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Bayerns Justizministerin will Rechte von Missbrauchsopfern stärken - 1/1
AFP vom 15.02.2010   |   1118 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Bayerns Justizministerin will Rechte von Missbrauchsopfern stärken

Kindesmissbrauch soll erst nach 30 Jahren verjähren

Die Rechte von Opfern von Missbrauch und sexueller Gewalt müssen nach Ansicht von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) gestärkt werden. In der "Passauer Neuen Presse" vom Montag sprach sich die Ministerin für eine deutlich langsamere Verjährung lange zurückliegender Taten aus. In vielen Fällen genügten die derzeitigen Fristen zwar, um eine strafrechtliche Verfolgung der Täter sicherzustellen, sagte Merk. "Wir erleben es aber immer wieder, dass Fälle des sexuellen Missbrauchs erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgedeckt werden." Wenn dann die Verfolgung der Täter an der Verjährung scheitere, sei das ein Schlag ins Gesicht der Opfer.

In Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs halte sie eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung auf 30 Jahre für "unabdingbar", sagte Merk dem Blatt. Auch die jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an katholischen Schulen zeigten, dass "Opfer jahrzehntelang geschwiegen" hätten.

Merk sprach sich zudem dafür aus, die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche der Opfer sexueller Gewalt besser zu schützen. Viele sexuell missbrauchte Kinder versuchten sich dadurch zu helfen, dass sie die schrecklichen Erlebnisse der Kindheit verdrängten, sagte Merk. "Sie sind erst lange Zeit nach den Taten psychisch in der Lage, ihre Leidensgeschichte zu offenbaren und ihre Peiniger anzuzeigen. Dann ist es für die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüchen aber regelmäßig zu spät."

15. Februar 2010 - 09.31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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