BayernLB droht Ex-Vorständen mit Schadenersatz-Klage
AFP VOM 26.10.2010 | Nachrichten - Allgemein | 2105 Aufrufe Mehr zum Thema:BayernLB
Nach Gutachten zu Erwerb der Hypo Group Alpe Adria
Acht Ex-Vorstände der Bayerischen Landesbank sollen für das durch den Kauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) entstandene Milliardendesaster mit ihrem Privatvermögen gerade stehen. Der Verwaltungsrat der BayernLB beschloss am Montagabend, die Manager auf Schadenersatz zu verklagen, falls diese nicht freiwillig zahlten. Als letztes noch am HGAA-Geschäft beteiligtes Vorstandsmitglied entließ die Bank außerdem Stefan Ropers.
Den Beschluss traf der Verwaltungsrat unter Leitung des bayerischen Finanzministers Georg Fahrenschon (CSU), der schon in der vergangenen Woche eine Schadenersatzforderung an die ehemaligen Vorstände erhoben hatte. Diese sollen unter Verantwortung des damaligen BayernLB-Chefs Werner Schmidt im Jahr 2007 die Kärntner Bank gekauft haben, ohne das Geschäft ausreichend auf die Risiken abzuklopfen. Im vergangenen Jahr gab die inzwischen zum größten Teil staatliche BayernLB die HGAA an Österreich zurück, den Steuerzahler kostete das Geschäft 3,7 Milliarden Euro.
Grundlage der Klageandrohung ist ein Rechtsgutachten der Kanzlei Hengeler Mueller. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass sich alle damaligen Mitglieder des Vorstands haftbar gemacht haben. Neben Schmidt zählt dazu dessen Nachfolger als Vorstandschef, Michael Kemmer. Dieser ist zwischenzeitlich Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband deutscher Banken geworden. Außerdem soll auch der nun als letztes Vorstandsmitglied aus den Zeiten des HGAA-Geschäfts entlassene Ropers belangt werden sowie fünf weitere ehemalige Vorstandsmitglieder. Die Höhe der möglichen Forderungen wurde bisher nicht bekannt, für Schmidt als mutmaßlichen Hauptverantwortlichen stehen aber Millionenforderungen im Raum.
Der Verwaltungsrat forderte die ehemaligen Topmanager vor dem Hintergrund der möglicherweise zum Jahresende eintretenden Verjährung der Ansprüche auf, eine Erklärung abzugeben, dass sie auf den Eintritt der Verjährung verzichten. Falls die Ex-Vorstände diese Erklärung nicht abgeben, werde noch vor Jahresende die Schadenersatzklage eingereicht.
Dem vergangene Woche bekannt gewordenen Gutachten zufolge hätte der ehemalige Vorstand die HGAA-Anteile nicht kaufen dürfen. Die Vorstandsmitglieder hätten ihre Kompetenzen überschritten und ihre Berichtspflichten gegenüber dem Verwaltungsrat "gravierend" verletzt, erklärte die Landesbank.
Der Verwaltungsrat, in dem damals auch eine Reihe hochrangiger CSU-Vertreter saßen, hätte auf Grundlage aktueller Informationen nochmals endgültig über den Erwerb entscheiden müssen. Seine damaligen Mitglieder hätten jedoch "nicht grob fahrlässig gehandelt", weil sie vom Vorstand unzureichend informiert worden seien. Sie sollen demnach nicht belangt werden. In einem anderen Gutachten im Auftrag des Bayerischen Landtags war allerdings auch dem Verwaltungsrat eine Pflichtverletzung vorgeworfen worden.
26. Oktober 2010 - 15.06 Uhr
26. Oktober 2010 - 07.42 Uhr
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