Beantragte Namensänderung der Kindesmutter - brauche Infos -

8. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
tg80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Beantragte Namensänderung der Kindesmutter - brauche Infos -

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Die Kindesmutter beantragt die Namensänderung des Nachnamens des gemeinsamen - unehelichen - Kindes von meinem Nachnamen auf Ihren Nachnamen.

Wir sind seit 7 Jahren auseinander und jetzt plötzlich kam er Änderungsantrag nach 7 Jahren.

Ich bekam wegen dieses Antrags ein Schreiben der Stadt, mit nachfolgendem Inhalt:

(Zitat Anfang)
Namensänderungsangelegenheit
Hier: Antrag auf Namensänderung für XXX, geb. am XXX in XXX

Sehr geehrter Herr XXX,

bei mir wurde am XX.XX.XX für Ihren o.g. Sohn die Änderung in den Namen der Mutter " XXX " nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen beantragt. Nach Nr. 10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen sind Sie als Beteiligter im Verfahren zu hören.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu der beantragten Namensänderung bis zum 15.03.2017 zu äußern. Im Falle Ihres Einverständnisses wäre ich für eine kurze schriftliche Bestätigung darüber dankbar.

Sollte mir eine Äußerung bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, werde ich nach Aktenlage entscheiden.

Hochachtungsvoll
Im Auftrag

XxX
(Zitat Ende)

Da das für mich absolutes Neuland ist, erhoffe ich mir, dass ihr mir hier was zu sagen könnt :)

Erstmal wundert es mich, dass keine Gründe genannt werden, warum die Änderung beantragt wurde!
Wie soll ich mich denn ohne diese Benennung von Gründen dazu äussern? ;D

Müsste in diesem Schreiben nicht eine Art Sachvortrag sein, dem zu entnehmen ist, warum die Kindesmutter die Änderung beantragt, so dass ich dann entsprechend dazu Stellung nehmen kann?

Und die entscheiden das einfach nach Aktenlage? Ohne Zustimmung? Ohne Benennung von Gründen etc.??

Sollte hier ein RA hinzugezogen werden?

LG

-- Editier von tg80 am 08.03.2017 16:11

-- Editier von tg80 am 08.03.2017 16:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Erstmal wundert es mich, dass keine Gründe genannt werden, warum die Änderung beantragt wurde!
Wie soll ich mich denn ohne diese Benennung von Gründen dazu äussern? ;D
Müsste in diesem Schreiben nicht eine Art Sachvortrag sein, dem zu entnehmen ist, warum die Kindesmutter die Änderung beantragt, so dass ich dann entsprechend dazu Stellung nehmen kann?
Und die entscheiden das einfach nach Aktenlage? Ohne Zustimmung? Ohne Benennung von Gründen etc.??


Dazu musst du nicht zu den Gründen der Mutter Stellung nehmen, nur zur beantragten Namensänderung.
Das kann entweder sein:

1. Ja, du stimmst der Änderung zu oder
2. Nein, du stimmst nicht zu, mit Begründung.

Wie stehst du denn dazu? Wie ist dein Kontakt zum Sohn? usw....

Äußerst du dich nicht, wird auf Grundlage der Begründung der Mutter entschieden werden; sind die Gründe ausreichend berechtigt oder nicht!

-- Editiert von HeHe am 08.03.2017 16:21

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tg80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber sollte die Gegenpartei (also ich) denn nicht die Gründe genannt bekommen um dann zu sagen:

1. JA, kann ich nachvollziehen (aus diesem und jenem Grund..
Oder
2. NEIN, dieser Grund ist vorgeschoben oder dieser Grund ist nicht nachvollziehbar etc.

Ich kann ja auch schlecht Gründe für eine Versagung der Änderung nennen, wenn ich die Gründe der beantragten Änderung garnicht kenne!

So wie:
Ich bekomme ein Anhörungsschreiben für einen möglichen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der Geschwindigkeit, ohne das drin steht: wann, wo..wieiviel überhöht gefahren wurde etc.

Oder muss das einfach bei Namenänderungen der Gegenseite nicht mitgeteilt werden??

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Die Argumentation würde zweifelsohne leichter fallen, keine Frage.

Im Zweifelsfall: Das Anschreiben nennt sicher einen Ansprechpartner im Amt.
Einfach anrufen und sich plausibel erklären lassen, warum eine Nennung der Gründe der Mutter nicht zulässig ist.
oder
die Mutter selbst fragen.

1x Hilfreiche Antwort

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