heiratstermin in ca 2 Wochen, meine Frage zielte darauf ab, ob sie ev. nach der Heirat zwecks der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ausreisen müßte.
Aber das wird wohl das Gleiche sein.
von romans am 14.05.2007 17:02
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